Sitzung 20. Juli 2004

Drucksache Nr. 20/04 und 21/04

185. Sitzung des Planungsausschusses, 10.07.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen

c) Antrag der Gemeinde Eitting, Lkr. Erding

d) Antrag der Gemeinde Oberding, Lkr. Erding

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 06.07.2004
2 Übersichtspläne
Fortschreibungsentwurf mit Karte

  

I. VORTRAG

1. Die Gemeinde Eitting hat mit Schreiben vom 16.06.2004 Festsetzungen einer Ausnahme von den Nutzungskriterien im Lärmschutzbereich des Flughafens München beantragt. Dies betrifft eine geplante Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand von Eitting. Sie umfasst 7,1 ha und liegt in der Lärmschutzzone Ca des Flughafens München. Darin ist zwar eine Abrundung zur Ausweisung von Wohngebieten zulässig. Jedoch liegt beim Flächenumgriff von 7,1 ha keine Abrundung mehr vor.

Die Gemeinde Oberding beantragt mit Schreiben vom 23.06.2004 die Festsetzung einer Ausnahme von den Nutzungskriterien für eine geplante Wohnbaufläche in einer Größe von ca. 4,1 ha am östlichen Ortsrand von Schwaig. Sie liegt in der Zone Ci und Ca. Auch hier geht das Planungsgebiet über eine Abrundung hinaus und setzt eine Regionalplanänderung voraus.

2. Die Gemeinde Eitting begründet ihren Antrag im wesentlichen damit, dass die Entwicklung der Gemeinde entsprechend den Vorgaben des Regionalplans vorrangig im Hauptort stattfinden solle, um Zersiedelung zu verhindern und um die Auslastung der vorhanden Einrichtungen des örtlichen Gemeinbedarfs und der Grundversorgung zu sichern. Die im Flächennutzungsplan jetzt dargestellten Wohnbauflächen seien weitgehend ausgeschöpft.

Die Gemeinde Oberding begründet ihren Antrag im wesentlichen damit, dass sie der ortsansässigen Bevölkerung sowie den in Schwaig Beschäftigten Baumöglichkeiten eröffnen wolle. Der Ortsteil Schwaig liegt vollständig im Lärmschutzbereich des Flughafens München. Die dort dargestellten Wohnbauflächen sind ausgeschöpft.

3. Für die Umgebung des Flughafens München liegt zwar noch keine neue Lärmschutzzonenkarte vor, sondern lediglich eine dem Fortschreibungsentwurf des LEP 2001 beigefügte Karte. Der Regionale Planungsverband hat die Vorlage eines Entwurfes, der Grundlage für die entsprechende Regionalplanfortschreibung sein kann, bereits am 30.09.2003 angemahnt. Die Ergebnisse der in dieser Karte vom Landesamt für Umweltschutz angestellten Berechnungen können jedoch als Anhaltspunkte für die Lage des künftigen Lärmschutzbereichs betrachtet werden. Danach liegt das Planungsgebiet in Eitting künftig in Zone Ca und Ci, das Planungsgebiet in Schwaig in Zone Ca.

4. Für die beiden beantragten Gebiete liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Regionalplan grundsätzlich vor (vgl. LEP Begründung zu B V 6.4.1). Es wird empfohlen, ein entsprechendes Anhörverfahren einzuleiten.

Zuständig für die Fortschreibung ist der Planungsausschuss (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 und § 10 Abs. 1 Ziff. 1a der Satzung), weil die Grundzüge des Regionalplans nicht wesentlich berührt werden. Eine Anpassungspflicht ergäbe sich allenfalls für die Gemeinden Oberding und Eitting, die durch ihren Antrag bereits Zustimmung zum Ausdruck gebracht haben.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den Entwurf des beiliegenden Ziels B II 6.3.4 in der beiliegenden Fassung (Aufnahme von zwei Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des Flughafens München in den Gemeinden Oberding und Eitting) und beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörverfahren einzuleiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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