Sitzung 04. Dezember 2012

Drucksache Nr. 33/12

225. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

Ergänzendes Anhörverfahren zum Beschluss des Ministerrats über die Gesamtfortschreibung des LEP am 28.11.2012

Anlagen:

Auszüge mit den wesentlichen Änderungen im LEP-Entwurf
Karte 2 - Raumstruktur

  

I. VORTRAG

Wie dem Internet zu entnehmen ist, hat der Ministerrat am 28.11.2012 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf einer Verordnung über das LEP beschlossen. Das entsprechende erneute Anhörungsverfahren wurde mit Schreiben vom 30.11.2012 eingeleitet. Dabei können nach Artikel 16 Abs. 5 Satz 3 BayLplG Stellungnahmen nur zu den Änderungen des LEP-Entwurfs abgegeben werden. Die Frist zur Stellungnahme gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie endet am 14.01.2013.

1. Wesentliche Änderungen:

  • Grundsatz zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten wird eingefügt (Seite 16 und 18).
     
  • Ein Ziel mit dem Verbot, zusätzliche Mehrfachgrundzentren in den Regionalplänen auszuweisen, wird eingefügt (Seite 21 und 27).
     
  • Die Kriterien zur Zuordnung von Gemeinden in den ländlichen Raum bzw. den Verdichtungsraum werden im Einzelfall leicht modifiziert (Seite 31, 32).
     
  • Hinsichtlich der Normen zur Siedlungsstruktur wird klargestellt, dass bei der Innenentwicklung vor Außenentwicklung Flächen der Naherholung und zur räumlichen Gliederung der Siedlungsflächen in der Regel keine geeigneten Potentialflächen darstellen und erhaltungswürdig sind (Seite 40, 41). Beim sogenannten Anbindungsziel werden Ausnahmen in das Ziel aufgenommen bzw. konkretisiert (Seite 41 bis 43).
     
  • Zur Einbindung Bayerns in das nationale Nahverkehrswegenetz soll im Zug der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans erstmals eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei der Priorisierung der Projekte erfolgen (Seite 44, 45).
     
  • Bei der Aufstellung des Staatsstraßenausbauplans wird klargestellt, dass die Regionalen Planungsverbände eingebunden werden (Seite 46).
     
  • Zwei neue Grundsätze zur Wirtschaftsstruktur in Bayern werden eingefügt (Seite 55).
     
  • Beim Ziel zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze wird in der Begründung klargestellt, dass die Festlegungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den regionalen und überregionalen Bedarf mindestens für den Zeitraum der Regionalpläne bedarfsabhängig zu sichern sind (Seite 56).
     
  • Bei den Zielen zu Einzelhandelsgroßprojekten werden die Anforderungen an die integrierte Lage direkt angrenzend an baulich verdichtete Siedlungszusammenhänge mit wesentlichen Wohnanteilen verschärft (Seite 60, 61).
     
  • Das Kapitel Energieversorgung wurde überarbeitet und ergänzt (Seite 66 bis 70).
     
  • Die Bedeutung der öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird in der Begründung zu den Festlegungen zum Schutz des Grundwassers erwähnt (Seite 77).
     
  • Das Kapitel soziale und kulturelle Infrastruktur wurde geändert und ergänzt (Seite 79 bis 83).
     
  • Die Stadt Germering und die Gemeinden Neufahrn bei Freising / Eching sind als Mittelzentren statt bisher als Grundzentren ausgewiesen (Anhang 1).
     
  • Den Zuschnitt der regionalen Planungsverbände hat der Ministerrat nicht verändert. Es bleibt also bei der bisherigen Abgrenzung der Bayerischen Regionalen Planungsverbände (Anhang 4).
     
  • Die Sortimentslisten für die Einzelhandelsfestlegungen sind überarbeitet und erweitert worden (Anlage 2 zur Begründung).

2. Da eine Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands nur noch bis zum 14.01.2013 möglich ist, kann die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands fristgerecht durch den Vorsitzenden abgegeben werden (evtl. nach vorherige Abfrage der Planungsausschussmitglieder per E-Mail, ob sie mit dem Entwurf der Stellungnahme einverstanden sind).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Stellungnahme zu dem überarbeiteten und ergänzten Entwurf des LEP-Entwurfs abzugeben.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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