Sitzung 21. April 2009

Drucksache Nr. 4/09

207. Sitzung des Planungsausschusses, 21.04.2009

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Gemeinsamer Diskussionsvorschlag zur LEP-Änderung – Einzelhandel durch den Bayerischen Städtetag, den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Landkreistag sowie die Regionalen Planungsverbände in Bayern

Anlagen:

Formulierungsvorschlag der Arbeitsgruppe Einzelhandel im LEP vom 09.02.2009
Drucksache Nr. 26/08 zur 206. PA-Sitzung am 09.12.2008

  

I. VORTRAG 

Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 09.12.2008 mit dem LEP-Ziel zum Einzelhandel befasst und Kenntnis auch vom gemeinsamen Vorschlag des Städte- und Gemeindetags genommen.

Auf Basis dieses Vorschlags hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bayer. Gemeindetags, des Bayer. Städtetags und des Bayer. Landkreistags sowie von Geschäftsführern der Regionalen Planungsverbände den Vorschlag überarbeitet (Frau Dr. Wellan, Bayer. Landkreistag; Herr Dr. Dirnberger, Bayer. Gemeindetag; Frau Geiß, Bayer. Städtetag; Herr Bachmann, Bayerischer Untermain; Herr Kamp, Oberland; Herr Kratzer, Ingolstadt sowie Herr Breu). Die ebenfalls beiliegende Drucksache Nr. 26/08 geht auf die Vorgeschichte ein und enthält auch die bisherige Festlegung des LEP.

Der Bayerische Landtag hatte sich im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 mit der Materie beschäftigt und die Staatsregierung aufgefordert, unter Nutzung der Möglichkeit von Teilfortschreibungen und der Überarbeitung des Systems der zentralen Orte auch zu prüfen, inwieweit die Fachfestlegungen zum Einzelhandel einer Neuausrichtung bedürfen (Landtagsdrucksache 15/5958).

1. Der jetzt vorgelegte Formulierungsvorschlag könnte noch vor der Sommerpause von den 3 kommunalen Spitzenverbänden und den Regionalen Planungsverbänden offiziell dem Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zugeleitet werden.

Die Gemeinden, Städte und Landkreise sind unmittelbar von entsprechenden Formulierungen zum Einzelhandel im LEP betroffen. Die Regionalen Planungsverbände müssen diese Regelungen im jeweiligen Regionalplan umsetzen und in ihren Stellungnahmen zur Bauleitplanung beachten.

2. Der jetzt vorliegende Vorschlag weist folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zum bestehenden LEP-Ziel B II 1.2.1.2 auf:

  • Abkehr von einer quadratmeterscharfen Festlegung von zulässigen Verkaufsflächen anhand sortimentspezifischer Abschöpfungsquoten der Kaufkraft im jeweils definierten Einzugsbereich. Stattdessen Schwellenwerte wie in der Baunutzungsverordnung § 11 Abs. 3. Die Landesplanung bleibt damit auf landesplanerischer Ebene und greift nicht in originär ortsplanerische Fragen ein.
  • Trennung der Frage, ob von einem Einzelhandelsgroßprojekt schädliche Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur umliegender Gemeinden ausgehen, von der Frage, wo genau ein solcher großflächiger Einzelhandel in der jeweiligen Kommune anzusiedeln ist (keine Forderung nach integrierter Lage).
  • Möglichkeit abweichender Regelung zu den Schwellenwerten in den Regionalen Planungsverbänden auf der Grundlage von Zielen in einem Regionalplan oder durch landesplanerischen Vertrag.

Im übrigen wird auf die kurze Begründung der Anlage verwiesen.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Formulierungsvorschlag der Arbeitsgruppe Einzelhandel im Landesentwicklungsprogramm, an der die 3 kommunalen Spitzenverbände und Geschäftsführer Regionaler Planungsverbände beteiligt waren, zu und beauftragt den Vorsitzenden, gemeinsam mit den anderen Regionalen Planungsverbänden, dem Bayer. Städtetag, dem Bayer. Gemeindetag und dem Bayer. Landkreistag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms beim zuständigen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu beantragen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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