46. Verbandsversammlung, 18.06.2002
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 3
Verlängerung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
I. VORTRAG
In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden insbesondere Regelungen über
getroffen.
Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München und der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 18.06.1996 bis zum 30.04.2002 verlängert.
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Regionalen Planungsverbands München auf den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gut bewährt; sie sichert insbesondere eine kontinuierliche Weiterarbeit bei Wechsel im Vorsitz des Regionalen Planungsverbands München.
Die Zweckvereinbarung sollte deshalb für die kommunale Wahlperiode 2002 - 2008 und bis nach der darauf folgenden ersten Verbandsversammlung verlängert werden.
Der Verbandsausschuss des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München und der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München haben am 03.04.2002 und am 23.04.2002 den jeweiligen Verbandsversammlungen empfohlen, die Zweckvereinbarung bis zum 30.06.2008 zu verlängern.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München verlängert die Zweckvereinbarung zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Regionalen Planungsverband München bis zum 30.06.2008. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Zweckvereinbarung mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München entsprechend zu ändern.
i.A.
Breu
Geschäftsführer