Sitzung 27. September 2005

Drucksache Nr. 21/05

191. Sitzung des Planungsausschusses, 27.09.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Verlegung der St 2047, der St 2063 und der St 2339 Nordostumfahrung Dachau mit Umfahrung Hebertshausen

Anlagen:

2 Übersichtpläne (nicht in der Online-Fassung)
Gutachten des Regionsbeauftragten vom 19.08.2005

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München am o.a. RO-Verfahren. Ziel der Planungen ist, durch den Bau einer Nordostumfahrung Dachau und einer Umfahrung Hebertshausen die Anbindung des Durchgangsverkehrs an das weiterführende Straßennetz zu verbessern und die Ortsdurchfahrten der Stadt Dachau und Hebertshausen vom Durchgangsverkehr, insbesondere von und nach München zu entlasten.

1. Im RO-Verfahren sind für die Nordumfahrung Dachau die Wahltrasse 1, die Variante 2 und die Wahltrasse 5, für die Ostumfahrung Dachau die Wahltrasse 1 und die Variante 1 und für die Umfahrung Hebertshausen die Wahltrasse 1 und die Wahltrasse 2 zu prüfen (vgl. Übersichtspläne).

2. Die verkehrlichen Wirkungen der genannten Trassen lassen sich nach dem Gutachten von Prof. Kurzak aus dem Jahr 2000, das im Jahr 2005 aktualisiert wurde, wie folgt beschreiben:

a) Nordumfahrung Dachau

Die vom Nordwesten kommende St 2047 ist an der westlichen Stadtgrenze von Dachau werktäglich mit 22.000 Kfz belastet. Damit ist die Leistungsgrenze dieser Straße nahezu erreicht. Die beiden nördlich gelegenen Wahltrasse 1 und Variante 1 unterscheiden sich in ihrer verkehrlichen Wirkung kaum. Gegenüber dem Prognosefall ohne die Umfahrung für 2020 weisen sie eine Verkehrsentlastung auf der St 2047 bei Webling von jeweils 18 % auf. Sie bewirken damit bis 2020 vor allem, Überlastungen auf der St 2047 abzubauen und eine Abdrängung des Verkehrs auf das nachgeordnete Straßennetz zu vermeiden. 

Die Wahltrasse 5, die später von der St 2047 abzweigt, weist eine bescheidene Verkehrswirksamkeit gegenüber den anderen beiden Varianten auf. Sie würde die St 2047 bei Webling lediglich um 9 % entlasten, so dass nach den Prognosen gegenüber dem Ist-Zustand im Jahre 2020 eine Zunahme von noch einmal 4 % Kfz/Tag zu verzeichnen wäre. Vor allem bei Lohfeld, vor dem Abzweig der Wahltrasse 5 von der St 2047, stiege die Verkehrsbelastung auf nicht mehr tolerierbare und bewältigbare 29.000 Kfz/Tag an. 

b) Ostumfahrung Dachau

Die St 2063 im Osten ist werktäglich derzeit mit 16.000 Kfz belastet. Diese hohe Belastung ist maßgeblich auch auf die Gewerbe- und Einzelhandelskonzentration im Gebiet „Schwarzer Graben" zurückzuführen. Durch die starke Belastung der St 2063 wird der Durchgangsverkehr zur B 471 erheblich beeinträchtigt. Die beiden im RO-Verfahren enthaltenen Varianten, die Wahltrasse 1 und die Variante 1 sind von der Abzweigung der bestehenden St 2063 bis Bau-km 1,9 identisch, die Variante 1 zweigt dann südwestlich von der Wahltrasse 1 ab. Westlich des Gutes Obergrashof münden beide Trassen in die Schleißheimer Straße ein. Die Verkehrswirksamkeit der beiden Trassenalternativen ist ähnlich. Nach dem Verkehrsgutachten ergeben sich im Bereich des „Schwarzen Grabens" auf der St 2063 Entlastungen zwischen 25 % und 40 %. Die Variante 1 würde dabei den nördlichen Abschnitt etwas stärker, dafür den südlichen Abschnitt etwas weniger stark entlasten, als die Wahltrasse 1. 

c) Umfahrung Hebertshausen Die St 2339 ist in der Ortsdurchfahrt Hebertshausen werktäglich mit 14.000 Kfz belastet. Bis 2020 prognostiziert das Verkehrsgutachten eine Zunahme auf 17.000 Kfz. Im Verfahren ist die Wahltrasse 1 und die Wahltrasse 2. Die Wahltrasse 1 verläuft südöstlich der Amper und schließt nach etwa einem halben Kilometer an die geplante Ostumfahrung Dachau an, führt dann parallel zur Amper in nordwestlicher Richtung. Die Wahltrasse 2 schließt weiter südlich als die Wahltrasse 1 an die Ostumfahrung Dachau an und mündet etwa auf halbem Wege in die Wahltrasse 1. Sie umfährt die Amperauen und südlich angrenzende Gehölze großräumiger als die Wahltrasse 1. In ihrer Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrten Hebertshausen und Deutenhofen sind beide Wahltrassen nahezu gleich. Entlastungen zwischen 10 % in Hebertshausen und 16 % in Deutenhofen werden für 2020 prognostiziert. Das heißt auch, dass gegenüber der jetzigen Situation der Verkehr in absoluten Zahlen in Hebershausen und in Deutenhofen weiter zunehmen wird. Würde aber nur die Nordumfahrung Dachau gebaut und auf die Umfahrung Hebertshausen verzichtet, würde der Verkehr noch stärker ansteigen – bis 19.500 Kfz in Hebertshausen (+ 38 %), und auf 15.100 Kfz in Deutenhofen (+ 42 %).

3. Regionalplanerische Beurteilung der Trassen

Aus regionalplanerischer Sicht ist keine der vorgeschlagenen Verkehrstrassen völlig unproblematisch. Allerdings besteht auch aus regionalplanerischer Sicht Handlungsbedarf, da die nach den Verkehrsprognosen 2020 ohne entsprechende Ortsumfahrungen zu erwartenden Verkehrsmengen nicht mehr auf den Straßen aufgenommen werden können und eine erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität in den untergeordneten Straßennetzen droht. Deshalb sollen nach dem Ziel des Kapitels Verkehr B V Z 3.2.6 Ortszentren und Wohngebiete insbesondere durch den Bau von Ortsumgehungen vom Kfz-Verkehr entlastet werden. (Das Verkehrskapitel ist am 21.07.2005 für verbindlich erklärt worden.)

Die Prüfung zeigt, dass aus regionalplanerischer Sicht für die Nordumfahrung Dachau am ehesten die Variante 2, für die Ostumfahrung Dachau die Variante 1 und für die Umfahrung Hebertshausen die Wahltrasse 2 in Frage kommt. Dies ergibt sich aus Folgendem:

a) Nordumfahrung Dachau

Die Wahltrasse 5 ist wegen ihrer sehr bescheidenen Verkehrswirksamkeit abzulehnen (s.o.).

Die Variante 2 ist gegenüber der Wahltrasse 1 weniger problematisch.

  • Beide durchschneiden den regionalen Grünzug Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau in seiner gesamten Breite und mindern damit den Erholungswert dieses Naherholungsraumes. Die Wahltrasse 1 durchquert kurz vor der Gemeindegrenze Hebertshausen zudem ein kleines Waldstück, dem angesichts von nur noch vorhandenen einzelnen Waldresten für das Landschaftsbild und das Naherholungserleben besondere Bedeutung zukommt. Im weiteren Verfahren muss fachkompetent nachgewiesen werden, inwieweit die Realisierung der Trasse die Erholungsfunktion noch hinreichend gewährleistet. Nur dann können regionalplanerische Bedenken dagegen zurückgestellt werden. 
     
    Die Funktionen der Siedlungsgliederung und der Frischluftzufuhr für das Mittelzentrum Dachau und für den Münchner Norden, die der genannte Grünzug ebenfalls zum Ziel hat, ist im Hinblick auf das Klimaziel ebenfalls noch zu belegen. Der Siedlungsgliederungsfunktion des Ziels widerspricht die Trasse nicht.   
     
  • Nördlich Pullhausen ist ein regionalplanerisch ausgewiesenes Vorranggebiet für Lehm und Ton (VR L 201) und an der südwestlichen Gemeindegrenze von Hebertshausen ebenfalls ein solches Vorranggebiet (VR L 203) ausgewiesen. In Vorranggebieten kommt der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzen zu. Die Nordumfahrung kann also erst dann realisiert werden, wenn die entsprechenden Vorranggebiete ausgebeutet sind.

Insgesamt sind beide Wahltrassen durch einen relativ naturnahen und unzerschnittenen Abschnitt der Landschaft als problematisch zu bewerten, die Wahltrasse 2 allerdings als noch unter den o.a. Bedingungen mit der Regionalplanung vereinbar zu beurteilen.

b) Ostumfahrung Dachau

Die Variante 1, die näher am Gewerbegebiet Schwarzer Graben verläuft, ist dabei aus regionalplanerischer Sicht vorzuziehen. 

  • Die zunächst gemeinsame Trasse durchquert ein kleines Bannwaldgebiet „Waldreste zwischen Dachau und Oberschleißheim". Der geplante Eingriff und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind mit dem Verordnungsgeber abzustimmen.  
     
  • Weiter berührt die Trasse am Rand den regionalen Grünzug „Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München Nordwest" und das landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Hebertshauser und Inhauser Moos einschließlich Moosgebiete um Badersfeld und Riedmoos". Dabei zweigt die Variante 1 dann in südwestliche Richtung ab, greift erst wieder in der Nähe der B 471 in den regionalen Grünzug bzw. das landschaftliche Vorbehaltsgebiet ein und durchquert das FFH-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos" weiter südlich als die Wahltrasse 1. Damit ist die Eingriffsintensität im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und im regionalen Grünzug bei der Variante 1 regionalplanerisch vertretbar. Die Verträglichkeit der Trasse mit dem FFH-Gebiet wird regionalplanerisch nicht bewertet. Insgesamt ist der Variante 1 der Vorzug zu geben.

c) Ostumfahrung Hebertshausen

Die Wahltrasse 2 ist im Hinblick auf die regionalplanerischen Ziele und Grundsätze besser zu bewerten als die Wahltrasse 1. Die Wahltrasse 2 verläuft gegenüber der Wahltrasse 1 weiter südlich und umfährt die Wald- und Gehölzreste südlich der Amper sowie die Amperauen in einem weiten Bogen, ist dadurch allerdings auch etwas länger als die Wahltrasse 1.

  • Die Wahltrasse 1 liegt ganz im regionalen Grünzug „Ampertal" und im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Mittleres Ampertal zwischen Geiselbullach und Haimhausen einschließlich Emmeringer Hölzl sowie Fußberger und Palsweiser Moos". Insbesondere der regionale Grünzug ist hier als überregionale Klimaachse wirksam. Auch hier enthalten die Unterlagen noch keine fachkompetente Auseinandersetzung mit der Widerspruchsfreiheit der Trasse hinsichtlich der Funktion des Grünzugs als Frischlufttransport und Luftaustauschbahn. Die Nähe zur Amper und die Durchschneidung von Gehölz- und Waldbeständen ist im Vergleich zur Wahltrasse 2 als stärkerer Eingriff zu werten. 
     
    Durch die großräumige Umfahrung der Amperauen und der angrenzenden Gehölze und Biotope ist die Wahltrasse 2 diesbezüglich günstiger. Bis zur Einmündung in die Wahltrasse 1 führt sie durch den Grünzug „Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München Nordwest", der insbesondere bioklimatische Ausgleichsfunktionen hat. Auch hier ist ein fachkompetenter Nachweis noch zu führen, dass diese Funktion nicht im Widerspruch zu Trassenlage steht.  
     
  • Beide Trassen verlaufen am Rand eines Vorranggebiets für Kies und Sand (VR 201). Die Trasse kann erst gebaut werden, wenn das Vorranggebiet an der Trasse ausgebeutet ist.

4. Großräumige Wirkung

Sosehr die vorgeschlagenen RO-Trassen die entsprechenden Straßen entlasten, so ist doch zu erwarten, dass im Bereich des jeweiligen Endes der Umfahrungen neue Verkehrsströme auftauchen, vor allem in Ampermoching und in Karlsfeld. In weiteren Verfahren müssen die großräumigen Wirkungen der Nordostumfahrung Dachau und Umfahrung Hebertshausen aufgezeigt werden bzw. Lösungen für dadurch verursachte Verkehrszuwächse gefunden werden. Dies betrifft auch Oberschleißheim, Haimhausen, Schwabhausen und die LH München. Eine solche großräumigere Verkehrsanalyse und ein integriertes Konzept, das ÖPNV-Maßnahmen einbezieht, führt auch zeitlich gesehen nicht zu Verzögerungen, da wichtige Trassen erst nach Ausbeutung der Bodenschätze realisiert werden können.

5. Die Regierung von Oberbayern hat im RO-Verfahren auch die Stadt Dachau, und die Gemeinden Bergkirchen, Hebertshausen, Karlsfeld, Oberschleißheim und Schwabhausen sowie die beiden Landratsämter Dachau und München beteiligt. Deren Stellungnahmen werden auszugsweise wiedergegeben.

Die Gemeinde Bergkirchen ist im Bereich der St 2047 betroffen. Sie begrüßt die Nordostumfahrung für Dachau und die Umfahrung für Hebertshausen und befürwortet dieses Planungen. Unabhängig von der Trassenführung erwartet sich die Gemeinde Bergkirchen auf jeden Fall eine deutlich spürbare Entlastung.

Der Gemeinderat von Schwabhausen erwartet, dass durch die Anbindung der St 2047 südlich von Stetten an die Nordumfahrung Dachau das Verkehrsaufkommen in den Ortsdurchfahrten Schwabhausen und Stetten sowie Oberroth massiv erhöht wird. Er fordert daher von der Staatsstraßenbauverwaltung, dass gleichzeitig mit der Realisierung der Nordostumfahrung Dachau verkehrsleitende und lenkende Maßnahmen in den Ortsdurchfahrten Oberroth, Schwabhausen und Stetten einzurichten sind. Eine gleichzeitige und weitergehende Planung mit einer entsprechenden Ortsumfahrung von Schwabhausen, Stetten und Oberroth soll in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden.

Die Stadt Dachau sieht das im RO-Verfahren befindliche Projekt, dessen Realisierung absehbar erscheine, zwingend erforderlich. Nur so könne die Bewältigung des hohen Kfz-Aufkommens möglich gemacht werden. Der Stadtrat hat beschlossen, bei der Nordumfahrung die Variante 2 sowie bei der Ostumfahrung Dachau die Variante 1 weiter zu betreiben. Die Stadt Dachau hält es ebenfalls für erforderlich, dass die Schleißheimer Straße stadtauswärts (derzeit Ortsstraße) ab der Einschleifung der Osttangente in Richtung Osten ebenfalls zur Staatsstraße aufgestuft wird.

Die Gemeinde Oberschleißheim erhebt im RO-Verfahren folgende Einwendungen: die Nordostumfahrung Dachau und die Umfahrung Hebertshausen führten zwar zu einer Verbesserung der Anbindung des Durchgangsverkehrs von Dachau in das weiterführende Straßennetz, aber auch zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrs auf der B 471, u.a. ein weiterer Anstieg des Verkehrsaufkommens im Durchfahrtsverkehr Oberschleißheim. Darüber hinaus sieht die Gemeinde einen schwerwiegenden Eingriff in das Landschaftsschutz- und in das Erholungsgebiet.

Die Gemeinde Karlsfeld fordert, den Verkehr ausgehend von der Ostumgehung ab Dachau in die Bajuwarenstraße (St 2063) soweit wie möglich zu verhindern, damit es zu keinem Verkehrskollaps und Erhöhung der Luftschadstoffe an der Einmündung Bajuwarenstraße/B 304 kommt. Deshalb müsse die Einschleifung in die B 471 soweit als möglich im Osten liegen, deshalb wird der Ostumgehung Variante 1 nicht zugestimmt. Auf keinen Fall könne aber auch der mögliche Anschluss der Variante 2 an einen Kreisverkehrsplatz akzeptiert werden. In die Verkehrsuntersuchung müsse die Einmündung der Bajuwarenstraße in die Münchner Straße/B 304 und die Auswirkungen der Eschenrieder Spange auf das nachgeordnete Straßensystem einbezogen werden.

Die Gemeinde Hebertshausen favorisiert bei der Nordumfahrung Dachau die Variante 2, da diese Trasse die höchste Verkehrsentlastung sowohl für Hebertshausen als auch für den übrigen Bereich erwarten lasse. Bei der Umfahrung Hebertshausen spricht sie sich für die ortsnahe Wahltrasse 1 aus, die aber wegen der Nähe zum Sportgelände eher im südlichen Bereich des aufgezeigten Korridors realisiert werden müsse. Im Anbindungsbereich zur bestehenden St 2339 im Ortsteil Ampermoching sei der Anschluss für eine Umfahrung von Ampermoching (Kreisstraße DAH 4) in dieses RO-Verfahren mit aufzunehmen. Denn es dürfe auch nicht kurzfristig zu erheblichen Mehrbelastungen in Ampermoching kommen.

Die LH München ist nach ihrer Stellungnahme von der Wahltrasse 1 sowie der Variante 1 der geplanten Ostumfahrung als Grundstückseigentümerin des Gutes Obergrashof betroffen und lehnt die Trassenführungen in der vorliegenden Form ab. Zwar seien Überlegungen für die Verkehrsbelange nachvollziehbar, die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und das Grundeigentum seinen stärker zu gewichten. Dabei seit zu berücksichtigen, dass die LH München auf ihren Flächen erhebliche Investitionen zur ökologischen Aufwertung des 180 ha großen Gutes unternommen habe und dies auch mit der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau in Projekten umgesetzt habe. Die von den Trassen vorgesehene Zerschneidung würde die im ökologischen Landbau genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen gravierend entwerten, der Wald entlang der Schleißheimer Straße, der als Puffer diene, werde durchlöchert. Auch das FFH-Gebiet DE-7734-301 „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos" stehe den Trassen entgegen.
Als Alternative für die Ostumgehung Dachau sei eine Verschwenkung der Variante 1 ab dem Anbindungspunkt Frauenhoferstraße zum bestehenden Gewerbegebiet mit einer anschließenden Anbindung an den Kreisverkehr der Schleißheimer Straße möglich. Diese Trasse soll deshalb im weiteren Verfahren detailliert untersucht werden. Auch wäre eine Verbindung von der geplanten Ortsumfahrung in Richtung Süden und damit in das nordwestliche Stadtgebiet von München sinnvoll. Denn auch eine Zwangsführung des Verkehrs von der Ostumfahrung auf die B 471 nach Osten verhindere nicht, dass ortskundige Verkehrsteilnehmer auch künftig von Dachau über Karlsfeld in die nordwestlichen Bereiche Münchens führen.

Das Landratsamt Dachau nimmt als Träger öffentlicher Belange und aus der Sicht des Landkreises im RO-Verfahren Stellung und weist auf die hohe Bedeutung der Nordostumfahrung Dachau und der Südumfahrung Hebertshausen für die Stadt und den Landkreis Dachau hin. Es betont auch die Anstrengungen des Landkreises Dachau, den ÖPNV u.a. mit dem Ausbau der S-Bahnlinie A zu einer vollwertigen S-Bahnstrecke auszubauen und diesen Investitionen höchste Priorität einzuräumen. Diese Anstrengungen im ÖPNV könnten allerdings nicht allein den Verkehr bewältigen – deshalb seien die geplanten Umfahrungen nötig. Diese Haltung verkenne nicht die Problematik der Trassen, die z.T. durch regionale Grünzüge und landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet liefen. Andere Varianten seien kaum möglich. (Auf die fachlichen Belange des Landratsamts Dachau als Staatsbehörde wird hier nicht eingegangen.)

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zu den Abschnitten des RO-Verfahrens (Nordostumfahrung Dachau mit Umfahrung Hebertshausen) wie folgt Stellung:  
     
    - Bei der Nordumfahrung Dachau ist die Variante 2 weniger problematisch als die Variante 1, wenn im weiteren Verfahren fachkompetent nachgewiesen werden kann, dass die Trasse dem Ziel des dortigen regionalen Grünzugs als Naherholungsraum und großräumiges Frischluftproduktionsgebiet für das Mittelzentrum Dachau und den Münchner Norden nicht widerspricht. Die Trasse kann erst realisiert werden, wenn die Vorranggebiete für Lehm und Ton (VR L 201 und VR L 203) ausgebeutet sind.   
     
    - Bei der Ostumfahrung Dachau wird der Variante 1 der Vorzug gegeben, wobei eine enger am Schwarzen Graben verlaufende Trassenführung im weiteren Verfahren geprüft werden soll.   
     
    - Bei der Umfahrung Hebertshausen wird der weiter südlich verlaufenden Wahltrasse 2 der Vorzug gegeben, sofern fachkompetent nachgewiesen wird, dass die bioklimatische Ausgleichswirkung im Dachauer Moos, die durch den regionalen Grünzug „Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München Nordwest" geschützt ist, der konkreten Trassenlage und Führung nicht widerspricht. Die Trasse kann erst realisiert werden, wenn das Vorranggebiet für Kies und Sand 201 entsprechend ausgebeutet ist.  

  3. In den weiteren Verfahren müssen weitere Informationen zu den großräumigeren Wirkungen der projektierten Umgehungsstraßen geprüft werden. Es muss verhindert werden, dass an den Enden der jetzt vorgesehenen Umfahrungen erheblicher zusätzlicher Verkehr entsteht, so vor allem in Ampermoching, in Oberschleißheim auf der B 471, in Karlsfeld auf der B 304.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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