Sitzung 26. April 2005

Drucksache Nr. 8/05

189. Sitzung des Planungsausschusses, 26.04.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Fortschreibung des Regionalplans München Kapitel A II Zentrale Orte

Anlagen:

1 Änderungsverordnung zu Kapitel A II (nicht in der Online-Fassung)
2 Begründung zur Änderung
3 Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten vom 31.03.2005

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss mit dem Thema in seiner Sitzung am 09.11.2004 (Drucksache Nr. 35/04) befasst. Die erste Fortschreibungsstufe der Ausweisung von Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkten hatte er bereits am 04.05.2004 beschlossen und der Verbandsversammlung die Ausweisung von Aschheim und Feldkirchen als neue Siedlungsschwerpunkte empfohlen. Mit der Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) seit 01.01.2005 ist nun nicht mehr die Verbandsversammlung, sondern der Planungsausschuss für den Beschluss zuständig (Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 BayLplG).

In der zweiten Fortschreibungsstufe wurde ein Anhörverfahren für die Ausweisung von Pöcking als Kleinzentrum, des bisherigen Kleinzentrums Sauerlach als Unterzentrum und des bisherigen Kleinzentrums Hallbergmoos als Siedlungsschwerpunkt durchgeführt. Das Ergebnis der Anhörung ist im Gutachten des Regionsbeauftragten auf Seite 2 bis 6 dokumentiert.

2. Insgesamt gingen im Anhörverfahren 108 Stellungnahmen ein. Von den Verbandsmitgliedern äußerten sich 95, wobei in lediglich 3 Stellungnahmen Bedenken vorgetragen wurden.

Darüberhinaus beantragten 8 Gemeinden eine zentralörtliche Ein- bzw. Höherstufung (Allershausen, Oberhaching, Penzing, Pliening, Unterhaching, Vaterstetten, Weil, Windach). Bereits im Vorfeld des Anhörverfahrens hatte die Gemeinde Zorneding auf ihre mittelzentrale Funktion hingewiesen und die Gemeinde Neufahrn b. Freising gemeinsam mit Eching einen Antrag auf ein mögliches gemeinsames Mittelzentrum in Aussicht gestellt.

3. Zu erwähnen ist, dass mit dem novellierten Landesplanungsgesetzes seit 01.01.2005 zwar die Aufgabe, über die zentralörtliche Einstufung nicht nur von Klein-, sondern auch von Unterzentren und Siedlungsschwerpunkten zu entscheiden, dem Regionalen Planungsverband zufällt. Grundlage für diese Einstufung ist jedoch der Kriterienkatalog und die Zielbeschreibung im Landesentwicklungsprogramm.

4. Die Gemeinde Oberhaching wendet sich gegen die Ausweisung von Sauerlach als Unterzentrum, begründet dies u.a. mit einem zu kleinen Verflechtungsbereich von Sauerlach.
Demgegenüber erfüllt Sauerlach mehr als die geforderten 13 Zentralitätskriterien (nämlich 14). Bei den genannten 10.000 Einwohnern im Nahbereich eines Unterzentrums handelt es sich lediglich um einen Richtwert (Begründung zu LEP A III 2.1.5.1 Abs. 3). Auch wenn Sauerlach diesen Richtwert mit 6000 Einwohnern deutlich verfehlt, ist eine Ausweisung als Unterzentrum regionalplanerisch gerechtfertigt. Es ist nämlich einmal in Rechnung zu stellen, dass Sauerlach mehr als die im LEP geforderten Zentralitätskriterien aufweist, zum anderen auf die Randlage Sauerlachs an der Regionsgrenze abzuheben. Tatsächlich sind die Verflechtungen zu Otterfing, das außerhalb der Region und zwischen Sauerlach und Holzkirchen liegt, durchaus eng. Eine Ausweitung des Verflechtungsbereichs über die Regionsgrenze hinaus ist jedoch nicht möglich.

