Sitzung 8. Oktober 2013

Drucksache Nr. 26/13

229. Sitzung des Planungsausschusses, 08.10.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP  4 
Renaturierung der Isar – flussbegleitende Wege

   

I. VORTRAG

 

Auf der letzten Verbandsversammlung am 18.06.2013 wurde auch über die von mehreren Bürgermeistern vorgetragene Problematik des Erhalts flussbegleitender Wege bei der Renaturierung der Isar angesprochen. Vereinbart war, dieses Thema auf der nächsten Planungsausschusssitzung nach der Sommerpause zu behandeln.

Im wesentlichen geht es bei dem Thema um die Situation an Fuß- und Radwegen, die regelmäßig oder doch öfter durch Hochwasser beschädigt oder zerstört werden. Nach Auskunft der Leiterin des Wasserwirtschaftsamts München (WWA), Frau Orlamünde, ist die Wasserwirtschaftsverwaltung bemüht, in enger Abstimmung mit den Gemeinden die flussbegleitenden und ufernahen Wege zu erhalten.

Im einzelnen ist der Sachstand in Unterföhring, Achering und in Ismaning folgender:

  • In Unterföhring hat der Gemeinderat am 12.09.2013 dem Vorschlag des WWA zugestimmt, den ufernahen Weg um einige Meter von der Isar abzurücken. Dadurch kann künftig einer Beschädigung des Wegs bei Hochwassern entgegengewirkt werden, andererseits bleibt der Weg als ufernaher Weg erhalten.
     
  • Der beschädigte Weg in Achering wurde soweit möglich repariert. Ein Teilstück, bei dem der Weg abgerissen wurde, wurde mit einem Holzgeländer gesichert. Bis auf weiteres ist dieser Wegabschnitt nur für Fußgänger nutzbar. An der Engstelle müssen Fahrradfahrer absteigen. Mittel- und langfristig plant das WWA, den Deich und damit auch den Weg zurückzuverlegen. Dazu sind noch längere Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich.
     
  • In Ismaning wurde bereits vor einigen Jahren, aufgrund des Einsatzes der Gemeinde, folgende Regelung erreicht: Der Fuß- und Radweg, wenn wegen Hochwassers beschädigt oder weggerissen, ist durch einen ufernahen Ersatzweg zu ersetzen. Die Wiederherstellung des Geh- und Radwegs erfolgt durch das WWA München auf dessen Kosten. Für den Unterhalt ist das Landratsamt zuständig.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A. Breu Geschäftsführer 


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