220. Sitzung des Planungsausschusses, 06.12.2011
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze Beschluss
Anlagen:
I. VORTRAG
1. Bisheriges Verfahren
Bei der Überarbeitung des Kapitels B IV, Wirtschaft und Dienstleistungen im Jahr 2007, das am 01.01.2008 verbindlich wurde, war der Teil Bodenschätze ausgeklammert worden, denn die angeforderte Stellungnahme des geologischen Dienstes im Landesamt für Umwelt lag noch nicht vor. Im September 2009 wurden diese Vorschläge an den Regionalen Planungsverband gesandt. Gleichzeitig waren in den davor liegenden Jahren mehrere Anträge zur Fortschreibung von Abbaugebieten von Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München gestellt worden.
Um einen Fortschreibungsentwurf unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der sachlichen Stellungnahmen, die zur Erarbeitung des Umweltberichts erforderlich waren, erarbeiten zu können, wurde im Winter 2009/2010 ein vorgezogenes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Hinzuweisen ist darauf, dass sämtliche Drucksachen samt Anlagen im Internet veröffentlicht sind. Aus ihnen können in transparenter Weise sowohl die Erarbeitung des Entwurfs als auch die zwei darauf folgenden Anhörverfahren samt Auswertungen nachvollzogen werden.
2. Im Anschluss an das jüngste Anhörverfahren wurden noch einige Ortsbesichtigungen und Besprechungen zu Gebieten mit einem weiteren sachlichen Aufklärungsbedarf geführt. Ein abschließendes Gespräch mit der Wasserwirtschaft und dem geologischen Dienst am Landesamt für Umwelt fand am 04.11.2011 statt.
3. Die folgende Übersicht listet die Bruttoflächen des jetzigen Regionalplanentwurfs im Vergleich zum Regionalplan 2002 auf. In den unverändert gebliebenen Flächen sind natürlich etliche Bereiche bereits ausgebeutet. Der Umfang kann wegen unzureichender Datenlage nicht genau beziffert werden.
... | Kies/Sand |
| Lehm/Ton |
| Bentonit |
---|---|---|---|---|---|
... | VR | VB | VR | VB | VR |
Regionalplan 2002 | 1895 | 1752 | 454 | 167 | 1582 |
weggefallen | 492 | 454 | 82 | ---- | 423 |
hinzugekommen | 1038 | 186 | 178 | 139 | 286 |
Entwurf Regionalplan 2010 | 2441 | 1484 | 550 | 306 | 1445 |
Unter den oben genannten Vorbehalten zur Flächenbilanz gilt: Ausgehend von einer Abbaugeschwindigkeit im Bereich Kies und Sand von ca. 80 ha/Jahr werden Vorrangflächen für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren, Vorrangflächen für Lehm und Ton für bis zu 50 Jahre gesichert (Abbau ca. 10 ha/Jahr). Hingewiesen wird darauf, dass mit dieser Sicherung von Flächen für den großflächigen Abbau von Bodenschätzen – auch als Vorranggebiet – keine Erlaubnis zum Abbau von Bodenschätzen verbunden ist. Diese Erlaubnis kann nur durch eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden. Die Wirkung von Vorrangflächen liegt in dem Schutz der Fläche gegen eine anderweitige Nutzung, die den Abbau von Bodenschätzen auf Dauer unmöglich machen würde. Auch ist keine Garantie mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen verbunden, dass diese Fläche auch tatsächlich ausgebeutet wird. Neben dem zusätzlichen Genehmigungsverfahren bedarf es der Einwilligung des Grundstückseigentümers und der Bereitschaft eines Unternehmers, an dieser Stelle auszubeuten. Unter diesen Bedingungen ist der Umfang der ausgewiesenen Flächen erforderlich, langfristig aber auch ausreichend. Eine erneute Fortschreibung bzw. Aktualisierung wird erst wieder in ca. zehn Jahren nach Inkrafttreten der vorliegenden Ziele angegangen werden müssen.
4. Als Ergebnis der Anhörung werden zwei neue Vorranggebiete festgelegt bzw. erweitert. Für diese ist eine eingeschränkte erneute Anhörung erforderlich.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München billigt den Auswertungsbericht: Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Anhörung vom 10.02.2011 (Anlage 4).
Er billigt die darauf basierende Fortschreibung des Regionalplans München, Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze in der beiliegenden Fassung der Ziele und Grundsätze (Anlage 1), der Karte Stand November 2011 (Anlage 5) sowie der Begründung und des Umweltberichts (Anlagen 2 und 3).
Zu folgenden Vorranggebieten wird der Geschäftsführer beauftragt, ein eingeschränktes abschließendes Anhörverfahren durchzuführen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer