Sitzung 21. April 2009

Drucksache Nr. 2/09

207. Sitzung des Planungsausschusses, 21.04.2009

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Nachfolgenutzung für den Militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck: Trabrennbahn, Gemeindesportzentrum, Südumfahrung Gemeinde Maisach

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Nachfolgenutzung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck, hier Trabrennbahn, Gemeindesportzentrum, Südumfahrung in der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck.

Im Ergebnis bestehen gegen die Planungen auf dem Gelände des ehemaligen militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck keine regionalplanerischen Bedenken.

1. Die Fläche auf dem militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck steht als Konversionsfläche zur Verfügung, wobei aus regionalplanerischer Sicht eine nichtfliegerische Nachfolgenutzung zu begrüßen ist. Der Planungsausschuss hat am 25.07.2006 einer zivilfliegerischen Anschlussnutzung als Verkehrslandeplatz für die allgemeine Luftfahrt des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck widersprochen, weil sie den Beschlüssen und Zielen des Regionalen Planungsverbands entgegensteht. Diese regionalplanerischen Ziele zum Luftverkehr decken sich mit der unter TOP 1 behandelten Teilfortschreibung des LEP ziviler Luftverkehr: Ziele B V1.6.5 und B V 1.6.8 (vgl. DS 01/09). Danach soll in der Region München die Anlegung neuer Verkehrslandeplätze einschließlich der zivilen Nachfolgenutzung von ehemaligen Verkehrsflugplätzen unterbleiben.

2. Die Gemeinde Maisach plant auf insgesamt knapp 50 ha die Errichtung einer Trabrennbahn mit dazugehörigen Nutzungen, ein Sportzentrum mit Dreifeldhalle, Vereinsheim und mehreren Spielfeldern sowie eine Südumfahrung Maisach, die den örtlichen und überörtlichen Verkehr anbindet und die Staatsstraßen St 2345 und St 2054 miteinander verbindet. Die im südlichen Teil des Flughafengeländes geplanten Fahrsicherheitszentren von BMW und der Polizei sind nicht Gegenstand dieses RO-Verfahrens.

Der Umfang und die Beschreibung der einzelnen geplanten Nutzungen ist der Auflistung des Regionsbeauftragten auf Seite 2 bis 4 zu entnehmen.

3. Aus regionalplanerischer Sicht könnte zwar bei einer Überplanung des nördlichen Teils des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck theoretisch auch weiter im südlichen Teil Flugbetrieb stattfinden. Das verträgt sich jedoch nicht mit der geplanten Nutzung als Trabsportgelände und dem Fluglärm für das benachbarte Wohnumfeld. Wie oben erläutert, fügt sich die geplante Nutzung des Trabsportgeländes mit Nebenanlagen in die regionalplanerische und jetzt auch landesplanerische Zielsetzung, keine fliegerische Nachnutzung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck zuzulassen, ein.

Auch das Gemeindesportzentrum ist mit der umgebenden Raumnutzungsstruktur in Einklang zu bringen. Dabei wird ebenso wie bei der Trabrennbahn und der Südumfahrung davon ausgegangen, dass die Eingriffe in FFH-Gebiet (überwiegend magere Flachland-Mähwiesen) adäquat ausgeglichen werden können.

Mit der geplanten Südumfahrung sind die o.a. Einrichtungen gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. Zusätzlich entlastet die Südumfahrung das Ortszentrum von Maisach von Durchgangsverkehr und entspricht damit dem regionalplanerischen Ziel B V Z 3.2.6. Die Trabrennbahn und das Gemeindesportzentrum sind auch im ÖPNV sowie im Fuß- und Radverkehr gut erreichbar.

Die Funktion des Trenngrüns zwischen Maisach und Gernlinden bleibt mit der jetzt vorliegenden Nutzungsstruktur und Flächenaufteilung im nördlichen Bereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck grundsätzlich erhalten.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Gegen die geplante Errichtung einer Trabrennbahn, eines Gemeindesportzentrums und der Südumfahrung in der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck , bestehen keine regionalplanerischen Bedenken.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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