Die Flughafen München GmbH verweist darauf, dass Hallbergmoos fast vollständig innerhalb der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen München liege und regt an zu prüfen, inwieweit die geplante Ausweisung als Siedlungsschwerpunkt damit vereinbar sei.
Demgegenüber ist Hallbergmoos bereits als Kleinzentrum zentraler Ort. Hallbergmoos erfüllt mit 14 Zentralitätskriterien ebenfalls mehr als die geforderten 13 für einen Siedlungsschwerpunkt (im Stadtumlandbereich werden in der Regel keine Unterzentren ausgewiesen, sondern Siedlungsschwerpunkte). Anhaltspunkte im LEP, wonach auch bei Erfüllen der Zentralitätskriterien die Ausweisung eines Ortes wegen anderweitiger siedlungsstruktureller Einschränkungen (hier Lärmschutzbereiche) oder räumlicher Lage gerechtfertigt sei, sind nicht erkennbar. Auch bei Beachtung der derzeitigen Lärmschutzzonen und der damit verbundenen Erschwernis für die bauliche Entwicklung ist die Gemeinde Hallbergmoos in der Lage, die Funktionen eines Siedlungsschwerpunkts wahrzunehmen.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern übt insbesondere Kritik an den für die Ausweisung der Kleinzentren zugrunde gelegten zentralörtlichen Kriterien. Es fehle der wichtige Aspekt Grundversorgung (handwerkliche Betriebe zur Deckung des Grundbedarfs bzw. Einzelhandelsgeschäfte zur Deckung des Grundbedarfs) und stellt das Kriterium eines Einzelhandelsumsatzes von mind. 10 Mio € für Kleinzentren in Frage. Es solle das Einzelhandelskonzept für die Region München abgewartet werden.
Die Zentralitätskriterien gibt allerdings das vom Freistaat Bayern beschlossene Landesentwicklungsprogramm vor, nicht der Regionalplan. Das zur Zeit zu erarbeitende Regionale Einzelhandelskonzept soll der Umsetzung regionalplanerischer Ziele und Grundsätze des Einzelhandels dienen, kann aber nicht die vom Freistaat Bayern erlassenen verbindlichen Einstufungskriterien für zentrale Orte für die Region München verändern.

Insgesamt soll an der Ausweisung nicht nur von Aschheim und Feldkirchen als neue Siedlungsschwerpunkte, sondern auch von Sauerlach als Unterzentrum, von Hallbergmoos als Siedlungsschwerpunkt und von Pöcking als Kleinzentrum als Ergebnis des Anhörverfahrens festgehalten werden.

5. Zu den im Laufe des Verfahrens und im Zusammenhang mit dem Anhörverfahren erfolgten Anträgen wird auf die Stellungnahme des Regionsbeauftragten auf Seite 4 unter 2.3 verwiesen. Insoweit sind weitergehende Einstufungsbeschlüsse nicht angezeigt. Allerdings sollen die Wünsche zur Aufstufung zum (möglichen) Mittelzentrum von verschiedenen Gemeinden und Städten bei der Anhörung für das LEP aufgegriffen und in der Stellungnahme zum LEP eingebunden werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts (Anlage 3) in der Fassung dieser Drucksache.   

  3. Der Regionale Planungsverband beschließt die Änderung der normativen Vorgaben des Regionalplans München (19. Änderung), Kapitel A II Zentrale Orte mit Karte 1 Raumstruktur in Form der beiliegenden Verordnung (Anlage 1).
    Die Begründung zu Kapitel A II erhält die beiliegende Fassung (Anlage 2).   

  4. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Verbindlicherklärung dieser Änderungsverordnung zu beantragen.

  5. Die anlässlich des Verfahrens geäußerten Aufstufungswünsche von Verbandsmitgliedern zu (möglichen) Mittelzentren sollen in die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zum Entwurf des angekündigten neuen Landesentwicklungsprogramms eingebunden werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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