Sitzung 13. Juli 2021

Drucksache 3/2021

258. Sitzung des Planungsausschusses am 13.07.2021

V O R L A G E

des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
 

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Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz
- Information

Anlagen:    
1. Drucksache 10/20 vom 01.12.2020
2. Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz / Stand 30.04.2021
 

I. VORTRAG

Zuletzt wurde der Planungsausschuss am 01.12.2020 von der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München durch den Vorsitzenden zum Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz informiert (vgl. Drucksache Nr. 10/20; siehe Anlage).

Das Bundesministerium hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen seinen Entwurf überarbeitet und gab bis Ende Mai 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Eine erneute Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München war nicht mehr erforderlich. Denn der Entwurf wurde weitgehend im Sinn der genannten Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands überarbeitet:

  • II. 1.5 (G): Die unmittelbare Verpflichtung der Regionalplanung und der kommunalen Flächennutzungsplanung wurde gestrichen (beim Thema Renaturierungsmaßnahmen zur Risikosenkung des Hochwassers).
  • II. 1.6 (G): Die direkte Verpflichtung der Regionalplanung und der kommunalen Flächennutzungsplanung hinsichtlich der Sicherung raumbedeutsamer Maßnahmen und Planungen des Hochwasserschutzes wurden gestrichen.
  • II. 1.7 (G): Die Vermeidung negativer Auswirkungen von Hochwasser auf die Trinkwasserversorgung wurde konkretisiert auf die Anlagen der Trinkwasserversorgung.
  • II. 2.1 (G) und 2.2 (G): Überschwemmungsgebiete nach dem Wasserhaushaltsgesetz sollen nicht mehr zwingend in regionalen Raumordnungsplänen durch Ziele der Raumordnung gesichert werden, sondern „auf geeignete Weise“ räumlich gesichert werden. Dem entspricht die schon länger praktizierte bayerische Regelung über das bayerische Wassergesetz durch die Landratsämter.
  • Bei der Minimierung von Hochwasserrisiken soll lediglich nur noch geprüft werden, ob eine teilweise Rücknahme von Flächennutzungsplänen und Regionalplänen sinnvoll ist.

Damit ist der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands vom 05.11.2020 zum wesentlichen Teil Rechnung getragen worden. Eine erneute Stellungnahme ist entbehrlich.
 

II.       BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

 

i.A. Breu
Geschäftsführer

      

Ergebnis

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