Sitzung 05. April 2011

Drucksache Nr. 1/11

216. Sitzung des Planungsausschusses, 05.04.2011

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Arbeitsprogramm 2011

Anlage:

Zeitplan 2011

  

I. VORTRAG

1. Im Vordergrund der Verbandsarbeit des Regionalen Planungsverbands im Jahr 2011 steht nach wie vor die Reform der Landes- und Regionalplanung. Dem Vernehmen nach soll ein Bayerisches Landesplanungsgesetz bis Ende 2011, ein neues Landesentwicklungsprogramm bis Ende 2012 völlig neu erarbeitet und beschlossen werden. Im letzten Jahr hat sich der Regionale Planungsverband München intensiv mit unterschiedlichen Vorstellungen zur Reform befasst. Neben den Beschlüssen im Planungsausschuss und der Verbandsversammlung sowie der Veröffentlichung von Presseerklärungen war Schwerpunkt dieser Tätigkeit die enge und intensive Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern mit den kommunalen Spitzenverbänden Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag.

Sobald der Ministerrat den Entwurf des neuen Bayerischen Landesplanungsgesetzes beschlossen hat, wird auch der Planungsausschuss mit einer konkreten Stellungnahme befasst.

2. Bei der Fortschreibung des Regionalplans laufen nach wie vor zwei Arbeitspakete:

  • Kapitel B IV 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen befindet sich derzeit im abschließenden Anhörverfahren aller Mitglieder des Regionalen Planungsverbands und der Träger öffentlicher Belange, und wird im Internet ausgelegt. Einen endgültigen Beschluss zur Fortschreibung des Kapitels soll der Planungsausschuss vor der Sommerpause 2011 fassen.
      
  • Die Kapitel B I Sicherung und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, B II Siedlungswesen, B III 5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen werden in Abstimmung mit der Kommission aus Mitgliedern des Planungsausschusses neu gefasst, überarbeitet bzw. ergänzt. 
     
    Die Festlegungen zu wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten werden zunächst mit der Wasserwirtschaft erörtert, dann mit den kommunalen Vertretern besprochen und in das zweite Anhörverfahren gegeben. 
     
    Alle anderen Festlegungen der Fortschreibung werden anhand der Rückmeldungen der ersten Anhörrunde überarbeitet, mit den Kommunen in teilregionalen Veranstaltungen besprochen und dann im Planungsausschuss behandelt.

3. Die Ziele des Regionalplans B V Z 5.2 und 5.3 zweiter Halbsatz wurden inzwischen für verbindlich erklärt und werden öffentlich ausgelegt (s. TOP 4, DS 02/11)

4. Im Laufe des Jahres wird der im letzten Jahr vorgelegte Regionsbericht fortgeschrieben. Nach der Beschreibung und Analyse der bisherigen Entwicklung steht dabei die Beurteilung insbesondere aus Sicht des Regionalplans im Vordergrund.

5. Der Regionale Planungsverband München nimmt mit dem Geschäftsführer und dem Regionsbeauftragten an regional bedeutsamen Arbeitskreisen teil. Sie bieten Gelegenheit, regionale Ziele in andere Planungen und Projekte einzubringen. Darüber hinaus können dabei wichtige Impulse für die weitere regionale Zusammenarbeit gewonnen werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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