Sitzung 06. Dezember 2011

Drucksache Nr. 20/11

220. Sitzung des Planungsausschusses, 06.12.2011

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze Beschluss

Anlagen:

  

I. VORTRAG

1. Bisheriges Verfahren

Bei der Überarbeitung des Kapitels B IV, Wirtschaft und Dienstleistungen im Jahr 2007, das am 01.01.2008 verbindlich wurde, war der Teil Bodenschätze ausgeklammert worden, denn die angeforderte Stellungnahme des geologischen Dienstes im Landesamt für Umwelt lag noch nicht vor. Im September 2009 wurden diese Vorschläge an den Regionalen Planungsverband gesandt. Gleichzeitig waren in den davor liegenden Jahren mehrere Anträge zur Fortschreibung von Abbaugebieten von Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München gestellt worden.

Um einen Fortschreibungsentwurf unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der sachlichen Stellungnahmen, die zur Erarbeitung des Umweltberichts erforderlich waren, erarbeiten zu können, wurde im Winter 2009/2010 ein vorgezogenes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

  • Der Planungsausschuss hat am 04.05.2010 über die Ergebnisse dieses vorgezogenen Beteiligungsverfahrens beraten und die eigentliche Anhörung auf der Grundlage des beschlossenen Anhörentwurfs eingeleitet (vgl. Drucksache Nr. 06/10).
  • Das Anhörverfahren wurde am 14.07.2010 mit allen Unterlagen eingeleitet, die letzten Stellungnahmen trafen am 15.10.2010 ein. Die Anhörung wurde zur Sitzung des Planungsausschusses am 14.12.2010 ausgewertet und die darauf basierende Fassung der Fortschreibung dem Planungsausschuss zur Billigung vorgelegt. Der Planungsausschuss nahm den Auswertungsbericht jedoch lediglich zur Kenntnis. Er beauftragte den Geschäftsführer, ein weiteres Anhörverfahren zum Entwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 22/10 einzuleiten.
  • Dieses weitere Anhörverfahren wurde am 10.02.2011 eingeleitet, Stellungnahmen gingen bis Anfang Mai 2011 ein. In Anlage 4 sind die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu diesem Anhörverfahren in tabellarischer Form ersichtlich.

Hinzuweisen ist darauf, dass sämtliche Drucksachen samt Anlagen im Internet veröffentlicht sind. Aus ihnen können in transparenter Weise sowohl die Erarbeitung des Entwurfs als auch die zwei darauf folgenden Anhörverfahren samt Auswertungen nachvollzogen werden.

2. Im Anschluss an das jüngste Anhörverfahren wurden noch einige Ortsbesichtigungen und Besprechungen zu Gebieten mit einem weiteren sachlichen Aufklärungsbedarf geführt. Ein abschließendes Gespräch mit der Wasserwirtschaft und dem geologischen Dienst am Landesamt für Umwelt fand am 04.11.2011 statt.

3. Die folgende Übersicht listet die Bruttoflächen des jetzigen Regionalplanentwurfs im Vergleich zum Regionalplan 2002 auf. In den unverändert gebliebenen Flächen sind natürlich etliche Bereiche bereits ausgebeutet. Der Umfang kann wegen unzureichender Datenlage nicht genau beziffert werden.

...

Kies/Sand

 

Lehm/Ton

 

Bentonit

...

VR

VB

VR

VB

VR

Regionalplan 2002

1895

1752

454

167

1582

weggefallen

492

454
davon 273
hochgestuft

82
davon 46
rückgestuft

----

423

hinzugekommen

1038
davon 273
aufgestuft

186
davon 92
rückgestuft

178

139
davon 46
rückgestuft

286

Entwurf Regionalplan 2010

2441

1484

550

306

1445

  

Unter den oben genannten Vorbehalten zur Flächenbilanz gilt: Ausgehend von einer Abbaugeschwindigkeit im Bereich Kies und Sand von ca. 80 ha/Jahr werden Vorrangflächen für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren, Vorrangflächen für Lehm und Ton für bis zu 50 Jahre gesichert (Abbau ca. 10 ha/Jahr). Hingewiesen wird darauf, dass mit dieser Sicherung von Flächen für den großflächigen Abbau von Bodenschätzen – auch als Vorranggebiet – keine Erlaubnis zum Abbau von Bodenschätzen verbunden ist. Diese Erlaubnis kann nur durch eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden. Die Wirkung von Vorrangflächen liegt in dem Schutz der Fläche gegen eine anderweitige Nutzung, die den Abbau von Bodenschätzen auf Dauer unmöglich machen würde. Auch ist keine Garantie mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen verbunden, dass diese Fläche auch tatsächlich ausgebeutet wird. Neben dem zusätzlichen Genehmigungsverfahren bedarf es der Einwilligung des Grundstückseigentümers und der Bereitschaft eines Unternehmers, an dieser Stelle auszubeuten. Unter diesen Bedingungen ist der Umfang der ausgewiesenen Flächen erforderlich, langfristig aber auch ausreichend. Eine erneute Fortschreibung bzw. Aktualisierung wird erst wieder in ca. zehn Jahren nach Inkrafttreten der vorliegenden Ziele angegangen werden müssen.

4. Als Ergebnis der Anhörung werden zwei neue Vorranggebiete festgelegt bzw. erweitert. Für diese ist eine eingeschränkte erneute Anhörung erforderlich.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München billigt den Auswertungsbericht: Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur Anhörung vom 10.02.2011 (Anlage 4).
    Er billigt die darauf basierende Fortschreibung des Regionalplans München, Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze in der beiliegenden Fassung der Ziele und Grundsätze (Anlage 1), der Karte Stand November 2011 (Anlage 5) sowie der Begründung und des Umweltberichts (Anlagen 2 und 3).

  3. Zu folgenden Vorranggebieten wird der Geschäftsführer beauftragt, ein eingeschränktes abschließendes Anhörverfahren durchzuführen.

  • VR 82 (Gemeinde Haar, Landkreis München)
  • VR 704 (Gemeinde Igling, Landkreis Landsberg am Lech)

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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