Sitzung, 3. Dezember 2024

Drucksache 18/24

271. Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2024

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss

TOP 7 Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Ingolstadt (10): Einundreißigste Änderung; Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines und 6.2.2 Windenergie

ANLAGEN:

1. Übersichtskarte Grenzraum Region München und Ingolstadt zu den jeweiligen Entwürfen der Festlegungen zur Windenergie
2. Fortschreibung des Regionalplans Ingolstadt (10), 31. Änderung, Verordnungsentwurf mit Begründung, Entwurf 01.10.2024
3. Regionalplan Ingolstadt (10), Entwurf der Festlegungen zur Regionalplanfortschreibung Windenergie mit Begründung, Entwurf 01.10.2024
4. Regionalplan Ingolstadt (10), Tekturkarte 1 der Karte Siedlung und Versorgung, Vorranggebiete Windenergie, Entwurf 01.10.2024

 

I. VORTRAG

Planung und Bewertung

Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat in seiner Sitzung vom 01. Oktober 2024 den Entwurf zur Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines sowie 6.2.2 Windenergie des Regionalplanes gebilligt und ein Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG eingeleitet. Der Regionale Planungsverband München wurde am Verfahren beteiligt.

In Kapitel 6.2.1 Allgemeines wird das Ziel 6.2.1.1 ausgegeben, im Rahmen der naturräumlichen Gegebenheiten und in Abhängigkeit konkurrierender öffentlicher Belange verstärkt auf die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien hinzuwirken. Diese Zielsetzung wird durch acht Grundsätze zum Ausbau der erneuerbaren Energien flankiert, bei denen u.a. darauf hingewirkt werden soll, Energieerzeugungsanlagen mit hoher Fernwirkung (Windenergieanlagen und große Photovoltaikflächen) auf raumverträgliche Standorte zu konzentrieren (vgl. 6.2.1.4 G), multifunktionale Flächennutzungen bestmöglich anzustreben (vgl. 6.2.1.5 G) oder die Wahl der Anlagenstandorte soweit möglich auf die Nähe zu bestehender Infrastruktur Ableitung bzw. unmittelbare Nutzung der gewonnenen Energie auszurichten (vgl. 6.2.1.6 G).

Kapitel 6.2.1 Allgemeines konkretisiert im Sinne von LEP-Ziel 6.2.1 den zu forcierenden Ausbau der erneuerbaren Energien und greift inhaltlich nachvollziehbare Aspekte auf, die es bei dessen räumlicher Ausgestaltung zu berücksichtigen gilt. Konkrete Auswirkungen für die Region München ergeben sich dadurch nicht.

Kapitel 6.2.2 Windenergie beinhaltet im Teil Allgemeines Grundsätze (vgl. 6.2.2.1.1 bis 6.2.2.1.3) zur Errichtung von Windenergieanlagen (bevorzugte Errichtung in entsprechenden Vorranggebieten, besondere Eignung bestehender Standorte für das Repowering und Belange einer möglichst waldschonenden Ausgestaltung von Anlagenstandorten im Wald). Die Ausführungen entsprechen grundlegend den im aktuellen Fortschreibungsentwurf des Regionalplans München vorgesehenen Festlegungen. Konkrete Auswirkungen für die Region München sind von ihnen nicht zu erwarten.

