271. Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2024
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
ANLAGE: Haushaltsplanentwurf 2025
I. VORTRAG
Gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Landesplanungsgesetzes i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung ist der Planungsausschuss für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und den Finanzplan zuständig.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Verbandshaushalts für das Haushaltsjahr 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben
mit 243.400 € im Verwaltungshaushalt und
mit 2.000 € im Vermögenshaushalt ab.
Inhaltlich wird auf den Vorbericht und die Erläuterungen des beiliegenden Haushaltsplanentwurfes verwiesen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Planungsausschuss beschließt:
Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund § 11 Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und Art. 8 Abs. 5 des Bayer. Landesplanungsgesetzes erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 243.400 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.000 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer