Sitzung 8. Oktober 2013

Drucksache Nr. 24/13

229. Sitzung des Planungsausschusses, 08.10.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2  
Überarbeitung und Neufassung des Regionalplans Gesamtfortschreibung

   

I. VORTRAG 

Der Regionalplan ist Kern der Arbeit des Regionalen Planungsverbands München (RPV). Seit 1988 wurde der Regionalplan nicht mehr in seiner Gesamtheit fortgeschrieben. Die einzelnen Kapitel wurden in regelmäßigen Abständen geändert. Das derzeit noch laufende Änderungsverfahren zu Kapitel B I, B II, B III stellt die 24. Änderung dar.

Einerseits stellt der Regionalplan ein eigenständiges Planwerk für die Entwicklung der Region München dar, andererseits ist er normativer Rahmen vor allem für die kommunale Bauleitplanung.
 
Die im Regionalplan enthaltenen Ziele und Grundsätze haben sich bislang bei der Steuerung der regionalen Entwicklung sehr bewährt. Ca. 97 % aller kommunalen Planungen stimmen mit den Zielen des Regionalplans überein.
 
In den letzten Änderungen seit dem Jahr 2000 wurden insbesondere die Kapitel Raumstruktur, Siedlung und Freiraum, sowie gewerbliche Wirtschaft, Versorgung, Einzelhandel und Bodenschätze, Freizeit und Erholung, Verkehr und Nachrichtenwesen und zuletzt die Natürlichen Lebensgrundlagen überarbeitet.
 
Zuständig für die Gesamtfortschreibung ist die Verbandsversammlung.

1. Gründe für die Überarbeitung

  • Wie in Flächennutzungsplänen sollten die Inhalte des Regionalplans ca. alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet werden. Auf diesen Zeitraum bezieht sich üblicherweise auch der zeitliche Horizont einer Fortschreibung.
     
  • Im Bereich der demographischen Entwicklung, der Entwicklung bei Mobilität und Verkehr sowie im Energiesektor haben sich in den letzten Jahren viele Veränderungen ergeben. Eine konsistente Gesamtfortschreibung ist notwendig.
     
  • Mit dem Landesplanungsgesetz (LPlG) von 2012 und dem neuen Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) ergeben sich weitere Änderungsbedarfe, wie z. B. die Notwendigkeit, einheitlich Ziele und Grundsätze neu zu formulieren.
     
  • In den letzten Jahren haben viele Organisationen, auch Landkreise der Region, Entwicklungsperspektiven für ihren Bereich aufgezeigt, die berücksichtigt werden sollen.
     

2. Grundsätze der Überarbeitung  

Der Regionalplan sollte nicht völlig neu erarbeitet werden, sondern im Sinne einer Gesamtfortschreibung auf die insbesondere im Bereich Siedlung, Freiraum und Verkehr sehr gute Basis des bestehenden Regionalplans aufbauen. Neben der intensiven Einbindung aller RPV-Mitglieder soll bei der anstehenden Gesamtfortschreibung auch eine intensive Diskussion mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der Region München zur Fortschreibung des Regionalplans stattfinden.
 

3. Zu den einzelnen Kapiteln

a) In eine Präambel sollen Entwicklungsziele und die spezifische Rolle des Regionalplans bei der Entwicklung der Region München aufgenommen werden, und ein Leitbild des RPV für die regionale Entwicklung. Eine vereinfachte und anschauliche Karte der Entwicklungsziele verdeutlicht dieses Leitbild.

b) A Raumstruktur: Dieser Teil des Regionalplans soll in enger Abstimmung mit der Überarbeitung der Zentralen Orte im LEP, die für 2014 vorgesehen ist, geschehen.

c) B I Natürliche Lebensgrundlagen: Das Kapitel wird derzeit überarbeitet und kann übernommen werden. Es muss um Vorranggebiete für die Wasserversorgung erweitert werden.

d) B II Siedlungswesen und Freiraum: Dieses Kapitel muss insgesamt fortgeschrieben werden.

e) B III Freizeit und Erholung: Dieses Kapitel wurde erst überarbeitet und kann mit Aktualisierungen übernommen werden.

f) B IV Wirtschaft und Dienstleistungen: Die Ziele und Grundsätze zu den Bodenschätzen werden übernommen. Es soll um das Thema Energie / Windkraft erweitert werden. Beim Einzelhandel sollte ggf. in Einzelhandelsgroßprojekte (die erschöpfend im LEP geregelt sind) und andere Aussagen zum Einzelhandel unterschieden werden. Auch der Aspekt der zunehmenden Internetverkäufe mit den Auswirkungen auf den Lieferverkehr soll berücksichtigt werden.

g) B V Verkehr und Nachrichtenwesen: Dieses Kapitel muss fortgeschrieben werden.

h) B VI Bildung, Kultur, Soziales: Dieses Kapitel muss neu erarbeitet werden. Im Hinblick auf räumliche Auswirkungen sollte vor allem die räumliche Abstimmung bezüglich der weiterführenden Schulen und Berufsschulen in der Region thematisiert werden.
  

4. Maßstäbe für die Gesamtfortschreibung

Die Inhalte (Ziele und Grundsätze) und Wirkungen des Regionalplans müssen sich zum einen an einer nachhaltigen Entwicklung messen lassen, zum anderen an der Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Region München.
 

5. Vorbereitung der Überarbeitung

Vor einer Formulierung des Gesamtfortschreibungsentwurfs sind die folgenden Vorarbeiten erforderlich:

  • Eine Analyse der bisherigen langfristigen regionalen Entwicklung, insbesondere zu Einwohnern, Arbeitsplätzen, Wohnungen, Flächen, ÖPNV, MIV mit den jeweiligen Bezügen aufeinander, ist erforderlich, um die Realisierbarkeit künftiger Ziele einschätzen zu können.
     
  • Für die Fortschreibung der Bereiche Siedlung, Freiraum, Verkehr und Mobilität sind belastbare Prognosen insbesondere zu den Haushalten, den Arbeitsplätzen und zum Verkehr erforderlich. Einbezogen in diese Vorüberlegungen sollen auch Siedlungsleitbilder im Sinne von robusten Strukturen sein, sowie der technische Fortschritt (z. B. Energieeffizienz bei Neubauten Klima; Elektromobilität Verkehr). Zuletzt sind geeignete Steuerungsinstrumente im Regionalplan und Leitziele für diesen Bereich zu diskutieren.
     
  • Im Bereich Energie und Klima sind Prognosen zu möglichen regionalen Klimaänderungen erforderlich (über das Landesamt für Umwelt).
     
    Daraus sind Handlungsbedarfe zu diskutieren, sowohl zum Thema Energiegewinnung und Energieeffizienz als auch für Klimaanpassung und Klimaschutz.
     
    Die Windkraftvorranggebiete bzw. -vorbehaltsgebiete, die nach dem LEP von den Regionalen Planungsverbänden ausgewiesen werden sollen, sind ebenfalls Teil dieses Fortschreibungsbereichs.
     
    Auch hier ist es sinnvoll, geeignete Steuerungsinstrumente des Regionalplans und Leitziele festzulegen.
  • Demographischer Wandel und wirtschaftliche Entwicklung
     
    Hier ist die demographische Entwicklung bis 2030 zu prognostizieren, insbesondere mit der Besonderheit der Region München: Die Bevölkerung wird älter, bunter, aber auch größer (in fast allen anderen Regionen Deutschlands schrumpft sie). Auch die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Wirtschaft, z. B. bei den Fachkräften oder allgemeiner für die Erwerbschancen der unterschiedlichen Altersgruppen sind zu diskutieren.
     
    Auch hier müssen Leitziele und mögliche Steuerungsinstrumente des Regionalplans diskutiert werden.
  • Verschiedene Szenarien der Regionalentwicklung bis 2030
     
    Diese Szenarien dienen zum einen der breiten Diskussion über das Leitbild des RPV, zum anderen einer Integration der unterschiedlichen Regionalplanbereiche. Die dort jeweils gefundenen Leitziele müssen in Einklang gebracht werden.
     
    Bei allgemeinen Vorüberlegungen zu möglichen Eckpunkten, Leitlinien und Grundlagenszenarien der Regionalentwicklung sollten auch eine Olympiabewerbung und ihre Auswirkungen für die Region München berücksichtigt werden.
     

6. Vorgehen und Zeitplan

Bei der Erarbeitung des neuen Regionalplans soll interdisziplinär gearbeitet werden. Eine intensive Abstimmung mit allen Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München ist besonders wichtig.

(1a) Der Planungsausschuss setzt eine Kommission aus Mitgliedern des Planungsausschusses ein, die den Prozess von Anfang an begleiten. 8. Oktober 2013
 
(1b) Erste Kommissionssitzung nach der PA-Sitzung. Herbst 2013
 
(2) Die Verbandsversammlung beschließt die Regionalplangesamtfortschreibung. 3. Dezember 2013
 
(3a) Eingangsworkshop mit allgemeiner Diskussion zu Prognosen, Grundlagenszenarien, Eckpunkten und Leitbild mit den Vertretern des Planungsbeirats, Fachleuten und den Kommissionsmitgliedern / Planungsausschussmitgliedern. Anfang 2014
 
(3b) Drei Workshops zu den drei großen Themenbereichen (Siedlung / Energie / Demographie) mit denselben Vertretern. Frühjahr 2014
 
(4) Die Verbandsversammlung wird über die Inhalte des Eingangsworkshops und der Themenworkshops informiert. Diskussion über das Leitbild des RPV für die regionale Entwicklung. Juni 2014
 
(5) Bürgergutachten (repräsentativ ausgewählte Bürger der Region). Der Bericht wird in der Regionalplanfortschreibung berücksichtigt. Bis Ende 2014
 
(6) Eckpunkte des neuen Regionalplans werden in der Kommission, im Planungsausschuss und in der Verbandsversammlung festgelegt. Ende 2014
 
(7) Entwurf der Regionalplanfortschreibung. Anfang 2015
 
(8) Anhörverfahren bis Ende 2016
 
(9) Verbindlicherklärung Herbst 2017 (Zur Info: Nächste Kommunalwahl 2020; nächste Landtagswahl 2018).

Die Fortschreibung des Regionalplans und sonstige RPV-Arbeit wird durch einen regelmäßigen Newsletter ab Herbst 2013 begleitet. Auch der Internetauftritt des RPV München soll überarbeitet werden (Finanzierungsvorbehalt).

Eine Begleitbroschüre zum Regionalplan kann aus einer überarbeiteten Kurzfassung der Regionalplaninhalte hervorgehen.

Ein Regionaler Zukunftskongress soll im Laufe der Regionalplanüberarbeitung stattfinden, ggf. gemeinsam mit anderen Organisationen, die sich ebenfalls der Regionalentwicklung widmen.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss setzt eine Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans ein: Vier Vertreter der Landeshauptstadt München, und jeweils drei Vertreter der Landkreise sowie der Gemeinden und Städte der Region. Hinzukommen der Regionsbeauftragte Herr Winter und Geschäftsführer Breu. Die Kommissionsitzungen werden von Geschäftsführer Breu geleitet.

  3. Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, auf der Grundlage der Inhalte dieser Drucksache die Gesamtfortschreibung des Regionalplans noch im Jahre 2013 einzuleiten und den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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