208. Sitzung des Planungsausschusses, 21.07.2009
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - Ziviler Luftverkehr Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8 Erneute Anhörung
Anlage:
Anhörentwurf vom 07.07.2009
I. VORTRAG
1. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat sich zuletzt am 21.04.2009 mit dem Thema befasst (vgl. Drucksache 01/09) und eine Stellungnahme zum damals vorliegenden Fortschreibungsentwurf des Freistaats Bayern beschlossen (Protokoll der 207. Sitzung des Planungsausschusses am 21.04.2009, Seite 5 bis 8).
2. Der Planungsausschuss war mit der Ergänzung des LEP-Ziels B V 1.6.8 einverstanden: Danach soll in der Region München (14) zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden. An dieser Formulierung des LEP hat sich auch in der jetzt beschlossenen und wiederum zur Anhörung gegebenen Fassung nichts geändert.
Gegenüber der ursprünglich vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Fassung des Ziels B V 1.6.5 liegt nunmehr ein geänderter Entwurf vom 07.07.2009 vor.
Diese neue Formulierung entspricht der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München vom 21.04.2009 und weicht im Wortlaut nur marginal davon ab.
3. Übersicht über die Änderungsentwürfe zum Landesentwicklungsprogramm
Änderungsentwurf LEP 09.12.2008 | Stellungnahme des RPV München Beschluss des Planungsausschusses am 21.04.2009 | Änderungsentwurf LEP 07.07.2009 neu |
B V 1.6.5 Z | B V 1.6.5 Z | B V 1.6.5 Z |
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. | Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Eine Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre wie beispielsweise den Geschäftsreiseflugverkehr soll nicht zugelassen werden. | Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondereden Geschäftsreiseflugverkehr, soll nicht zugelassen werden. |
B V 1.6.8 Z | B V 1.6.8 Z | B V 1.6.8 Z |
In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden. In der Region München (14) soll zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden. | (Zustimmung) | (unverändert) |
4. Da der nunmehr vorliegende Entwurf des Freistaats Bayern zum LEP Ziel B V 1.6.5 der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München vom 21.04.2009 entspricht, ist eine erneute Beschlussfassung in der Sache entbehrlich. Dass der Freistaat Bayern fast wortgleich die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München aufgreift, ist sehr zu begrüßen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer