229. Sitzung des Planungsausschusses, 08.10.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Windkraftanlagen in der Region München
Anlagen:
I. VORTRAG
1. Das Thema Windkraft war in letzter Zeit mehrmals Thema im Regionalen Planungsverband München (RPV):
2. Das LEP verpflichtet die Regionalen Planungsverbände zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Windenergie. Voraussetzung dafür ist, dass eine fachlich belastbare Kartierung für Windgeschwindigkeiten vorliegt. Nach telefonischer Auskunft der Energieagentur Energie Innovativ im Bayerischen Wirtschaftsministerium soll die Aktualisierung des Windatlasses Anfang 2014 veröffentlicht werden. Bei der Arbeit des Regionalen Planungsverbands an Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft ist auch der einstimmig gefasste Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.11.2011 zu beachten, wonach regionale Festlegungen beim Thema Windenergie den kommunalen Planungen nicht widersprechen dürfen. Ein Großteil der Gemeinden in der Region München hat Konzentrationsflächen für Windkraft im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB festgelegt und damit die generelle Privilegierung von Windkraftanlagen auf ausgewählte Räume beschränkt.
3. Da die Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen im Regionalplan eng mit anderen Energiethemen zusammenhängt, und das Thema Klima und Energie ein wesentlicher Punkt der geplanten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ist (siehe TOP 2, Drucksache 24/13), wird vorgeschlagen, die Arbeiten der Kommission Windkraft in die Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu verlagern und dort fortzuführen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Die Arbeit der Kommission Windkraft wird im Rahmen der Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München weitergeführt.
i.A.
Breu
Geschäftsführer