261. Sitzung des Planungsausschusses am 31.03.2022
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 5
Stadtentwicklungsplan 2040 - Entwurf
Anlage:
Stadtentwicklungsplan 2040 - Entwurf
I. VORTRAG
Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 der LH München umfasst die zentralen Handlungsfelder Freiraum, Mobilität und Siedlungsentwicklung, ergänzt um Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung, sowie das Postulat einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Region. Er stellt eine Entwicklungskonzeption für das Gebiet der Landeshauptstadt dar, enthält aber auch ausdrücklich Planungen für andere Teilräume der Region München. Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans wurde vom Stadtrat beschlossen. Die Öffentlichkeitsphase beginnt im November 2021 und dauert bis ca. Mitte 2022.
Herr Torsten Brune, ltd. Baudirektor sowie Frau Karla Schilde, Baudirektorin im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München, haben den Entwurf eines Stadtentwicklungsplans 2040 auf der Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.2021 vorgestellt. Es gab bereits im Anschluss an die Präsentation einige Reaktionen aus dem Planungsausschuss.
Die Stellungnahme des RPV München erfolgt aus Sicht der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Sie nimmt mögliche kommunale Stellungnahmen aus den Landkreisen nicht vorweg und ersetzt sie auch nicht. Sie spiegelt die Sicht der von den Gemeinden und Landkreisen sowie der Landeshauptstadt München in den Planungsausschuss entsandten PA-Mitglieder wider. Vorrangig nimmt der Planungsausschuss aus Sicht der überörtlichen Zusammenarbeit Stellung, also vor allem zu Stadtgrenzen überschreitenden Vorschlägen im Stadtentwicklungsplan 2040.
1. Anmerkungen zu den Elementen der Karte „München setzt auf eine partnerschaftliche Entwicklung der Stadtregion“ (s. 26/27 der Anlage)
2. Weitere Inhalte von gesamtregionaler Relevanz
3. Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit – Neue regionale Entschei-dungsstrukturen
Dieser Abschnitt des Entwurfs ist kritisch zu sehen. Er lautet (S. 25 der Anlage):
„Neue regionale Entscheidungsstrukturen
Ein von den Städten und Gemeinden legitimiertes, interkommunales Gremium soll die Siedlungs-, Gewerbe, Freiraum-, Landschafts- und Mobilitätsentwicklung in München und der Region koordinieren und planen. Es unterstützt die Kommunen in ihren Planungen vor Ort und koordiniert deren Aktivitäten im regionalen Kontext. Das Gremium ist der zentrale Baustein einer gemeinsamen, nachhaltigen, starken und gut vernetzten Metropolregion.“
Solche Gremien und Strukturen bestehen bereits. Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist die gesetzlich vorgesehene Institution für eine Koordination der genannten Themen soweit sie überörtlich bedeutsam sind. Er setzt einen verbindlichen Handlungsrahmen. Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde gemeinsam erarbeitet und ist am 01.04.2019 in Kraft getreten.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) wurde 1950 gegründet und unterstützt seine Mitglieder (Landeshauptstadt München, die acht Landkreise, 165 weitere Gemeinden und Städte) in allen Fragen ihrer räumlichen Entwicklung und plant für sie als Dienstleister. Er vertritt kommunale Interessen und engagiert sich für die Zusammenarbeit seiner Mitglieder sowie für eine zukunftsfähige Entwicklung des Wirtschaftsraums München.
Darüber hinaus existieren viele Strukturen der regionalen Zusammenarbeit in der Region München: z. B. Europäische Metropolregion München, Erholungsflächenverein, Verein Dachauer Moos, Heideflächenverein, Regionalmanagement München Süd-West, Isartalverein, Nordallianz, Kulturraum Ampertal, e.V., Interkommunales (Verkehrs-)konzept Raum München-Nord, Überörtliche Verkehrsplanung für den Raum München Ost, IBA). Diese Zusammenschlüsse beruhen auf einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Landkreisen, zum Teil auch Institutionen aus Wirtschaft und Gesellschaft.
Hinzu kommen z. B. Institutionen wie der MVV (LH München, acht Landkreise, Freistaat Bayern), der Flughafen München (LH München, Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland), die Messe München (LH München, Freistaat Bayern).
Alle zusammen bilden ein großes Netzwerk von Kooperationsstrukturen.
Gegen ein zusätzliches regionales Gremium von Gemeinden und Städten, das die o. g. Zusammenarbeitsformen ergänzt, spricht:
a) Es könnte nur auf Teilgebieten der räumlichen Entwicklung arbeiten. Gerade im Bereich Mobilität fehlen den Gemeinden Zuständigkeiten. Für überörtliche Straßen, Schieneninfrastruktur, ÖPNV allgemein, liegen diese Zuständigkeiten bei den Landkreisen, dem Freistaat Bayern, ggf. auch beim Bund. Auch im Bereich Naturschutz, Landschaftsschutz und Freiraum sind Landkreise und staatliche Behörden zuständig. Ebenso für viele Wirtschaftsthemen.
b) Es fehlt eine Rechtsgrundlage für Entscheidungen. Weder könnten räumliche Planungen das Gebiet von nicht teilnehmenden Kommunen umfassen, noch sind mögliche Abstimmungsregelungen sichtbar. Da Gemeinden ihre kommunale Planungshoheit nicht auf Dauer „abgeben“ können, bliebe nur ein Einstimmigkeitsprinzip, das wenig praktikabel ist.
c) Konkurrenzen zu den Aufgaben der bestehenden kommunalen und regionalen Zusammenarbeitsstrukturen wären unumgänglich und würden im Ergebnis eine gute Zusammenarbeit erschweren.
Vielmehr muss die bestehende Zusammenarbeit intensiviert und ausgebaut werden.
4. Die (Planungs) Region München versteht sich nicht als Stadtregion
„Unter einer Stadtregion versteht man in der Stadtgeographie „eine funktionsräumliche Einheit“, die „sich aus einer Kernstadt und einem Pendlereinzugsbereich zusammensetzt. Die Kernstadt umfasst dabei das Verwaltungsgebiet der zentralen Stadtgemeinde – der Central City im englischen Sprachraum – und ist mit einem Umland, aus dem Arbeitsplatzpendler, Bildungspendler und Konsumenten stammen, funktional verbunden“ (Fassmann 2009, 56) – aus Priebs, Die Stadtregion, 2019, Seite 11.“
Eine solche funktionale Betrachtungsweise aus zentraler städtischer Perspektive entspricht zum einen immer weniger den tatsächlichen Entwicklungen in der Region, zum anderen bekennen sich die Mitglieder des RPV München dazu, dass alle Räume der Region München gleichwertig sind. Sie sollen gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten und gleichwertige Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben. Leitbild der regionalen Entwicklung ist eine großräumige Dezentralisierung und kleinräumige Konzentration, die die Überlastung im Verdichtungsraum verhindert und Entwicklungschancen im ländlichen Raum verbessert (Präambel des Regionalplans).
Ca. die Hälfte der Regionsfläche gehören dem Ländlichen Raum an, 110 Gemeinden gegenüber 76 Gemeinden im Verdichtungsraum. In diesen Gemeinden und Städten leben ca. 450.000 Einwohner. Auch die Versorgungsstrukturen haben sich dezentralisiert, vor allem im Rahmen des täglichen Bedarfs, aber auch generell durch immer größere Anteile des Internethandels. Großräumige Erholungsmöglichkeiten sind fast nur noch im ländlichen Raum anzutreffen, diese stehen zum Teil erheblich unter dem Druck von Tagesausflüglern. Gleichzeitig entstehen auch in den Landkreisen immer mehr Arbeitsplätze – so pendeln z. B. mehr Münchner zum Arbeiten in den Landkreis München als umgekehrt; auch der Landkreis Starnberg ist per Saldo inzwischen ein Einpendlerlandkreis geworden. Zunehmend werden Ausbildungsstätten, insbesondere auch im Bereich der Wissenschaften, im Umland angesiedelt.
Hinzukommen zwei aktuelle Entwicklungen, die die Eigenständigkeit teilregionaler Lebensräume fördern:
5. Fazit
Handlungsfelder und Ziele, Strategien und Maßnahmen des STEP 2040 entsprechen zum Großteil regionalplanerischen Aussagen und werden begrüßt.
Die Vorschläge für neue regionale Entscheidungsstrukturen (siehe oben) sollen überarbeitet werden und stattdessen eine Intensivierung und Ausweitung der Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden vielfältigen Zusammenschlüsse auf kommunaler und regionaler Ebene angestrebt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Vorsitzende wird beauftragt, als Stellungnahme aus regionalplanerischer Sicht zum Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 die Inhalte dieser Drucksache 5/22 in der Fassung der Sitzung abzugeben.
i.A. Breu
Geschäftsführer