Das zentrale Element der 31. Änderung des RP 10 stellt die vorgesehene Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen dar (vgl. 6.2.2.2.1 Z und 6.2.2.2.2 Z sowie Tekturkarte 1 zu Karte 2 des RP 10). Im rechtswirksamen Regionalplan der Region Ingolstadt sind derzeit keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung festgelegt. Der Vorranggebietskulisse im Fortschreibungsentwurf des Planungsverbands Region Ingolstadt liegt ein Verfahren zugrunde, bei dem auf Basis einer Referenzwindenergieanlage und der Anwendung eines Katalogs mit Ausschlusskriterien die für die Festlegung als Vorranggebiet ungeeigneten Flächen ausgeschlossen wurden. Vorgehensweise und Ausschlusskriterien entsprechen im Wesentlichen derjenigen, die auch vom Regionalen Planungsverband München bei seiner RP 14-Teilfortschreibung Windenergie angewendet werden. Konzeptionelle Unterschiede ergeben sich dadurch, dass im Fortschreibungsentwurf der Region Ingolstadt kein vergleichbares räumliches Konzept mit Clusterung und Freihaltekorridoren enthalten ist und dass keine allgemeine über das Mindestmaß hinausgehende Erhöhung der Siedlungsabstände vorgenommen wurde. Demzufolge reichen die Vorranggebiete der Region Ingolstadt an einige Weiler/Einzelhöfe der Region München auf bis zu 550 m heran; für die als Mischgebiet dargestellten Ortsteile Sollern (Gemeinde Petershausen) und Johanneck (Gemeinde Paunzhausen) betragen die Abstände rund 650 m bzw. 750 m.

Im Fortschreibungsentwurf der Region Ingolstadt sind insgesamt 81, teilweise aus mehreren Einzelflächen bestehende Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorgesehen, die insgesamt ca. 4,01 % der Fläche der Region Ingolstadt umfassen. Diese Vorranggebiete sind regional sehr ungleich verteilt mit einem deutlich dominanten Anteil im Norden und einer weiteren Konzentration im Süden der Region. Dazwischen bleibt ein weiträumiger Bereich wegen rechtlich/faktisch entgegenstehender Belange frei.

Moderne Windenergieanlagen haben wegen ihrer großen Höhe und ihres Schallleistungspegels regelmäßig weitreichende Auswirkungen. Beeinträchtigungen für die Region München können sich dadurch insbesondere bei grenznaher Lage von Vorranggebieten der Nachbarregion ergeben.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Vorranggebiete WK 43, WK 54, WK 55, WK 57, WK 58 und WK 73 der Region Ingolstadt räumlich mit Vorranggebieten des aktuellen Fortschreibungsentwurfs für die Region München (WE12c, WE 14b, WE14c, WE14d und WE15b) räumlich korrespondieren. Dies wird als Beitrag zur räumlichen Konzentration von Windenergieanlagen grundsätzlich positiv bewertet. Demgegenüber gilt es hinsichtlich der Ausweisung des Vorranggebiets WK 48 zu bedenken, dass es mit knapp 34 ha nur vergleichsweise wenig zur Erreichung des Flächenziels der Region Ingolstadt beitragen kann, aber die Umfassungssituation durch Windenergieanlagen für den Ortsteil Paunzhausen negativ beeinflusst wird. Dieser Sachverhalt ergibt sich in ähnlicher Weise für das Vorranggebiet WK 59 (ca. 14 ha) hinsichtlich seiner Wirkung auf die Umfassungssituation des Ortsteils Sollern (Gemeinde Petershausen).

Ergebnis und Stellungnahme

Der Regionale Planungsverband München begrüßt, dass sich zahlreiche Vorranggebiete in den Fortschreibungsentwürfen der Region Ingolstadt und der Region München räumlich ergänzen, was zur gewünschten Konzentration der Windenergienutzung beiträgt. Diese korrespondierende Vorranggebietsplanung soll bei der Weiterbearbeitung der Planungen beibehalten werden. Im Hinblick auf nicht korrespondierende Vorranggebiete beider Regionen wird der Planungsverband Region Ingolstadt gebeten, die Umfassungswirkung durch Windenergieanlagen der Siedlungsgebiete von Paunzhausen und Sollern zu verringern. Um dies zu erreichen, sollte von einer Ausweisung von WK 48 und WK 59 als Vorranggebiet für Windenergieanlagen abgesehen werden. Dies könnte auch damit begründet werden, dass die Vorranggebiete wegen ihre Größe nur geringfügig zum Erreichen des Flächenziels in der Planungsregion Ingolstadt beitragen können.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Planungsausschuss beschließt die im Sachvortrag enthaltene Stellungnahme zur gegenständlichen Regionalplanfortschreibung der Region Ingolstadt.

 

i.A.
Wißmann
Geschäftsführer

 

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