Sitzung 09. Dezember 2008

Drucksache Nr. 26/08

206. Sitzung des Planungsausschusses, 09.12.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
LEP-Ziel zum Einzelhandel;
Alternativvorschlag des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags

Anlagen:

geltendes LEP-Ziel zum Einzelhandel (Anlage 1)
Resolution des Bayerischen Landtags zum LEP Bayern (Anlage 2)
gemeinsames Schreiben des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags vom 29.011.2006 an den damaligen Wirtschaftsminister Erwin Huber und Formulierungsvorschlag zur Regelung des großflächigen Einzelhandels im LEP (Anlage 3)

  

I. VORTRAG

1. Zwei Gründe sprechen dafür, das Thema Einzelhandel im LEP auch in den Gremien des Regionalen Planungsverbands München wieder aufzugreifen: Erstens ist das vom Freistaat Bayern zur Evaluierung der Einzelhandelssituation in Auftrag gegebene Gutachten fast fertig und könnte möglicherweise Anfang 2009 vorgestellt werden; zweitens hat der Bayerische Landtag mit seiner Resolution (vgl. Anlage 2) die Staatsregierung aufgefordert, im Zusammenhang mit der Überprüfung des Systems der zentralen Orte auch zu prüfen, inwieweit die Fachfestlegungen zum Einzelhandel einer Neuausrichtung bedürfen.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat sich anlässlich der Erarbeitung eines Regionalen Einzelhandelskonzepts 2005/2006 intensiv mit der Einzelhandelssituation in der Region München und insbesondere mit den großflächigen Einzelhandelsprojekten beschäftigt. Konkrete Änderungsvorschläge für das regionalplanerische Einzelhandelsziel konnten aus den Vorschlägen des Gutachters deshalb nicht gewonnen werden, weil diese Vorschläge nicht im Einklang mit dem LEP-Ziel 2006 stehen.

2. Nach wie vor besteht aber sowohl in der Versorgung mit den täglichen Gütern, insbesondere Lebensmittel, wie auch im Bereich der großflächigen Einzelhandelsflächen, insbesondere Fachmärkte, Handlungsbedarf. Die Wucht der Ansiedlungswünsche, vor allem bei den Möbelhäusern, hat in den letzten Jahren nachgelassen. Dies kann auch auf eine gewisse Sättigung des Marktes zurückgeführt werden.

3. Die wesentlichen Problempunkte der Einzelhandelsentwicklung in der Region München sind:

  • Bei der Nahversorgung insbesondere mit Lebensmittel erreichen viele Kommunen (auch mit zentralörticher Funktion) allenfalls eine knappe Versorgung der eigenen Bevölkerung.
     
  • Einige Mittelzentren verfügen nach den Berechnungen des Freistaats über nicht adäquat große Einzugsbereiche des innerstädtischen Einzelhandels. Das führt zu kleineren möglichen zusätzlichen Flächen.
     
  • Die Fachmärkte mit zum Teil großen zentrenrelevanten Sortimenten sind teilweise verkehrlich schlecht angebunden und liegen oft ebenso wie die Möbelhäuser mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten auf der grünen Wiese. Gerade Möbelhäuser ballen sich im engeren Umland der LH München in aus regionalplanerischer Sicht ungünstigen Lagen.

4. Das Ziel des LEP 2006 (B II 1.2.1.2) zu Einzelhandelsgroßprojekten weist demgegenüber zwei Schwächen auf.

  • Die sog. Stadt-Umlandklausel, wonach unter der Bedingung einer engen städtebaulichen, räumlich-funktionalen, und verkehrsmäßigen Verflechtung mit der LH München Einzelhandelsgroßprojekte zusätzlich auf 15 % der für die LH München maßgeblichen Kaufkraft zurückgegriffen werden kann, hat sich nicht bewährt. Vor allem wird vom Freistaat Bayern die Notwendigkeit der Verflechtung nicht auf den Standort eines Einzelhandelsgroßprojekts bezogen, sondern auf eine Gemeinde insgesamt. So kommt es, dass eine Umlandgemeinde an einer Stelle mit der LH München eng verflochten ist, der Standort des Projekts sowohl verkehrlich wie auch räumlich funktional, und vor allem auch städtebaulich nichts mehr mit der LH München zu tun hat.
     
  • Die Erlaubnis für im ländlichen Raum gelegene nicht zentrale Orte, im Lebensmittelbereich Märkte bis zur „betriebsnotwendigen Grenze" zuzulassen, wenn sie über keine Lebensmittelversorgung verfügen, führt auf der einen Seite zu überdimensionierten Ansiedlungen. Auf der anderen Seite zu nicht sachgerechter Ungleichbehandlung mit dem Nachbarort, der „nur" in der äußeren Verdichtungszone liegt.

5. Die Kommission des Regionalen Planungsverbands München, die sich 2006 und 2007 mit der Fortschreibung des Regionalplankapitels Wirtschaft beschäftigt hat, hat unter der Geltung der jetzigen LEP-Vorschriften keine Möglichkeit zur sachgerechten Neuregelung des Themas im Regionalplan gesehen.

Demgegenüber zielt der Vorschlag des Gemeindetags, dem der Städtetag in seiner Struktur (wenn auch nicht in den Größenordnungen) zustimmt, auf eine relativ einfache und an die bisherige Systematik der Baunutzungsverordnung mit Schwellenwerten angelehnte Regelung (siehe Anlage 3).

Eine Arbeitsgruppe der Geschäftsführer der Regionalen Planungsverbände in Bayern erarbeitet momentan auf der Grundlage des Papiers von Städtetag und Gemeindetag einen Vorschlag, den die Regionalen Planungsverbände dann gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden an den Freistaat Bayern richten sollten. Darin ist möglicherweise auch eine Abweichungsmöglichkeit der Regionalen Planungsverbände gegenüber den neu zu formulierenden LEP-Zielen vorgesehen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer   


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