219. Sitzung des Planungsausschusses, 18.10.2011
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 1
Information zur Stellungnahme des Vorsitzenden zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes
Anlagen:
- Stellungnahme des Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands München vom 22.09.2011
- Anhörschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 04.08.2011
- Entwurf eines Bayerischen Landesplanungsgesetzes
I. VORTRAG
Der Regionale Planungsverband hat sich bereits öfter mit der geplanten Neufassung des Landesplanungsgesetzes und des Landesentwicklungsprogramms beschäftigt. Zuletzt wurde der Ausschuss am 19.07.2011 über die Lage informiert (Drucksache Nr. 06/11).
1. Der Bayerische Ministerrat hat nun am 02.08.2011 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes gebilligt und in die Verbändeanhörung gegeben. An dieser Anhörung sind auch die Regionalen Planungsverbände beteiligt. Die wesentlichen Inhalte sind (vgl. auch Anlage 2):
- Das Raumordnungsgesetz des Bundes wird durch eine Vollregelung im Landesrecht ersetzt.
- Beibehaltung des Leitziels Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen Bayerns. Die Regionalen Planungsverbände sind wie bisher Träger der Regionalplanung und erfüllen diese staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Neu hinzukommt auf freiwilliger Basis im eigenen Wirkungskreis und selbstfinanziert die Aufgabe der regionalen Entwicklung.
- Regionale Planungsbeiräte werden wieder zugelassen. Die Verbandsversammlung erhält die Zuständigkeit für alle Haushalts- und Finanzangelegenheiten und die Möglichkeit, über Teilfortschreibungen von Regionalplänen zu entscheiden.
- Der räumliche Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände wird nicht im Gesetz, sondern im LEP geregelt.
- Die Inhalte des LEP und der Regionalpläne werden auf die Bereiche Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft, Energieversorgung und Freiraumsicherung begrenzt. Die Festlegung von Entwicklungsachsen im LEP ist ausgeschlossen.
- Es soll bei einem gestuften System Zentraler Orte bleiben, wobei in den Regionalplänen die Zentralen Orte der Grundversorgung ausgewiesen werden. Einzelheiten werden im zukünftigen LEP geregelt.
- Der Anwendungsbereich von Raumordnungsverfahren wird vereinfacht und durch eine beschränkte Generalklausel geregelt. Zukünftig sind Raumordnungsverfahren nur noch für Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit zulässig. Weiterhin wird ein Alternativvorschlag zur Ausgestaltung der Regionalplanung zur Diskussion gestellt (vgl. auch Drucksache Nr. 06/11).
2. Da die Frist zur Stellungnahme bis 30. September 2011 begrenzt und eine Verlängerung bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 18. Oktober 2011 nicht möglich war, hat der Vorsitzende für den Regionalen Planungsverband München die beiliegende Stellungnahme abgegeben (Anlage 1). Sie folgt den bisher im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands diskutierten und besprochenen Interessen des Regionalen Planungsverbands München. Sie stimmt auch mit einem Großteil der von anderen Regionalen Planungsverbänden abgegebenen Stellungnahmen überein.
3. Nach Auswertung der Stellungnahmen in der Verbändeanhörung wird der Ministerrat nochmals über den Gesetzentwurf entscheiden und ihn dem Parlament zuleiten. Dann beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Über die weitere Entwicklung wird der Planungsausschuss zeitnah informieren.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer
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