Sitzung 27. September 2005

Drucksache Nr. 24/05

191. Sitzung des Planungsausschusses, 27.09.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 7 
Antrag auf Ausnahme von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen von der Stadt Fürstenfeldbruck

Anlagen:

1 Übersichtsplan (nicht in der Online-Fassung)
1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 12.09.2005
1 Karte 2u Siedlung und Versorgung (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

1. Mit den drei beantragten Flächen Puch-Nord, Puch Klosteranger und Puch-Zur Kaisersäule soll der vordringliche Entwicklungsbedarf im Ortsteil Puch im Rahmen der Dorferneuerung gedeckt werden. Darüberhinaus schließen die drei Ausnahmeflächen die bauliche Entwicklung von Puch (zusammen mit einer längerfristig vorgesehenen Abrundungsfläche im Süden) ab. Die Stadt Fürstenfeldbruck hat auf anderen vorhandenen Flächen im Stadtgebiet nur noch sehr begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten.

2. Die Änderungsfläche Puch Klosteranger ist 0,8 ha groß und liegt in Zone Ci, in der eine Abrundung vorhandener Bebauung zur Baulückenschließung zulässig ist (Regionalplan München B II 6.2). Aus regionalplanerischer Sicht wird dieses Vorhaben als Baulückenschluss betrachtet und empfohlen, auf eine Änderung des Regionalplans zu verzichten.

Puch-Nord umfasst 1,8 ha und liegt ganz überwiegend in Zone Ci (95 %). In den restlichen 5 %, die in der Zone B liegen, kann aufgrund der Bauverbotszone an der B 2 keine Wohnbebauung realisiert werden. Für die in der Zone Ci befindlichen Flächen ist eine Ausnahme im Regionalplan erforderlich. Ebenso ist für das 1,1 ha umfassende Baugebiet Puch-Zur Kaisersäule eine Ausnahme im Regionalplan erforderlich (Lage in Zone Ci).

3. Ohne Ausnahmen von den jetzt noch geltenden Nutzungsbeschränkungen kann eine organische Entwicklung der Stadt Fürstenfeldbruck nicht gewährleistet werden. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass Fürstenfeldbruck als Mittelzentrum Flächen zur Erfüllung zentralörtlicher und regionaler Zielsetzungen bereitzustellen hat.

Deshalb wird die Einleitung einer Regionalplanfortschreibung für Puch-Nord und Puch-Zur Kaisersäule empfohlen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Regionalplan mit folgendem Inhalt:
     
    „Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München vom .....
     
    Aufgrund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 251,BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
     
    § 1
     
    Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region München (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl. S. 27, BayRS 230-1-7-U), zuletzt geändert durch die neunzehnte Änderung vom 26.04.2005, OBABl 2005, S. ..., werden wie folgt geändert:
     
    Kapitel B II 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung:
     
    Das Ziel B II 6.3.1 Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck wird im Absatz „In der Stadt Fürstenfeldbruck" um zwei folgende Tirets ergänzt: 

  3. Puch-Nord (Abrundung der vorhandenen Bebauung im Bereich Langbehnstraße und Lindacherweg Richtung B 2 um ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2)

  4. Puch-Zur Kaisersäule (südliche Abrundung der Bebauung an der Bruckerstraße östlich Einmündung Edignaweg um ca. 1,1 ha).
     
    § 2
     
    Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft." 
     
    Die Begründung B II 6.3.1 im Abschnitt Stadt Fürstenfeldbruck wird um 2 Tirets ergänzt:
     
    - „Puch-Nord mit ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2 (Lage der Wohnbebauung in Zone Ci)
     
    - Puch-Zur Kaisersäule mit ca. 1,1 ha (Lage in Zone Ci)."
     
    Der letzte Absatz von B II Zu 6.3.1 erhält folgende Fassung:
     
    „Die Lage der Gebiete, für die gem. B II 6.3.1 Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen ermöglicht werden sollen, ist in den Karten 2 l, 2 u und in der Tekturkarte zu 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den miltärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck – i.M. 1:50.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt."
     
    Für die Fläche Puch-Klosteranger wird kein Verfahren zur Regionalplanänderung durchgeführt.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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