Sitzung am 16. Juni 2020

Drucksache 6/20

65. Verbandsversammlung am 16.06.2020

V O R L A G E
des Planungsausschusses an die Verbandsversammlung


TOP 4
Verlängerung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Anlage:
Text der Zweckvereinbarung zwischen RPV und PV mit der letzten Änderung


I. VORTRAG

1. In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) und dem Regionalen Planungsverband München (RPV) wurden insbesondere Regelungen getroffen über:

  • die Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des RPV sowie der zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgaben,
     
  • die Verpflichtung des RPV zum Ersatz der aus der Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV entstehenden Kosten, deren Berechnung und Rechnungstellung,
     
  • die Beteiligung des RPV bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs des PV und die Anhörung des Vorsitzenden des RPV bei wesentlichen Änderungen der Geschäftsstelle des PV.

Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des PV und der Verbandsversammlung des RPV am 03.06.2014 bis zum 30.06.2020 verlängert.

2. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des RPV auf den PV gut bewährt. Die Zweckvereinbarung soll deshalb für die nächste Wahlperiode und bis nach der darauf folgenden ersten Verbandsversammlung verlängert werden.

3. Der Planungsausschuss hat am 18.02.2020 der Verbandsversammlung empfohlen, die Zweckvereinbarung zu verlängern. Die Verlängerung der Zweckvereinbarung steht auch auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung des PV, die am 16.06.2020 vor der Verbandsversammlung des RPV tagt.


II.  BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Regionale Planungsverband München verlängert die Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, die zuletzt bis 30.06.2020 verlängert wurde. Die Befristung in § 5 Satz 1 der Zweckvereinbarung wird auf „30.06.2026“ geändert.

3. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Zweckvereinbarung mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München entsprechend Ziffer 2 zu verlängern.


i.A.
Breu
Geschäftsführer

 

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