Sitzung 08. November 2005

Drucksache Nr. 29/05

192. Sitzung des Planungsausschusses, 08.11.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
b) Errichtung eines Einkaufszentrums Gewerbegebiet Stadt Erding West

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 19.10.2005
2 Pläne (nicht in der Onlinefassung)

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Errichtung eines Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Erding West.

1. Das Projekt umfasst im Einkaufszentrum eine Verkaufsfläche von 24.410 m², davon ein Möbelmarkt mit 18.000 m², ein Elektrofachmarkt mit 2800 m², zwei Discounter mit 1260 bzw. 850 m², ein Getränkemarkt mit 800 m² und ein Teppichmarkt mit 700 m². Dazu kommen eine Tankstelle mit 230 m² und ein Kfz-Einzelhandelsbetrieb mit 700 m² Verkaufsfläche.

Von den 25.340 m² Gesamtverkaufsflächen entfallen 17.600 m² auf nicht innenstadtrelevante Sortimente, 4600 m² auf innenstadtrelevante Sortimente des sonstigen Bedarfs und 3140 m² auf Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs. Diese Unterscheidung ist zwingend nach den im Anhang des LEP Bayern befindlichen Sortimentslisten zu treffen und nicht nach ortsspezifischen Listen.

2. Die geplanten Verkaufsflächen lassen nach den detaillierten Vorgaben des LEP keine Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung im Nahbereich und der Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens befürchten. Allerdings muss die Verkaufsfläche des Elektrofachmarktes auf höchstens 1900 m² beschränkt werden. Das Verkehrsgutachten muss um Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsprojekte ergänzt werden.

a) Als Grundlage für die regionalplanerische Beurteilung sind das LEP 2003, B II 1.2.1, insbesondere das Ziel B II 1.2.1.5 sowie der Abschnitt B IV 2.4 Versorgung – Einzelhandel des Regionalplans zu beachten.

b) Erding ist als Mittelzentrum für das geplante Einzelhandelsgroßprojekt grundsätzlich geeignet. Der Standort kann noch als städtebaulich integriert bezeichnet werden, weil er ca. 250 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegt. Weitere Wohnbebauung ist in unmittelbarer Nähe im Flächennutzungsplan vorgesehen. Über die Stadtbuslinien 530 und 540 ist das Plangebiet an den ÖPNV angeschlossen, und direkt mit der Kreisstraße ED 19 verbunden. Im weiteren und näheren Umfeld befinden sich bereits zahlreiche Einzelhandelsbetriebe.

c) Das den RO-Unterlagen beigelegte Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak aus dem Jahr 2001 ist insofern überholt, als ihm die damals geplante gewerbliche Nutzung des Plangebiets zugrunde liegt und keine Nutzung mit Einzelhandelsgroßprojekten (der damalige Bebauungsplanentwurf ging davon aus, in diesem Gewerbegebiet keine Einzelhandelsbetriebe zuzulassen, welche die Entwicklung der Altstadt behindern könnten). Insofern ist das Gutachten zu ergänzen. Für die schon ohne Einzelhandelsgroßprojekte bis zum Jahr 2015 prognostizierte zusätzliche Verkehrsbelastung von 12.500 Kfz/Tag, die im Straßennetz im Erdinger Westen abgewickelt werden müssen, sind mehrere Um- und Ausbaumaßnahmen auf der ED 19 und auf der ED 7 zwingend erforderlich.

d) Die nicht innenstadtrelevanten Sortimente weisen in unterschiedlichen Einzugsbereichen eine Kaufkraftabschöpfungsquote von max. 22 % (Möbelmarkt) auf. Die Abschöpfungsquoten der Kaufkraft im Einzugsbereich bei Autozubehör beläuft sich auf 11 %, für den Teppichmarkt werden 7 % abgeschöpft (s. Gutachten des Regionsbeauftragten, Seite 4). Damit liegen sie im zulässigen Bereich des LEP-Ziels B II 1.2.1.5 Absatz 2.

e) Die innenstadtrelevanten Sortimente werden in Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs und solche des sonstigen Bedarfs unterschieden.

  • Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs dürfen höchstens 25 % der sortimentspezifischen Kaufkraft im sog. Nahbereich abschöpfen. Die für das vorliegende Projekt errechnete Abschöpfungsquote von 17 % liegt in diesem Bereich.
     
  • Verkaufsflächen von innenstadtrelevanten Waren des sonstigen Bedarfs dürfen höchstens 30 % der entsprechenden Kaufkraft im Verflechtungsbereich des innenstädtischen Einzelhandels abschöpfen. Dieser Bereich umfasst für Erding ca. 84.000 Einwohner. Die innenstadtrelevanten Randsortimente in den Möbelhäusern liegen mit einer Abschöpfungsquote mit 19 % innerhalb des landesplanerisch zulässigen Bereichs. Jedoch muss die Verkaufsfläche des Elektrofachmarkts reduziert werden. Die dort geplanten 2800 m² würden 45 % der entsprechenden Kaufkraft abschöpfen. Damit die zulässigen höchstens 30 % erreicht werden, ist die Verkaufsfläche des Elektrofachmarkts auf höchstens 1900 m² zu beschränken.

3. Die am RO-Verfahren ebenfalls beteiligten Kommunen werden zur Planungsausschusssitzung eingeladen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zur geplanten Errichtung eines Einzelhandelsgroßprojekts im Gewerbegebiet Erding West wie folgt Stellung:

  3. Das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2001 muss um Aussagen für die jetzt vorgesehene Nutzung auch für Einzelhandelsgroßprojekte ergänzt werden. 4.Die Verkaufsfläche des geplanten Elektrofachmarkts ist auf höchstens 1900 m² zu beschränken. 5.Im übrigen bestehen keine Bedenken gegen das Projekt.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse