Sitzung 16. Dezember 2014

Drucksache Nr. 16/14

234. Sitzung des Planungsausschusses, 16.12.2014

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München (RPV) bei Raumordnungsverfahren: „Erdgas-Loopleitung Forchheim – Finsing (LFF) der Open Grid Europe GmbH)“

Anlagen:

  1. Gutachten des Regionsbeauftragten
  2. Trassenverlauf des Vorhabens in der Region München

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den RPV mit Schreiben vom 10.11.2014 am Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgas-Loopleitung Forchheim – Finsing (LFF) der Open Grid Europe GmbH. Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 15.01.2015. Alle berührten Gemeinden und Landkreise wurden von der Regierung ebenfalls zum Raumordnungsverfahren angehört.

1. Die geplante Erdgasleitung beginnt an Gasdruckregel- und Messanlage der bayernets in Forchheim (Gemeinde Pförring, Landkreis Eichstätt) und endet in Finsing (Landkreis Erding). Sie ist ca. 80 km lang und soll zum größten Teil parallel zur bayernets-Leitung FF01 geführt werden.

Das Projekt ist Bestandteil des nationalen Netzentwicklungsplans. Es ist Teil des bedarfsgerechten Ausbaus des Fernleitungstransportnetzes und gewährleistet Versorgungssicherheit mit Erdgas für die nächsten zehn Jahre.

2. Das Bauvorhaben ist im Gutachten des Regionsbeauftragten auf den Seiten 2 bis 6 beschrieben. Aus den Karten (Anlage 2) ist der Verlauf ebenfalls zu ersehen.

3. Regionalplanerische Bewertung

Grundsätzliche regionalplanerische Bedenken gegen die Trasse bestehen nicht.

a) Der Regionalplan fordert ein an die wirtschaftliche Entwicklung und Bevölkerungsentwicklung sowie regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot (Regionalplan B IV G 2.10.1). Da die Versorgung mit Erdgas zu den umweltfreundlichen Formen der Energieversorgung gerechnet werden kann, entspricht der Bau der Leitung dem regionalplanerischen Ziel B IV Z 2.10.2, wonach umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung möglichst der Vorrang eingeräumt werden soll.

b) Die Kreuzung der Gasleitung mit regionalen Grünzügen (Nummern 3, 6, 9, 12), mehreren landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und regionalen Biotopverbundstrukturen steht dem Bau der Trasse nicht entgegen.

  • In regionalen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen im Einzelfall möglich, soweit diese den Grünzugsfunktionen nicht entgegenstehen (Regionalplan B II Z 4.2.2). Eine ordnungsgemäße Rekultivierung vorausgesetzt, ist die Beeinträchtigung der Grünzugsfunktionen auf die Bauphase beschränkt. Zum Großteil kann beim danach freizuhaltenden Schutzstreifen im Wald aufgrund der Bündelung mit der bestehenden Leitung auf schon existierende Schneisen zurückgegriffen werden. Die Erholungsnutzung der Flächen wird zwar in Mitleidenschaft gezogen, steht jedoch dem Bau nicht entgegen – der linienhafte Eingriff wirkt nicht großräumig. Auch bioklimatische Funktionen dürften während der Bauzeit und danach erst recht gewährleistet bleiben. 
     
    Da das Amper- und Isartal überregional bedeutende Klimaachsen darstellen, sollte auch die Querung des Ampertals möglichst in geschlossener Bauweise erfolgen. 
     
    Auswirkungen auf die Siedlungsgliederungsfunktion der regionalen Grünzüge liegen nicht vor.
     
  • Auch die Funktionen der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete, in denen den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege besonders Gewicht zukommt, werden durch den Bau der Leitung nicht stark beeinträchtigt. Eine sichere Energieversorgung überwiegt insoweit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.

  • Regionale Biotopverbundstrukturen lassen Planungen und Maßnahmen im Einzelfall zu, soweit sie nicht zu einer Isolierung oder Abriegelung wichtiger Kernlebensräume führen und der Artenaustausch möglich bleibt (Regionalplan B I Z 1.3.3). Von herausragender Bedeutung sind hier Amper- und Isartal. Wie oben erwähnt sollte auch unter dem Aspekt der Biotopverbundstrukturen die Querung des Ampertals in einer geschlossenen Bauausführung erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Rekultivierung sind keine Bedenken aufgrund von Eingriffen in Biotopverbundstrukturen ersichtlich.

4. In den beiden Trassenabschnittvarianten Abschnitt 4 (Haag a. d. Amper und Langenbach) und Abschnitt 6 (Langenbach und Marzling) sollte aus regionalplanerischer Sicht jeweils die deutlich kürzere Vorzugstrasse realisiert werden.

5. Siedlungsgebiete sind in Iglsdorf und Kronthal (Gemeinde Rudelzhausen) berührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Trassierung und insbesondere die Feintrassierung mit allen betroffenen Kommunen abgestimmt wird.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 

  2. Gegen den Bau der Erdgas-Loopleitung Forchheim – Finsing bestehen aus Sicht der Region München keine grundsätzlichen Bedenken. Die folgenden Maßgaben sollen beachtet werden: ´

  • Die Feintrassierung ist mit den betroffenen Kommunen bzw. deren Entwicklungsplanungen abzustimmen.
  • Die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild und die Flächeninanspruchnahmen haben so schonend wie möglich zu erfolgen.
  • Baubedingte Emissionen im Siedlungsumfeld sind möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren.
  • Der baubedingte Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen ist auf das unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist vorrangig auf Flächen geringer Produktionsgüte zurückzugreifen.
  • Aus Gründen der Eingriffsminimierung wird auf den Streckenabschnitten mit Trassenvarianten jeweils die Vorzugstrasse präferiert. ?Nach den baubedingten Eingriffen ist durch geeignete Rekultivierungsmaßnahmen der ursprüngliche Zustand möglichst wieder herzustellen.
  • Das Isartal und seine Auenbereiche soll in geschlossener Bauweise gekreuzt werden.
  • Auch beim Ampertal und seinen Auen sollte wegen seiner herausragenden ökologischen Bedeutung einer geschlossenen Bauweise der Vorzug gegeben werden.
  • Dauerhafte Flächeninanspruchnahmen für Streckenabsperrstationen sowie ggf. Mess- und Regelstationen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Stationen sind schonend in die Landschaft einzubinden.
  • Potentielle Auswirkungen auf die Vorranggebiete für Bentonit (B 7436/1) und für Kies (7536/2) sind in der Planfeststellung zu klären und ggf. im Zuge der Feintrassierung zielkonform zu lösen.  

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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