Sitzung 18. Juni 2002

Drucksache Nr. 11/02

46. Verbandsversammlung, 18.06.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  4 
Nachtragshaushalt zur Mitfinanzierung eines Regionales Einzelhandelskonzepts

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Nachtragshaushaltsplan 2002

  

I. VORTRAG

1. Bereits bei der Behandlung des neuen Kapitels B IV Gewerbliche Wirtschaft 4. Versorgung – Einzelhandel hat sich der Planungsausschuss am 25.07.2000 mit der Frage eines den Regionalplan ergänzenden Regionalen Einzelhandelskonzepts beschäftigt und den Geschäftsführer beauftragt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage, zur Erstellung von Einzelhandelskonzepten und für interkommunale Abstimmungen bei Einzelhandelsgroßprojekten zu prüfen, zu berichten und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Nachdem die noch im Jahr 2000 und im ersten Halbjahr 2001 geführten Gespräche mit den verschiedensten Institutionen unergiebig waren bzw. nicht realisierbare/finanzierbare Ergebnisse gebracht haben, wurde im Herbst 2001 ein neuer Anlauf unternommen. Erfreulicherweise hat in einem Gespräch am 16.10.2001 Herr Staatsminister Dr. Schnappauf eine Unterstützung des Regionalen Einzelhandelskonzepts in Aussicht gestellt. Inzwischen haben sowohl mit dem Ministerium, Prof. Dr. Goppel, wie auch mit der LH München, dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München sowie der IHK und der Handwerkskammer für München und Oberbayern Gespräche stattgefunden, die das im folgenden umrissene Einzelhandelskonzept realisierbar erscheinen lassen. Es soll aus mehreren Bausteinen zusammengesetzt sein:

  • Erster Arbeitsschritt ist die Sammlung und Auswertung, wie Einzelhandelskonzepte in anderen Regionen strukturiert und umgesetzt werden. Solche Konzepte regeln z.T. freiwillige Verfahren im Vorfeld von Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsgroßprojekte (vgl. Region Südlicher Oberrhein), andere normieren fachlich erarbeitete und im Regionalplan festgeschriebene Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte (vgl. Region Stuttgart).
     
  • Eine Datenerhebung für die Region München soll die Verteilung und Entwicklung der Versorgungsstruktur hinsichtlich der Einzelhandelsgroßprojekte erarbeiten. Bei finanzieller Unterstützung der jeweiligen Kommunen und Landkreise ist für deren Bereiche auch eine Vollerhebung (d.h. der gesamten Einzelhandelssituation) möglich.
     
  • Vorschläge für geeignete Räume zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten (ähnlich wie im Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept die Bereiche, die sich besonders gut für eine Besiedelung eignen) sollen mit den beteiligten Kommunen erarbeitet werden.
     
  • Interkommunale Abstimmungen haben das Ziel, die Einzelhandelssituation zu verbessern. Auch muss geprüft werden, ob und wie eine interkommunale Abstimmung (nicht nur bei kleineren örtlichen Einzelhandelsprojekten, sondern auch bei Einzelhandelsgroßprojekten) rechtlich verbindlich geregelt werden kann (z.B. landesplanerischer Vertrag).

Insgesamt weist ein solches Konzept einen gestalterischen Ansatz auf, statt wie bisher nur auf bereits bekannte Ansiedlungspläne zu reagieren. Es kann nur mit und von den einbezogenen Kommunen erarbeitet werden.

2. Die notwendige Summe für die Erarbeitung des Konzepts beträgt etwa 100.000 Euro. Die LH München stellt unter der Bedingung, dass sich andere Kommunen ebenfalls finanziell beteiligen, einen Betrag von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung. Das StMLU hat ebenfalls eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Rücklage des Regionalen Planungsverbands München könnte in Höhe von 18.000 Euro für dieses Projekt verwendet werden. Gemeinden und Landkreise, die sich aktiv an diesem Projekt beteiligen, sollen auch einen finanziellen Beitrag leisten, ebenso wie am Projekt interessierte Institutionen, wie z.B. die IHK und die Handwerkskammer (die bereits eine finanzielle Unterstützung zugesagt hat). Weitere Akteure werden ggf. nach der Entscheidung der Verbandsversammlung einbezogen.

3. Um der Rücklage die genannten 18.000 Euro zum Zweck der Erarbeitung eines Regionalen Einzelhandelskonzepts entnehmen zu können, bedarf es eines Nachtragshaushalts. Der Planungsausschuss hat der Verbandsversammlung am 23.04.2002 einen entsprechenden Beschluss empfohlen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt für die Erarbeitung eines Regionalen Einzelhandelskonzepts folgende Nachtragshaushaltssatzung:
     
    Nachtragshaushaltssatzung des Regionalen Planungsverbandes München für das Haushaltsjahr 2002 
    Wortlaut nicht in der Onlinefassung

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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