185. Sitzung des Planungsausschusses, 20.07.2004
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 1
Stellungnahme zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
Anlage:
Gesetzentwurf mit Auszügen aus der Begründung
I. VORTRAG
Mit der Strukturreform der Landesplanung und der Regionalen Planungsverbände hatte sich die Verbandsversammlung am 09.12.2003 intensiv befasst und eine Resolution beschlossen. Darin heißt es u.a., dass eine regional abgestimmte Entwicklung in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Freiraum, Wirtschaft und Einzelhandel unerlässlich ist. Eine Abschaffung kommt nicht in Frage. Die Regionalplanung muss in kommunalen Händen bleiben. Einer Diskussion über die derzeitigen Strukturen der Regionalen Planungsverbände steht der Regionale Planungsverband München aufgeschlossen gegenüber (siehe Drucksache Nr. 29/03).
In der Zwischenzeit hat der damalige Verbandsvorsitzende, OB Ude, den Planungsausschuss am 17.02.2004 und 04.05.2004 über den Stand der Dinge informiert. Der Regionale Planungsverband München wird mit Schreiben vom 28.06.2004 nun zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes angehört. Diesen Entwurf hat der Ministerrat am 22.06.2004 gebilligt.
1. Der Gesetzentwurf will die Verfahren und Organisation der Landesplanung, also auch der Regionalplanung und der Regionalen Planungsverbände weiter straffen und vereinfachen. Daneben enthält der Entwurf einige Vorschriften zur Umsetzung des Raumordnungsgesetzes des Bundes sowie zur EG-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen.
Der Text des Entwurfs ist als Anlage abgedruckt. Auszugsweise ist auch die Gesetzesbegründung eingearbeitet.
Wesentliche Neuerungen aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München sind:
2. Aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München ist die Zielrichtung des Gesetzentwurfs grundsätzlich zu begrüßen. Mit Ausnahme der folgenden Vorschriften besteht Einverständnis mit der Novellierung.
Die vorgesehenen Regelungen in Art. 5 Abs. 3 und 7 stoßen auf Bedenken:
3. Da der Entwurf an mehreren Stellen auf das noch neu zu fassende Landesentwicklungsprogramm verweist (z.B. bei den Belangen, für die die Regionalpläne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausweisen können) ist eine frühzeitige Beteiligung des Regionalen Planungsverbands München an der Fortschreibung des LEP nötig. Dafür muss auch mehr Zeit zur Verfügung stehen als im jetzigen Verfahren zum Landesplanungsgesetz. Jetzt schon wird angemerkt, dass die besondere Bedeutung der Metropolregionen München und Nürnberg im Landesentwicklungsprogramm ihren Niederschlag finden muss.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Entwurf zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes mit folgenden Ausnahmen zu:
a) Der Regionsbeauftragte muss zumindest für die Region München erhalten bleiben (Art. 5 Abs. 3).
b) Es muss dem Regionalen Planungsverband München freigestellt sein, einen Regionalen Planungsbeirat als Organ des Planungsverbands vorzusehen (Art. 7).
c) Die Reduzierung der höchstmöglichen Stimmenzahl auf ein Drittel der nach Bevölkerungsanteilen errechneten Stimmen in der Verbandsversammlung wird abgelehnt. Dadurch erhielte die LH München, obwohl sie ca. die Hälfte der Regionsbevölkerung ausmacht, nur noch halb so viele Stimmen wie Landkreise und kreisangehörige Gemeinden der Region München. Vorgeschlagen wird die Beibehaltung der jetzigen Begrenzung auf 40 % der Stimmen.
d) Der Planungsausschuss für die Region München muss mind. 30 Mitglieder umfassen. Bei seiner Zusammensetzung ist die jetzige Regelung beizubehalten (12 Sitze LH München, je 9 Sitze Gemeinden und Landkreise). Die Drucksache Nr. 22/04 ist als Begründung Teil des Beschlusses.
Der Vorsitzende wird beauftragt, sich auch an die Landtagsabgeordneten in der Region München und an die Fraktionen im Bayerischen Landtag zu wenden, mit der Bitte, die Forderungen des Regionalen Planungsverbands München zu unterstützen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer