Sitzung 18. Oktober 2011

Drucksache Nr. 12/11

219. Sitzung des Planungsausschusses, 18.10.2011

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Regenerative Energien II: Bayerisches Energiekonzept

Die Broschüre der Staatsregierung zum Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ" liegt in der Sitzung aus.

  

I. VORTRAG

Mit der Energieversorgung in der Region München und dem Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere Windkraftanlagen, hat sich der Planungsausschuss am 10.05.2011 (Drucksache 03/11) befasst. Landrat Roth, Landkreis Starnberg, hat über die Steuerung von Windkraftanlagen im Landkreis Starnberg berichtet.

1. Im Zuge der sogenannten Energiewende hat die Bayerische Staatsregierung am 24.05.2011 ein neues Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ" beschlossen. Darin legt sie die Voraussetzungen für den Umbau der Energieversorgung in Richtung Ausstieg aus der Atomenergie und möglichst wenig CO²-Emissionen dar. Neben Energie sparen und einer verbesserten Energieeffizienz kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien ein großer am Anteil an der zukünftigen Energiepolitik zu.

Derzeit hat der Freistaat Bayern eine verhältnismäßig günstige Klimabilanz mit CO²-Emissionen von gut 6 Tonnen pro Kopf und Jahr (BRD: 9 Tonnen). Das ist allerdings auf die hohen Anteile der Kernenergie und der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zurückzuführen. Ziel ist es, deutlich unter 6 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu kommen. Der Stromverbrauch in Bayern, dem in etwa auch die Anteile an der Stromerzeugung entsprechen, wird derzeit sichergestellt mit knapp 60 % durch Kernenergie und knapp 25 % durch die erneuerbaren Energien. Ziel ist es, künftig nicht auf Stromimporte angewiesen zu sein. Die erneuerbaren Energien und Erdgas müssen die mittelfristig wegfallende Stromerzeugung aus Kernenergie auffangen.

   a) Das Bayerische Energiekonzept formuliert für die Themen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Photovoltaik, Solarthermie und Tiefengeothermie die jeweiligen Ziele und Maßnahmen bis 2021 (siehe die ausliegenden Broschüren Bayerisches Energiekonzept). Für den Regionalen Planungsverband München sind vor allem die Bereiche Photovoltaik und Windenergie von Interesse:

> Photovoltaik

Von Ende 2010 gut 6.000 MW installierter Solarstromgesamtleistung (40 % der in Deutschland installierten Solarstromgesamtleistung) sollen bis 2021 14.000 MW möglich sein. Damit könnte Photovoltaik ca. 16 % des Stromverbrauchs Bayerns bis zum Jahr 2021 decken. Die Nutzung der Solarenergie soll im Rahmen der Reform der Landesplanung berücksichtigt werden mit dem Ziel, Gebiete für Solarenergienutzung raumverträglich zu steuern. Insbesondere die Kommunen und Landkreise hätten die Möglichkeit, durch Festlegungen in Regionalplänen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu lenken.

> Windenergie

Ziel ist, bis zum Jahr 2021 die heimische Windenergie auf 6 % bis 10 % des derzeitigen Stromverbrauchs Bayerns auszubauen (derzeit 0,6 %). Unter anderem wird dazu die stärkere Nutzung der Windenergie im Rahmen der Reform der Landesplanung mit dem Ziel berücksichtigt, ausreichend große Gebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen zu sichern. Möglichst viele Flächen in Bayern sollen unter emissionsschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung stehen.

Um die Ziele bezüglich der Windenergie zu erreichen, sind in Bayern ca. 1.000 bis 1.500 neue Windenergieanlagen nötig und realistisch.

   b) Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien muss auch die Erdgasinfrastruktur erheblich ausgebaut werden (Kraftwerke, Erdgasnetz, Erdgasspeicher). Denn selbst wenn alle Ausbaupläne realisiert werden können, wird im Jahre 2021 neben einer regenerativen Erzeugung des Stroms mit etwa 50 % und einer Erzeugung aus fossilen Brennstoffen von 20 % die bleibende Deckungslücke von 30 % mit Gas und Importen aus erneuerbaren Energieanlagen außerhalb Bayerns geschlossen werden müssen.

   c) Neben diesen Plänen ist zusätzlich eine effizientere Gestaltung der Mobilität nötig (sie verbraucht ca. ein Drittel des Energieaufwands). Dies vor allem deshalb, weil sowohl die gewerblichen wie auch privaten Verkehrsleistungen in den nächsten Jahren erheblich ansteigen werden. Dazu gehört ein weiterer Ausbau der Schiene im Güterverkehr und des öffentlichen Personennahverkehrs.

Daneben soll weiterhin an neuen Energietechnologien, Kernfusion sowie der effizienten Speicherung elektrischer Energie geforscht werden.

Als Schnittstelle und Informationsplattform für Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen, für Privatpersonen und bestehende dezentrale Energieagenturen wird die Energieagentur Energie innovativ gegründet. Sie stellt Informationen rund ums Thema Energie zur Verfügung und sieht ihre Aufgabe auch in der Vernetzung bestehender Strukturen.

2. Auswirkungen auf die Regionalplanung

  • Im Bereich der Photovoltaik ist eine verbindliche Ausweisung von Flächen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Photovoltaik auf der regionalen Ebene wenig sinnvoll. Besser sollte hier mit Kriterien für die Ausweisung von kommunalen Sondergebieten Photovoltaik gearbeitet werden. Auf regionaler Ebene nicht sinnvoll ist eine räumliche Planung deshalb, weil der zügige Ausbau der Photovoltaik mit den bisherigen Planungsinstrumenten bestens funktioniert, und weil diese Kapazitätserhöhung wesentlich dadurch zustande kommt, dass auf kommunaler Ebene die planerische Überlegung zur Ausweisung von Photovoltaikanlagen mit der tatsächlichen Realisierung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Das ist auf regionaler Ebene nicht ohne weiteres möglich.
     
  • Im Bereich von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie, die bereits nach dem jetzigen Landesentwicklungsprogramm möglich sind, ist ebenfalls darauf zu achten, dass in der Region München mit Planungen auf regionaler Ebene Windenergie gefördert, nicht behindert wird. In der Region München gibt es eine Vielzahl von kommunalen Initiativen und Planungen zur Realisierung von Windkraftstandorten. Dazu werden Konzentrationsflächen in den Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Damit sind Flächen für Windkraftanlagen kombiniert mit dem Ausschluss der Windenergie im sonstigen Gemeindegebiet.
     
    Eine solche grundsätzliche Ausschlusswirkung auf regionaler Ebene haben regionale Vorrang- und Vorbehaltsflächen nicht. Wie auch immer im einzelnen der Regionale Planungsverband München sich bei der Planung von Windkraftanlagen engagiert, er muss die kommunalen Planungen nicht nur berücksichtigen, sondern auf eine enge Verzahnung dieser kommunalen Planungen mit regionalen Vorstellungen achten.
     
    Angesichts der Ausbauziele des Bayerischen Energiekonzepts von 1.000 bis 1.500 zusätzlichen Windkraftanlagen bis 2021 würden schon 100 Windkraftanlagen in der Region genügen (in Bayern gibt es 18 Planungsregionen – wobei im Norden Bayerns mehr Wind weht und die Siedlungsdichte geringer ist als in München). Die Region München umfasst ca. 5.500 km² Fläche.

3. Am 08.11.2011 ab 14:00 Uhr findet im Bürgerhaus Unterschleißheim eine Verbandsversammlung unter anderem zum Thema regenerative Energien (Photovoltaik und Windkraft) statt. Hingewiesen wird auch auf die Veranstaltung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München für seine Mitglieder zum Thema Windkraft in der Kommune. Sie findet am 26.10.2011 nachmittags in Markt Schwaben statt. 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse