191. Sitzung des Planungsausschusses, 27.09.2005
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 5
Zulässigkeit einer „Pairingvereinbarung" für die Verbandsversammlung
Anlage (nicht in der Onlinefassung):
Schreiben des BStMWIVT vom 23.07.2005
I. VORTRAG
Anlässlich der Diskussion um das inzwischen in Kraft getretene neue Bayer. Landesplanungsgesetz wurde der Geschäftsführer beauftragt, die Zulässigkeit einer „Pairingvereinbarung" im Regionalen Planungsverband München zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Ziel war die Begrenzung der Stimmen der LH München in der Verbandsversammlung auf 40 % der anwesenden Stimmenzahl.
Auf die entsprechende Anfrage beim Wirtschaftsministerium, Abt. Landesentwicklung, hat das Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium Stellung genommen (siehe Anlage). Danach ist eine satzungsmäßige Begrenzung der Stimmen der LH München auf 40 % der Anwesenden unzulässig. Auch die Konstruktion einer vorweggenommenen Verpflichtung zur teilweisen Stimmenthaltung ist wegen des Verbots der Stimmenthaltung nicht erlaubt. Es gibt also keine Möglichkeit, diese Deckelung in der Satzung festzuschreiben bzw. freiwillig zu praktizieren.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer