188. Sitzung des Planungsausschusses, 15.02.2005
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3d
Freizeitprojekt Gut Englwarting Gemeinde Brunnthal, Lkr. München
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Lageplan, Konzept, Luftbild, Verkehrserschließung (nicht in der Online-Fassung)
I. VORTRAG
Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband an einem RO-Verfahren für eine „Freizeitinsel Gut Englwarting" in der Gemeinde Brunnthal, Lkr. München.
1. Das Projekt soll auf dem Gebiet um das Gut Englwarting auf ca. 45 ha mit Badesee, Freizeit- und Spielmöglichkeiten, Gastronomie und einer Wochenendhaussiedlung errichtet werden. Es liegt unmittelbar östlich an der A 8 und südlich der A 99, vom Ortszentrum Brunnthal und vom Ortsteil Kirchstockach jeweils ca. 1,6 bis 1,8 km entfernt. Das Naherholungsgebiet soll ganzjährig genutzt werden. Es beinhaltet u.a. 370 eingeschossige Wochenendhäuser mit Grundstücksgrößen von 450 – 500 qm und einer max. Grundfläche von 80 qm, einen 40.000 qm großen naturnahen Freizeitsee mit Badebereich, öffentliche Grünanlagen, einen 1000 m langen und 16 m hohen bepflanzten Lärmschutzwall zur A 8 mit zusätzlicher Lärmschutzwand sowie insgesamt 780 Parkplätze im Randbereich. In der Fläche selbst wird kein Pkw-Verkehr geduldet.
2. In der Gemeinde Brunnthal ist die Errichtung einer solchen Freizeitanlage grundsätzlich möglich. Entgegenstehende Vorschriften dazu enthält der Regionalplan nicht.
Die Freizeitinsel „Gut Englwarting" ist auch kein Freizeitgroßprojekt im Sinne des Regionalplans München B III 4.2.
3.Unter der Voraussetzung und Bedingung, dass die Wochenendhäuser nicht für Wohnen und Erstwohnsitze genutzt werden, stehen dem Projekt auch keine anderen Belange und Nutzungen, wie sie sich aus den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans ergeben, entgegen.
a) Freiraumbezogene Ziele und Grundsätze des Regionalplans sprechen nicht gegen das Projekt. Das Plangebiet weist, auch wenn es Bestandteil des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets „Truderinge Wald" einschließlich „Höhenkirchner-, Hofoldinger-, Deisenhofener-, Perlacher- und Grünwalder Forstes" (RP 14 B I 1.2.2.15.3) ist, eine geringe ökologische Bedeutung auf. Dies erklärt sich damit, dass die ökologische Wertigkeit des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets in erster Linie durch die klimatischen und hydrologischen Funktionen der genannten Großforste erreicht wird. Diese Funktionen werden durch eine Umnutzung der vom Wald umgebenen landwirtschaftlichen Flächen in naturnahe Erholungsflächen bzw. ein Wochenendhausgebiet nicht in Frage gestellt.
b) Problematisch ist die Annahme, dass von den Besuchern der Freizeitinsel lediglich 20 % mit dem Auto kommen. Das Gutachten unterstellt einen überwiegend kleinräumlichen Einzugsbereich. Dies ist in Hinblick auf die Wochenendhausbesitzer nicht überzeugend. Selbst wenn aber das Kfz-Aufkommen und der Parkverkehr diesen zu optimistischen Annahmen nicht genügt, ist davon auszugehen, dass der Verkehr grundsätzlich über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden kann. Allerdings müsste unbedingt die Anbindung an das umgebenden Radwegenetz hergestellt und durch den Ausbau entsprechender Radwege im Gebiet selbst sichergestellt werden. Auf diese Weise erhöht sich auch der Nutzeranteil, der nicht mit dem Auto kommt.
c) Die Wochenendhäuser sind nur dann regionalplanerisch vertretbar, wenn dort tatsächlich kein Dauerwohnen und keine Erstwohnsitze etabliert werden können. Andernfalls würde eine solche Wohnnutzung dem Landesentwicklungsprogramm widersprechen, wonach die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll (LEP B VI 1).
Auch soll nach dem LEP die Innenentwicklung Vorrang vor Neubauflächen im Außenbereich haben (LEP B VI 1.1). Wohnbau-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sollen so gegliedert und einander zugeordnet werden, dass Lärmbelastungen vermieden oder zumindest minimiert werden (LEP B V 6.1). Auch der Regionalplan München weist mit dem Grundsatz B II G 1.2 auf die Wichtigkeit einer Siedlungsentwicklung am Hauptort der Gemeinde hin.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Region München (z.B. Thalhamer Hof im Landkreis Freising in der Gemeinde Attenkirchen), ist auf die Schwierigkeit hinzuweisen, es bei der Erholungsnutzung zu belassen. Vor allem ist fraglich, ob trotz der geplanten baurechtlichen und privatrechtlichen Restriktionen eine schleichende Umnutzung verhindert werden kann. Es bietet sich daher an, die Attraktivität einer zukünftigen Nutzungsänderung der Wochenendhäuser in Erstwohnsitze von vornherein zu begrenzen, indem die max. zulässigen Grundflächen der Häuser beschränkt werden. Sinnvoll erscheint die Reduzierung der geplanten Flächen von ca. 80 qm auf ein Wochenendhäusern tatsächlich angemessenes Maß. § 17 der Baunutzungsverordnung steht einer entsprechenden Festsetzung nicht entgegen. Denn dort sind lediglich Obergrenzen normiert. Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 Baunutzungsverordnung kann der Bebauungsplan die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundfläche bestimmen.
4. Bis zur Drucklegung der Vorlage sind folgende Stellungnahmen von Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands, die ebenfalls am RO-Verfahren beteiligt sind, bekannt geworden:
Die Gemeinde Hohenbrunn erachtet das Projekt nicht für sinnvoll und stimmt der Planung nur unter der Voraussetzung zu, dass die Auflagen zum Schutz des Trinkwassers und der Wasserqualität eingehalten werden. Die Gemeinde Brunnthal trägt zum RO-Verfahren keine Belange vor. Im gemeindlichen Bauleitplanverfahren wird entschieden, wie weit das Vorhaben mit den Zielvorstellungen der Gemeinde übereinstimmt.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der „Freizeitinsel Gut Englwarting" stehen in der projektierten und im RO-Verfahren erläuterten Form keine Ziele und Grundsätze des Regionalplans entgegen. Um eine (schleichende) Nutzungsänderung in Dauerwohnen und Erstwohnsitze von vornherein zu verhindern, soll eine Reduzierung der geplanten Grundflächen für die Wochenendhäuser ins Auge gefasst werden.
i.A.
Breu
Geschäftsführer