Sitzung 26. Februar 2013

Drucksache Nr. 2/13

226. Sitzung des Planungsausschusses, 26.02.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze – VR 7836/1, Aschheim

Anlagen:

  1. Luftbild der Brücke westlich der Staatsstraße 2082
  2. Stellungnahmen des Landratsamts München, der Gemeinde Aschheim, der Landeshauptstadt München und der Firma Radmer Kies (Aschheim) zur Nutzung der Brücke sowie der Zuwege mit schwerem Lkw-Verkehr
  3. Protokoll der Besprechung am 25.10.2012

  
I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern hat auf den Antrag des RPV München vom 30.03.2012 die Regionalplanfortschreibung Bodenschätze am 06.08.2012 für verbindlich erklärt und im Amtsblatt am 19.10.212 veröffentlicht. Die Fortschreibung Bodenschätze ist damit am 01.11.2012 in Kraft getreten.

Ausgenommen davon ist die beschlossene Ausweisung des Vorranggebiets 7836/1 in Aschheim, die vom Antrag auf Verbindlicherklärung ausgenommen worden ist (Beschluss des Planungsausschusses vom 24.07.2012).

2. Gleichzeitig mit dem Beschluss, den Antrag auf Verbindlicherklärung des Vorranggebiets vorläufig zurückzustellen, wurde der Geschäftsführer beauftragt, die Ausweisung des Vorranggebiets 7836/1 unter Beteiligung der in Frage kommenden Träger öffentlicher Belange ergebnisoffen zu überprüfen und anschließend dem Planungsausschuss zu berichten.

Aus dem Protokoll der Besprechung am 25.10.2012 (Anlage 3) geht hervor, dass es zur Nutzbarkeit des Vorranggebiets im Wesentlichen auf die Erschließungsmöglichkeit ankommt. Eine Erschließung über die Wohngebiete von Dornach ist nicht sinnvoll.

Nachdem kurz vor der Planungsausschusssitzung am 04.12.2012 Unterlagen über die Brücke westlich der Staatsstraße 2082 vorgelegt wurden, wurde die Frage der Erschließung über diese Brücke noch einmal überprüft.

3. Ergebnis:

  • Die technische Tragfähigkeit der Brücke reicht für Schwerlastverkehr bis 40 Tonnen aus.
      
  • Die Eignung der Brücke für Schwerlastverkehr erscheint nicht gegeben. Sowohl das Landratsamt München als auch die Gemeinde Aschheim halten die Brücke für Schwerlastverkehr bis 40 Tonnen und gleichzeitige Nutzung des Weges als Geh- und Radweg aufgrund der geringen Breite von 3 m im nördlichen sowie 3,15 m im südlichen Teil für nicht geeignet. Die Gemeinde Aschheim teilt mit, dass die Zuwege auf Gemeindegebiet nördlich der Brücke nicht für schweren Kieslastverkehr ausgelegt sind. Die Landeshauptstadt München kann ohne ein entsprechendes Gutachten über die Eignung der Straße südlich des Bahnübergangs keine Aussage treffen.
     
  • Verkehrsrechtlich besteht keine Möglichkeit, den Geh- und Radweg durch Schwerlastverkehr, Fußgänger- und Radfahrer gleichzeitig zu nutzen. Im Begegnungsfall müsste eine Breite von mindestens 4,80 m vorhanden sein. Die Brücke müsste für Fußgänger- und Radfahrer geschlossen werden, wenn dort Schwerlastverkehr stattfinden soll.
     
  • Die Firma Radmer Kies GmbH & Co. KG, die Werke in Aschheim und Großmehring betreibt, hält die Erschließung des Vorranggebiets über die Brücke nicht für möglich. Der Transport beim Kiesabbau durch Vierachser weise ein Gesamtgewicht nicht unter 32 Tonnen auf. Verfüllmaterial werde zu 95 % mit einem Gesamtgewicht nicht unter 40 Tonnen angeliefert.

4. Aus der Besprechung in der Geschäftsstelle des RPV München am 29.10.2012 und den Erkundigungen über die Erschließbarkeit des geplanten Vorranggebiets über die Brücke westlich der Staatsstraße 2082 ergibt sich, dass eine Erschließung über diese Brücke nicht sinnvoll möglich ist. Das bedeutet für die Erschließung des Vorranggebiets, dass es über die Wohngebiete von Dornach angefahren werden müsste.

Unter diesen Umständen wird vorgeschlagen, die Ausweisung der Fläche als Vorranggebiet zurückzunehmen.

Angesichts der geringen Größe des Gebiets werden die Grundzüge der Planung des Regionalplankapitels Bodenschätze nicht berührt. Deshalb kann das notwendige Anhörverfahren auf die von der Änderung Betroffenen beschränkt werden (Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 1 BayLplG).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der RPV München billigt die Rücknahme des mit Beschluss vom 28.02.2012 vorgesehenen Vorranggebietes 7836/1 für Kiesabbau in der Gemeinde Aschheim, und beauftragt den Geschäftsführer, dazu ein Anhörverfahren gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 1 des BayLplG durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer


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