Sitzung 08. Juni 1999

Beschlüsse

der 161. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 137. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 08.06.1999

Beratungsgegenstände:

  1. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung zur Festlegung projektbezogener Ziele sowie des Ziels zum Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke
  2. Regionalplan München Fortschreibung Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft - Bericht -
  3. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
    a) Erneuerung bzw. Neubau der 110-kV Bahnstromleitung Nr. 427 Karlsfeld - Augsburg
    b) Erweiterung des Möbeleinrichtungshauses der Fa. Möbel-Mahler Einrichtungszentrum GmbH & Co KG in der Stadt Wolfratshausen
  4. Ökologische Aufnahme der Region 14/LEK/Regionsatlas - Bericht -
  5. Verschiedenes
     
VorsitzLandrat Vollhardt
Planungsausschuß

1. Bürgermeister Aidelsburger/Gde. Oberhaching
1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding Stadtrat
Brannekämper/LH München
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
Stadträtin Dietz-Will/LH München
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Landrat Frey/Lkr. Starnberg
Stadtrat Hanna/LH München
1. Bürgermeister Hollerith/Gde. Anzing
1. Bürgermeister H. Huber/Gde. Bergkirchen
Landrat Janik/Lkr. München
Stadträtin Köstler/LH München
Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech
Stadtrat Otto/LH München
Stadträtin Nagel/LH München
Landrat Pointner/Lkr. Freising StDir
Reiß-Schmidt/LH München
1. Bürgermeister Roth/Gde. Andechs
Stadtrat Schmatz/LH München
1. Bürgermeister Schneider/Gde. Neufahrn
Stadtrat Steyrer/LH München
Stadträtin Tausend/LH München
Bm. Stadtrat Dr. Wieczorek/LH München
Stadtrat Wiehle/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck

Planungsbeirat Blaschek/Landessportverband
Van der Burg/Verband Bayer. Elektrizitätswerke
Dr. Dingethal/Landesverband der Bayer. Industrie
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Freitag/MVV
Hubert/Bayer. Architektenkammer
Mühlfenzl/DGB
Mußmächer/Sozialhilfeverwaltung
Dr. Obermeier/IHK
Polster/Handwerkskammer
Dr. Rapp/Bund Naturschutz
Römer/Bayer. Beamtenbund
Dr. Ruhwandl/Evang.Luth. Kirche
Schmid-Keis/Erzbischöfl. Ordinariat
Schneider/Arbeitgeberverbände
Sedlmaier/Bayer. Bauernverband
Dr. Wickenhäuser/Deutscher Gewerbeverband
Walch/IHK
Regierung von Oberbayern Ltd. RD Sahm
ORR Kufeld
ORR Dr. Bleyer
Geschäftsstelle Geschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:10 Uhr bis 15:25 Uhr

 
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigket fest.
 

TOP 1
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Teilfortschreibung zur Festlegung projektbezogener Ziele sowie des Ziels zum Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke

Vollhardt führt aus, daß zahlreiche kommunale Stellungnahmen innerregionale Probleme betreffen, wie z.B. Ortsumgehungen, die bei der bereits beschlossenen Fortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden können. Die Grenze, was verkehrlich raumbedeutsam im Sinne des LEP sei, werde bei den Bundesautobahnen und Bundesstraßen, wenn regionsübergreifend, gezogen.
Breu erläutert anhand der Drucksache Nr. 08/99 die für die Region München bedeutsamen Vorhaben dieser Teilfortschreibung.

Reiß-Schmidt stellt aufgrund des Stadtratsbeschlusses folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge:

  • Ziffer 2c) streichen, stattdessen folgenden Text einfügen: „Die S-Bahn-Südumfahrung München (als eine Voraussetzung für einen 10-Minuten-Takt auf allen S-Bahn-Außenästen) ist unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Untersuchungen zum Schienenfernverkehr (Projekt München 21) mit besonderer Dringlichkeit zu verwirklichen."
     
    Begründung: Die LH sehe hier eine enge inhaltliche und technische Verknüpfung zwischen S-Bahn und Fernverkehrsfunktion des Südrings, was eine Aufnahme in das LEP rechtfertige, wobei nach Ansicht der LH dem S-Bahnnetz der Region München durchaus eine landesweite Bedeutung und Ausstrahlung zukomme.
     
  • Ziffer 2d) neu:
    Das LEP soll in Kapitel B X 3 wie folgt ergänzt werden: „Die Schienenverbindung der Transversale Paris-Straßburg-Stuttgart-Karlsruhe-Augsburg-München-Salzburg-Wien ist mit besonderer Dringlichkeit zu verwirklichen."
     
    Begründung: Die LH beabsichtige damit, gegenüber dem Freistaat die Dringlichkeit für eine internationale Schienenanbindung im Interesse der gesamten Region zu betonen.
     
  • Ziff. 2e) neu:
    „Das Ziel B VII 4.1 (In Garching ist eine Forschungs-Hochflussneutronenquelle der Technischen Universität München (FRM II) als Ersatz der bisherigen Neutronenquelle zu errichten) wird abgelehnt."
     
    Begründung: Stadtratsbeschluß aufgrund bekannter Argumentationen.

Reiß-Schmidt stellt den Antrag zur Einzelabstimmung, für die Beschlußvorschläge der Geschäftsstelle ebenso wie für die ergänzten bzw. neuen Anträge.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Vollhardt sieht keine Möglichkeit, den Südring als S-Bahnumfahrung in das LEP aufzunehmen. Eine regionsübergreifende Begründung für die Südumfahrung könne aber entstehen, wenn die Untertunnelung für den Personen-Fernverkehr verwirklicht werde, wobei dann der überregionale Güterfernverkehr mit Sicherheit über den Südring geleitet werden müsse. Das sei mit der Forumlierung des Beschlußvorschlages beabsichtigt.

Reiß-Schmidt kann auf den Hinweis auf die S-Bahn-Südumfahrung nicht verzichten, da dieser auf einem Stadtratsbeschluß beruhe, der ausdrücklich diese Bindung ausspreche. Ergänzend gibt er zu bedenken, daß im Rahmen von München 21 die Nutzung des bestehenden Eisenbahn-Nordrings für den Güterfernverkehr untersucht werde. Die Region müsse in einem Beschluß deutlich machen, daß sie einer landesweit bedeutsamen Gesamtabwägung der Optimierung verschiedener Arten des Bahnverkehrs - Personenfern-, Güterfern- und S-Bahnverkehr - große Bedeutung beimesse. Insgesamt gesehen sei die Erreichbarkeit Münchens mit der Bahn im Güterverkehr wie auch im Personenfernverkehr und die regionale Verkehrsabwicklung mit einer optimierten S-Bahn eine unverzichtbare Erfordernis.

Nach kurzer Beratung stimmen die Vertreter der LH folgendem Vorschlag des Vorsitzenden zu:

„Zur Durchbindung des Schienenfernverkehrs durch die LH München ist der Ausbau des Südrings unter Berücksichtigung der S-Bahn-Südumfahrung mit besonderer Dringlichkeit zu verwirklichen, wenn die Durchbindung anders nicht sichergestellt werden kann."

Abstimmung zum Änderungsvorschlag 2 c): Annahme ohne Gegenstimme.
Vollhardt verliest den Antrag 2 d) der LH und stellt ihn zur Abstimmung.

Keine Wortmeldungen.

Abstimmung zum Antrag 2 d): Annahme ohne Gegenstimme.
Vollhardt verliest den Antrag 2 e) der LH. Er schlägt vor, dem Entwurf der Staatsregierung zum LEP zuzustimmen.

Keine Wortmeldungen.

Abstimmung zum Antrag 2 e): Mehrheitliche Ablehnung bei 7 Ja-Stimmen.

Der Vorsitzende stellt einen Änderungsantrag zu 2 a):
Der Festlegung „auf der Trassenführung über Dorfen" im Entwurf der Staatsregierung solle zugestimmt werden. Der PA habe sich 1990 für die Trasse Haag entschieden. Nun stelle er fest, daß die Entwicklung in die Richtung gegangen sei, der er als Landrat von Ebersberg beipflichten könne.

Dreier stimmt demgegenüber dem Beschlußvorschlag der Vorlage zu, der auch der Beschlußlage des Landkreises Erding entspreche. Er lehnt es ab, sich im LEP ausdrücklich auf die Trasse Dorfen festzulegen, da es zwei raumgeordnete Trassen gebe, auf denen der Bau als möglich betrachtet werden könne. Die Entscheidung darüber müsse den Gerichten vorbehalten bleiben.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Abstimmung zum Änderungsantrag zu 2a): Mehrheitliche Ablehnung bei 2 Ja-Stimmen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Entwurf der Verordnung zu Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in der Fassung vom 02.03.1999 unter folgenden Maßgaben zu:
     
    a) § 1 Ziff. 4 ... Lückenschließung im Autobahnnetz wegen ihrer herausragenden Bedeutung
     
    A 94 München-Simbach-Pocking auf der Trassenführung über Dorfen: Der Zusatz „auf der Trassenführung über Dorfen" soll entfallen. Ergänzung: „Die A 94 soll zwischen dem AK München-Ost und der Anschlußstelle der FTO dreispurig ausgebaut werden".
     
    b) § 1 Ziff. 4 ... Von den geplanten zweibahnigen Bundesstraßen sind vor allem folgende Strecken rasch zu verwirklichen oder fertigzustellen:
     
    B 15 neu Regensburg-Rosenheim, insbesondere im Abschnitt Regensburg-Landshut: Der Zusatz soll lauten: „insbesondere im Abschnitt Regensburg-A 94".
      
    c) Das LEP soll in Kapitel B X 3 wie folgt ergänzt werden:
    „Zur Durchbindung des Schienenfernverkehrs durch die LH München ist der Ausbau des Südrings unter Berücksichtigung der S-Bahn-Südumfahrung mit besonderer Dringlichkeit zu verwirklichen, wenn die Durchbindung anders nicht sichergestellt werden kann".
     
    d) Das LEP soll in Kapitel B X 3 wie folgt ergänzt werden: (Neu): „Die Schienenverbindung der Transversale Paris - Straßburg - Stuttgart - Karlsruhe - Augsburg - München - Salzburg - Wien ist mit besonderer Dringlichkeit zu verwirklichen".
     
  3. Der Regionale Planungsverband München weist ausdrücklich darauf hin, daß angesichts der geplanten Aufnahme zahlreicher Straßenprojekte in das LEP die grundsätzliche Priorität des umweltschonenden Verkehrs für die Region München nicht in Frage gestellt werden darf.
     
  4. Kleinräumige und innerregional bedeutsame Straßenprojekte sowie detaillierte Festlegungen zur Anbindung des Flughafens München werden im Rahmen der vom Planungsausschuß in seiner 158. Sitzung am 08.12.1998 beschlossenen Fortschreibung zum neuen Verkehrskapitel im Regionalplan München bearbeitet und gewürdigt.
       
  5. Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München wird beauftragt, den Beschluß in der Fassung der 161. Sitzung des PA dem Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen sofort als Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zu übermitteln.

Gesamtabstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

Steyrer erklärt, das Ergebniss der Gesamtabstimmung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Vertreter der LH München nach wie vor eine positive Stellungnahme zum Forschungsreaktor ablehnen.


TOP 2
Regionalplan München
Fortschreibung Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft

Breu erläutert die Drucksache Nr. 09/99.; nun könne die Kommission zum Kapitel B VII Erholung ihre Arbeit aufnehmen.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

Der Ausschuß nimmt vom Vortrag zustimmend Kenntnis.


TOP 3
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahen mit den Erfordernissen der Raumordnung 

a) Erneuerung bzw. Neubau der 110 kV-Bahnstromleitung Nr. 427 Karlsfeld - Augsburg

Breu erläutert das Vorhaben und die regionalplanerische Bewertung anhand der Drucksache Nr. 10/99 und verliest den Beschlußvorschlag.

Vollhardt sieht Probleme mit den zunehmenden Standorten für Mobil- und Festnetztelefonverkehr. Für die Bevölkerung sei es nicht nachvollziehbar, daß keine Koordinierung der Standorte möglich sein soll. Wenn der Standort ortsplanerisch vertretbar sei, hätten die Bauämter keine Möglichkeit abzulehnen. Der Antrag des nächsten Betreibers sei ebenso zu behandeln. Er verweist auf den Landkreis Starnberg, wo es gelungen sei, die Interessen zu koordinieren. Mit seinem Änderungsantrag will der Vorsitzende erreichen, daß die Raumordnungsbehörde einen derartigen Hinweis im Raumordnungsbeschluß oder Planfeststellungsverfahren aufnimmt.

Änderungsantrag zu Ziff. 4:
„Dem Betreiber soll auferlegt werden, Möglichkeiten für den Mobil- und Festnetztelefonverkehr zur Mitbenutzung der Strom- und Erdleitungen bereitzustellen."

Auf die Einwendung von Walch, daß dies nach seinen Informationen bei Bahnleitungen aus technischen Gründen nicht möglich sei, antwortet Vollhardt, derartige Argumente würde jeder Betreiber vorbringen. Die Regionplanung habe die Interessen der Region zu vertreten, und was technisch machbar sei, solle zur Auflage gemacht werden.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Abstimmung zum Änderungsantrag: Annahme ohne Gegenstimme.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Erneuerung bzw. dem Neubau der 110 kV-Bahnstromleitung Nr. 427 Karlsfeld - Augsburg zu. Die Mastabstände sollen nicht deutlich über 300 m hinausgehen, da ansonsten die Masthöhen ungünstige landschaftsprägende Ausmaße erreichen.
     
  3. In der Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn (Ortsteil Egenburg), der Gemeinde Egenhofen (insbesondere Weiler Osterholzen) soll die Trasse nicht näher an die bestehende Bebauung herangeführt werden als die bisherige.
     
  4. Dem Betreiber soll auferlegt werden, Möglichkeiten für den Mobil- und Festnetztelefonverkehr zur Mitbenutzung der Strom- und Erdleitungen bereitzustellen.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

b) Erweiterung des Möbeleinrichtungshauses der Firma Möbel-Mahler Einrichtungszentrum GmbH & Co. KG in der Stadt Wolfratshausen

Breu erläutert das Vorhaben und die regionalplanerische Bewertung (Drucksache Nr. 11/99) und verliest den Beschlußvorschlag.

Der Vorsitzende stellt klar, daß sich die Region bei der Beurteilung dieses Vorhabens in einer Nachbarregion in keiner einfachen Situation befinde. Die Geschäftsstelle habe die Drucksache nach den Zielen des LEP erarbeitet. Andererseits bestünden Grundsätze und Ziele auf der Grundlage der Freisinger Beschlüsse, die nicht für eine Nachbarregion angewandt werden könnten. Wie obskur sich die Anwendung der Handlungsanweisung pro Einzelfall für die Beurteilung von EHZ durch die Regierung von Oberbayern auswirke, gehe aus der Drucksache deutlich hervor. Deshalb müsse das Anhörverfahren darauf abzielen, daß der Summeneffekt als Zielbeurteilung bei künftigen Projekten maßgeblich Anwendung zu finden habe.

Reiß-Schmidt respektiert zwar die seiner Ansicht nach zurückhaltende Beurteilung durch die Geschäftsstelle. Er weist aber nachdrücklich darauf hin, daß das Vorhaben zwar in einer Nachbarregion liege, entscheidend aber sei, daß der Einzugsbereich große Teile der Region 14 umfasse und deshalb erhebliche Auswirkungen auf deren räumliche Strukturen und Versorgungsgegebenheiten zu erwarten seien. Reiß-Schmidt äußert die Meinung, daß auch andere Regionen gut beraten wären, sich Beschränkungen ähnlich der Freisinger Beschlüsse aufzuerlegen. Er stellt folgende

Ergänzungsanträge der LH München:

Zu Ziff. 2 Ergänzung am Ende:

„Eine eindeutige Definition des Rand- und Zusatzsortimentes ist vorzunehmen."

Zu Ziff. 3 Am Anfang:

„Die Auswirkungen des durch das Vorhaben induzierten Liefer- und Abholverkehrs sind zu überprüfen; Regelungen zur Vermeidung von Belastungen betroffener Wohngebiete sind zu treffen."

4. Neu:

"Um Problemen einer etwaigen Nachnutzung zu begegenen, ist die Verkaufsflächenmehrung zumindest an die gegenwärtige Nutzung (ggf. sogar an den derzeitgen Betreiber im Sinne eines erweiterten Bestandsschutzes für den Standort) zu binden."

Dem Vorsitzenden gehen die Anträge der LH zu sehr ins Detail, zumal sie Probleme ansprächen, die in der Region München selbst noch nicht gelöst seien; der Beschluß dürfe nicht überfrachtet werden und solle sich auf die inhaltlichen Punkte beschränken, die Auswirkungen auf die Region 14 haben. Der Liefer- und Abholverkehr laufe sicher über unsere Region, aber z.B. der Hinweis zu Auswirkungen auf Wohngebiete sei nicht angebracht.

Reiß-Schmidt ist der Meinung, da es sich hier um einen gravierenden Fall mit mehr als einer Verdoppelung handle, sei es durchaus berechtigt, aufgrund der Auswirkungen auf unsere Region deutlich zu machen, daß man das Vorhaben sehr genau betrachte.

Aidelsburger plädiert dafür, die Anträge der LH in den Beschlußtext mit aufzunehmen, allerdings nicht als eigene Ziffer, sondern als Nachsatz: „darüber hinaus gilt es zu bedenken ...".

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuß des Regionalen Planungsverbands München lehnt die Erweiterung des bestehenden Möbelhauses im gemeinsamen Mittelzentrum Wolfratshausen/Geretsried in der projektierten Größenordnung auf über 30.000 m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche mit 2.500 m² Rand- und Zusatzsortimenten ab, weil sie insbesondere gegen die LEP-Ziele B IV 1.4.5 und 1.4.2 verstößt. Im Kernsortiment soll die Erweiterungsfläche deutlich reduziert werden, das Rand- und Zusatzangebot soll nicht erweitert werden.
     
  3. Die Auswirkungen des durch das Vorhaben induzierten Liefer- und Abholverkehrs auf die Region 14 sind zu überprüfen. Im Hinblick auf die Verkehrsauswirkungen und die Umweltaspekte des Projektes muß eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet sein, z.B. mit Hilfe eines Shuttle Busses von der S-Bahnstation (LEP B I 1.4.4).

Darüber hinaus gilt es zu bedenken, ?die Verkaufsflächenmehrung zumindest an die gegenwärtige Nutzung (ggf. sogar an den derzeitigen Betreiber im Sinne eines erweiterten Bestandsschutzes für den Standort) zu binden, um Problemen einer etwaigen Nachnutzung zu begegnen, ?eine eindeutige Definition des Rand- und Zusatzsortimentes vorzunehmen.

Abstimmung: Annahme bei 1 Gegenstimmen


TOP 4
Ökologische Aufnahme der Region 14/LEK/Regionsatlas
- Bericht -

Breu berichtet anhand der Drucksache Nr. 12/99 und informiert darüber, daß Vereinbarungen noch nicht geschlossen sind und die Verhandlungen noch laufen. Geklärt sei noch nicht, wie die Daten, die der Freistaat für sich erhoben hat, zu bekommen seien, kostenlos oder gegen Bezahlung. Das hänge auch von der Veröffentlichungsform ab, wobei noch nicht geklärt sei, ob die Daten für Planungsarbeiten den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können. Er rechnet mit ersten Ergebnissen Ende des Jahres, wenn keine größeren Schwierigkeiten auftauchen.

Dr. Dingethal informiert darüber, daß der Industrieverband in anderen Regionen schon ähnliche Ökostudien auf den Weg gebracht habe. Nachdem die Fortschreibung Kies und Sand verbindlich erklärt wurde - damit nicht evtl. Verquickungen gesehen werden könnten - werden die Mitgliedsfirmen die Arbeiten von Professor Dr. Schaller finanzieren, um die Daten, die bei Fachbehörden vorhanden sind, zusammenzufassen und zu digitalisieren. Beabsichtigt sei, mit den neuen EDV-Möglichkeiten zusammengefaßte, aktuelle, zeitnahe, für jeden zugängliche Arbeitsunterlagen zu schaffen, die in Zukunft auch die Bauleitplanung wesentlich billiger und schneller ermöglichten. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, sei die alljährliche Aktualisierung durch den Regionsbeauftragten Bedingung. Den Zeitplan von Breu sieht Dr. Dingethal zu optimistisch, er rechne mit 2 Jahren.

Dr. Dingethal bittet den RPV dringend um Untersützung durch einen Antrag bei der Staatsregierung auf eine hydrogeologische Landesaufnahme der Region. Bayern sei nur zu 40 % geologisch kartiert und hydrologisch noch weniger. Es gehe dabei um unser wichtistes Lebensmittel, dem Trinkwasser, das es zu schützen gilt.

Breu und Vollhardt bestätigen Dr. Dingethal, daß der entsprechende Antrag an das StMLU vor ca. 1 1/2 Monaten gestellt worden sei, allerdings noch ohne Rückmeldung.

Vollhardt dankt Dr. Dingethal für das Engagement seines Verbandes, der gut 200.000 DM investiere. Er verweist auf die Zusammensetzung der die Arbeiten begleitenden Fachleute, womit das Interesse der Region an verwendbaren Daten gewahrt bleibe.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

Der Planungsausschuß nimmt zustimmend Kenntnis.


TOP 5
Verschiedenes

Breu informiert: 

  • Die Unterlagen zur Anhörung Regionales Siedlungswesen und Freiraumkonzept mit der neuen digitalisierten Karte werden nächste Woche versandt.  
     
  • Ingolstadt/FOC: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Festsetzung des Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel von max. 40.000 m² für nichtig erklärt, weil sie dem interkommunalen Abstimmungsgebot nicht entsprochen hat.

Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.  

Vorsitzender:

Vollhardt
Landrat

Protokollführer:

Christ
Verw. Angest.