247. Sitzung des Planungsausschusses, 13.03.2018
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim;
Stellungnahme des RPV zur erneuten Anhörung
Anlage:
Drucksache 10/16 in der Fassung der PA-Sitzung vom 06.12.2016
I. VORTRAG
Der Freistaat Bayern (Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern) führt eine erneute Anhörung zum Antrag auf Planfeststellung mit luftverkehrsrechtlicher Genehmigung zur Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München nach Oberschleißheim durch.
Dem RPV wurde Fristverlängerung bis zum 14.03.2018 gewährt.
1. In der ersten Beteiligung hat der Planungsausschuss am 06.12.2016 (Drucksache Nr. 10/16) beschlossen, keine grundsätzlichen Bedenken zur Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel auf den Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim geltend zu machen, wenn keine zusätzlichen Lärmbelästigungen entstehen, insbesondere für die Wohnbevölkerung der Gemeinde Oberschleißheim und des 24. Stadtbezirks Feldmoching- Hasenbergl der Landeshauptstadt München.
2. Anlass für die erneute Durchführung der Anhörung ist:
In den Unterlagen werden die Lärmeinwirkungen neu berechnet.
3. Festzuhalten ist, dass das Lärmgutachten des 2. Anhörverfahrens höhere Lärmauswirkungen zeigt als das des ersten Verfahrens. Insbesondere umfasst der 50 bis 55 dB(A)-Tagespegel nun auch Wohnbauflächen im Norden von Hasenbergl (Bereich Wintersteinstraße); vorher waren dort "nur" Gemeinbedarfsflächen, u. a. die Grundschule im Bereich Frauenholz betroffen. Auch in Oberschleißheim sind im Bereich von Liliental-, Zeppelin- und Ernst-Udet-Straße Wohnbauflächen sowie im Bereich der St.-Hubertus-Straße Teile des Lehr- und Versuchsgutes Oberschleißheim sowie Teile der LMU vom Tagespegel 50 bis 55 db(A) zusätzlich betroffen.
Angesichts dieser zusätzlichen Lärmbelästigungen und Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung der Gemeinde Oberschleißheim und des 24. Stadtbezirks Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München gegenüber der prognostizierten Lärmbelastung im 1. Anhörverfahren bestehen nunmehr grundsätzliche Bedenken gegen die Planfeststellung.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
i.A.
Breu
Geschäftsführer