203. Sitzung des Planungsausschusses, 19.02.2008
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3a)
Standortverlegung des Kieswerkes Eching Hollerner See der Münchner Kies Union GmbH & Co. Sand- und Kieswerke KG mit Wiederaufnahme des Kiesabbaues auf den FlurNrn. 3087, 3090, 3092/1 in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 30.01.2008
Karte
I. VORTRAG
Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Standortverlegung des Kieswerks Eching Hollerner See.
1. Die Münchner Kies Union GmbH & Co. Sand- und Kieswerke KG (MKU) will den jetzigen Produktionsstandort am Hollerner See auf einen Standort im Süden der Gemeinde Eching verlagern. Der konkrete Standort ist aus der anliegenden Karte zu ersehen, er liegt in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Garching Nord. Eigentümer der Fläche sind die LH München, die Gemeinde Eching und die Bundesrepublik Deutschland. Auf ca. 25 ha soll dort ein neues Kieswerk errichtet und Kies abgebaut werden. Die Gesamtfläche des Projekts umfasst ca. 33 ha. Der Kiesabbau am Hollerner See soll bis 2017 endgültig beendet sein. Mit dem neuen Standort strebt die MKU mittel- und langfristig die Sicherung der Rohstoffversorgung im näheren Umkreis des bisherigen Kieswerks an.
Derzeit wird das Plangebiet als Wiese und Viehweide genutzt. Der Kiesabbau soll bei einer Kiesmächtigkeit von ca. 9 m im Nassabbau erfolgen und ca. 10 Jahre dauern. Die Rekultivierung soll 5 Jahre nach Abbauende abgeschlossen sein. Zwei Drittel der wiederverfüllten Flächen sollen wieder landwirtschaftlich genutzt werden, der Rest zu einem Eichen-/Kiefernwald mit Trockenrasen renaturiert werden.
2. Aus regionalplanerischer Sicht ist das Projekt unter den folgenden Bedingungen mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans vereinbar.
a) Das geplante Kieswerk ist über die Garchinger Straße zur Ortsumgehung Garching und zum Autobahnanschluss Garching Nord bzw. zur St 2053 verkehrlich gut angebunden. Die Gemeinde Eching und die Stadt Garching bleiben vom Werksverkehr unberührt.
b) Zwar liegt das geplante Abbaugebiet nicht in einem im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Kiesabbau. Auf solche Flächen sollen neue großflächige Abbaugebiete gelenkt werden (RP 14 B IV 2.8.4.2). Jedoch ist ein Abbau auf anderen Flächen nicht ausgeschlossen.
Hinzu kommt, dass die ins Auge gefasste Abbaufläche zu einem vom Industrieverband Steine und Erden vorgeschlagenen neuen Vorranggebiet für die Fortschreibung des Regionalplanabschnitts Sicherung und Abbau von Bodenschätzen aus dem Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen gehört. Diese Vorschläge des Industrieverbands wurden gemeinsam mit anderen Anregungen von der Geschäftstelle des Regionalen Planungsverbands dem Geologischen Dienst im Landesamt für Umwelt zur fachlichen Prüfung übermittelt. Der erbetene Fachbeitrag für die Erstellung eines Fortschreibungsentwurfs liegt aber noch nicht vor. Da das o.a. regionalplanerische Ziel auch großflächige Abbaugebiete außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten des Regionalplans nicht ausschließt, steht es der geplanten Abbaufläche nicht entgegen.
c) Der Kies soll im Nassabbau mit anschließender Wiederverfüllung gefördert werden. Nach dem regionalplanerischen Ziel B IV 2.8.2.3 soll Nassabbau grundsätzlich nur im Ausnahmefall erfolgen. Aufgrund des hohen Grundwasserstands in der Münchner Schotterebene wäre ein Kiesabbau ohne Grundwasseraufschluss wirtschaftlich meist nicht sinnvoll. Deshalb kann hier dann von einem Ausnahmetatbestand ausgegangen werden, wenn der ins Auge gefasste Kiesabbau mit der Wasserwirtschaft abgestimmt wird.
Auch eine Wiederverfüllung soll nach dem Regionalplan in der Regel nicht vorgenommen werden. Wenn doch im öffentlichen Interesse eine Wiederverfüllung unumgänglich ist, muss die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit des Verfüllmaterials sichergestellt werden (vgl. RP B IV 2.8.3.6). Auch hier kann aus regionalplanerischer Sicht der Wiederverfüllung nur zugestimmt werden, wenn das Vorhaben mit der Wasserwirtschaft abgestimmt ist und die entsprechenden Fachstellen dem Abbau zustimmen.
d) Der geplante Standort liegt im regionalen Grünzug „Grüngürtel München-Nord/Heideflächen und Trockenwälder München-Nord (4)" (vgl. Regionalplan München Karte zu B II Z 4.2.2). Die Funktion des Grünzugs ist Frischluftproduktion, bioklimatische Ausgleichsraum, Siedlungsgliederung und Erholungsvorsorge. Ausnahmsweise sind Maßnahmen und Planungen in regionalen Grünzügen gemäß Regionalplan München B II Z 4.2.2 nur möglich, wenn diese Grünzugsfunktionen gewährleistet bleiben. Das erscheint im Zuge des abschnittsweisen Ausbaus möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Rekultivierung und Renaturierung dem abschnittsweisen Abbau folgend zeitnah Zug um Zug realisiert wird und nicht erst nach dem gesamten Abbau.
e) Da das Plangebiet auch im Landschaftsschutzgebiet Freisinger Moos und Echinger Gfield liegt, muß der geplante Kiesabbau, insbesondere aber auch die Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahme mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München stimmt dem geplanten Kiesabbau in der Gemeinde Eching zu, wenn der Nassabbau und eine im öffentlichen Interesse unumgängliche Wiederverfüllung mit der Wasserwirtschaft abgestimmt ist und die entsprechenden Fachstellen zustimmen. Die Rekultivierung und Renaturierung muss abschnittsweise erfolgen, unmittelbar zeitnah mit dem jeweils abgeschlossenen Kiesabbau.
i.A.
Breu
Geschäftsführer