Sitzung 27. September 2005

Drucksache Nr. 25/05

191. Sitzung des Planungsausschusses, 27.09.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 8 
Planfeststellungsverfahren und vereinfachtes Raumordnungsverfahren für einen Containerbahnhof in Feldkirchen

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 16.09.2005
Karten (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligte den Regionalen Planungsverband zunächst an einem Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG für einen Containerbahnhof in Feldkirchen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass dazu auch ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss, wird die Regierung die Äußerungen im Planfeststellungsverfahren für ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren auswerten.

1. Die CLM Logistics München GmbH plant in der Gemeinde Feldkirchen unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs Feldkirchen und westlich des Heimstettner Sees einen Containerbahnhof. Derzeit sind die Grundstücke mit Anschluss an die Gleisanlagen der Bahn dem Bahnbetrieb gewidmet. Eigentümer ist eine Tochter der Bundeseisenbahn, Vivico Real Estate GmbH. Der geplante Bau gliedert sich an eine Containerumschlaganlage und ein Containerdepot und benötigt 48.000 m² Grundfläche. Täglich sollen vier Ganzzüge umgeschlagen werden, die in München-Ost oder München-Laim getrennt werden. Die acht Halbzüge würden zwischen 6.00 h und 11.00 h am Containerbahnhof eintreffen und zwischen 16.00 h und 20.00 h wieder abfahren. Zusätzlicher Rangierverkehr ist erforderlich. Die Anbindung an die Straße soll über „Am Kiesgrund" (siehe Karte) erfolgen. Pro Tag ist mit 300 Lkw-Fahrbewegungen zu rechnen. Nördlich des Plangebiets liegt eine Kiesabbaufläche und ein Fertigbetonwerk, westlich liegt das Feldkirchner Gewerbegebiet Nordost.

2. Die Errichtung eines Containerbahnhofs unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs Feldkirchen widerspricht regionalplanerischen Zielen. Dies ergibt sich auf Folgendem:

a) Das Plangebiet liegt in einem Bereich „der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt" (vgl. Regionalplan 14 Karte II Siedlung und Versorgung). Nach dem regionalplanerischen Ziel B II Z 2.3 kommt der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich besonderes Gewicht zu. In diesen Bereichen soll eine verstärkte Siedlungstätigkeit bevorzugt an Haltestellen des schienengebundenen Personenverkehrs stattfinden (Regionalplan B II G 3.2.). Der S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen ist im Regionalplan München als „geeigneter Haltepunkt des Schienenpersonennahverkehrs, an dem eine über die bestehende Siedlungsgebiete hinaus reichende stärkere Siedlungsentwicklung konzentriert werden soll, ausgewiesen, da hier im fußläufigen Einzugsbereich Flächenpotential für die Siedlungsentwicklung besteht (Regionalplan B II Z 3.3). Dabei sollen nach diesem Ziel die Möglichkeiten einer verdichteten Bauweise ausgeschöpft werden. Diese Fläche ist aus regionalplanerischer Sicht für die im Regionalplan normierte Nutzung frei zu halten.

b) Der geplante Containerbahnhof steht im Konflikt zu diesen regionalplanerischen Festlegungen. Als flächenextensive verkehrliche Anlage widerspricht er dem Erfordernis einer konzentrierten, möglichst verdichteten Siedlungsentwicklung im Umfeld des S-Bahnhofs Feldkirchen. Zwar ist mit der Abgrenzung von Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, nicht das regionalplanerische Ziel verknüpft, dass der gesamte Bereich kurzfristig besiedelt werden soll. Jedoch muss die Möglichkeit verbleiben, im Umfeld des S-Bahnhaltes Feldkirchen über die bestehenden Siedlungsgebiete hinaus Siedlungsentwicklung (vorzugsweise Wohnsiedlungsentwicklung) zu betreiben. Diese Möglichkeit gibt es in Feldkirchen allenfalls noch auf S-Bahn ferneren Flächen, die nicht mehr so günstig fußläufig zu erreichen sind.

3. Der konkrete Standort des geplanten Containerbahnhofs steht im Konflikt zu regionalplanerischen Zielen und ist deshalb abzulehnen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München lehnt die Errichtung eines Containerbahnhofs unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs Feldkirchen und westlich des Heimstettner Sees ab, da sie gegen das regionalplanerische Ziel B II Z 3.3 verstößt. Eine am S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen im fußläufigen Einzugsbereich konzentrierte Siedlungsentwicklung, die über die jetzt bestehenden Siedlungsgebiete hinausreicht (wie es dieses Ziel fordert), wäre ansonsten auf absehbare Zeit unmöglich.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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