226. Sitzung des Planungsausschusses, 26.02.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze – VR 7836/1, Aschheim
Anlagen:
I. VORTRAG
1. Die Regierung von Oberbayern hat auf den Antrag des RPV München vom 30.03.2012 die Regionalplanfortschreibung Bodenschätze am 06.08.2012 für verbindlich erklärt und im Amtsblatt am 19.10.212 veröffentlicht. Die Fortschreibung Bodenschätze ist damit am 01.11.2012 in Kraft getreten.
Ausgenommen davon ist die beschlossene Ausweisung des Vorranggebiets 7836/1 in Aschheim, die vom Antrag auf Verbindlicherklärung ausgenommen worden ist (Beschluss des Planungsausschusses vom 24.07.2012).
2. Gleichzeitig mit dem Beschluss, den Antrag auf Verbindlicherklärung des Vorranggebiets vorläufig zurückzustellen, wurde der Geschäftsführer beauftragt, die Ausweisung des Vorranggebiets 7836/1 unter Beteiligung der in Frage kommenden Träger öffentlicher Belange ergebnisoffen zu überprüfen und anschließend dem Planungsausschuss zu berichten.
Aus dem Protokoll der Besprechung am 25.10.2012 (Anlage 3) geht hervor, dass es zur Nutzbarkeit des Vorranggebiets im Wesentlichen auf die Erschließungsmöglichkeit ankommt. Eine Erschließung über die Wohngebiete von Dornach ist nicht sinnvoll.
Nachdem kurz vor der Planungsausschusssitzung am 04.12.2012 Unterlagen über die Brücke westlich der Staatsstraße 2082 vorgelegt wurden, wurde die Frage der Erschließung über diese Brücke noch einmal überprüft.
3. Ergebnis:
4. Aus der Besprechung in der Geschäftsstelle des RPV München am 29.10.2012 und den Erkundigungen über die Erschließbarkeit des geplanten Vorranggebiets über die Brücke westlich der Staatsstraße 2082 ergibt sich, dass eine Erschließung über diese Brücke nicht sinnvoll möglich ist. Das bedeutet für die Erschließung des Vorranggebiets, dass es über die Wohngebiete von Dornach angefahren werden müsste.
Unter diesen Umständen wird vorgeschlagen, die Ausweisung der Fläche als Vorranggebiet zurückzunehmen.
Angesichts der geringen Größe des Gebiets werden die Grundzüge der Planung des Regionalplankapitels Bodenschätze nicht berührt. Deshalb kann das notwendige Anhörverfahren auf die von der Änderung Betroffenen beschränkt werden (Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 1 BayLplG).
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der RPV München billigt die Rücknahme des mit Beschluss vom 28.02.2012 vorgesehenen Vorranggebietes 7836/1 für Kiesabbau in der Gemeinde Aschheim, und beauftragt den Geschäftsführer, dazu ein Anhörverfahren gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 1 des BayLplG durchzuführen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer