208. Sitzung des Planungsausschusses, 21.07.2009
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Steuerung der Siedlungsentwicklung durch die Regionalplanung - Region München Bericht über Ergebnisse einer Kommunalumfrage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Anlage:
I. VORTRAG
1. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat im Rahmen eines REFINA-Projekts „Entwicklung und Evaluierung eines fernerkundungsbasierten Flächenbarometers" u.a. eine Kommunalumfrage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung durch die Regionalplanung in der Region München durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Anlage abgedruckt – Stand Juni 2009.
2. Von den angeschriebenen Kommunen der Region München haben 40 % an der Befragung teilgenommen – neben der LH München 36 % der Mittelzentren und 51 % der Unterzentren, Kleinzentren und Siedlungsschwerpunkte, 33 % der Gemeinden ohne zentralörtlichen Status.
Der Bericht enthält Aussagen zur Baulandversorgung und Baulandpolitik in den Kommunen und zur Bewertung der Instrumente des Regionalplans.
a) Im Wohnbaubereich halten 53 % der Kommunen die Baulandsituation für ausgeglichen, 35 % sehen ein Baulandunterangebot und 12 % einen Überhang. Im gewerblichen Bereich spricht ca. 1/3 der Kommunen von einer ausgeglichenen Baulandsituation, 1/4 konstatiert einen Gewerbebaulandüberhang. Der überwiegende Teil der Kommunen (40 %) stellt ein Baulandunterangebot für Gewerbe fest.
Mit der zentralörtlichen Einstufung der Kommunen korreliert die Einschätzung der Baulandversorgung nicht.
Räumliche Muster lassen sich wie folgt beschreiben: Bei der Versorgung mit Wohnbauland konzentriert sich die Einschätzung von Unterangeboten auf München und das engere Umland, ein ausgeglichenes Angebot wird vor allem in den äußeren Bereichen der Region konstatiert.
Beim Gewerbebauland ist die Einschätzung von Baulandunterangeboten in der LH München sowie im Süden und Südwesten der Region eher zu finden als im Norden und Osten der Region. Ein konstatiertes Baulandüberangebot folgt keinem räumlichen Muster.
Als Ziele der kommunalen Baulandpolitik (Seite 4 – 5) nennen die Kommunen bei der Wohnbaulandpolitik vor allem eine aktive Baulandpolitik für junge Haushalte, ein attraktives Wohnbaulandangebot und städtebauliche Qualität. Im Bereich der Gewerbeflächen stehen Arbeitsplätze durch Flächenangebote und attraktive Gewerbebaulandsangebote im Vordergrund. Bei der kommunalen Gewerbebaulandpolitik wird die Ausrichtung der Ausweisung auf die Nachfrage betont.
Bei der Wohnbaulandpolitik ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme als Ziel von Bedeutung mit ca. 60 % stärker ausgeprägt als im Rahmen der kommunalen Gewerbebaulandpolitik (40 %). Das 30 ha Ziel der Bundesregierung (Flächeninanspruchnahme in Deutschland auf 30 ha pro Tag reduzieren) ist den meisten Befragten bekannt, wird auch von einer deutlichen Mehrheit (64 %) für erforderlich gehalten; aber nur 16 % halten dieses Ziel auch für tatsächlich erreichbar. Die Eignung des Regionalplans zur räumlichen Lenkung und zur quantitativen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme wird skeptisch gesehen.
b) Die Befragung bewertet auch Instrumente des Regionalplans. Dabei werden die folgenden Festlegungen ausgewertet:
Positivplanerische Steuerungsinstrumente
Negativplanerische Steuerungsinstrumente
Alle Antworten weisen einen sehr großen Anteil auf, die entsprechende Fragen nicht beurteilen können bzw. keine Angaben machen. Diese Antworten sind in der Auswertung nicht ausgeblendet. Insgesamt am besten schneidet der regionale Grünzug (positive Wirkungen überwiegen für 60 %), das landschaftliche Vorbehaltsgebiet (50 % positive Wirkungen) und das Trenngrün (gut 40 % positive Wirkungen) ab.
Restriktiv werden Festlegungen im Zusammenhang mit der Ausweisung Zentraler Orte eingeschätzt. Demgegenüber weisen die Rückmeldungen zum regionalen Grünzug unterschiedliche Aspekte auf: Zum einen sehen 12 % einen Bedarf, diese Festlegungen zu verschärfen. Jeweils ca. 30 % halten die Festlegungen zum Grünzug für angemessen oder wollen die Festlegungen abschwächen. Ca. 27 % beurteilen diese Frage nicht.
Die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit durch den Regionalplan wird ambivalent eingeschätzt. Am ehesten wird der regionale Grünzug als akzeptable Einschränkung gesehen (ca. 55 % gegenüber 23 % nicht akzeptabler Einschränkung). Nicht akzeptable Einschränkungen überwiegen bei Festlegungen zu den zentralen Orten (fast 50 % gegenüber 25 % akzeptabler Einschränkung).
Bei der Frage, ob durch die Festlegungen die entsprechenden Ziele erreicht werden, ist die große Mehrheit der Auffassung, dass sie diese Frage nicht beurteilen kann bzw. keine Angabe dazu macht. Das gilt für alle Festlegungen außer der organischen Entwicklung und den zentralen Orten. Die sog. organische Entwicklung wird von denen, die sich äußern, ambivalent gesehen, etwa gleich viel halten die Festlegung für erfolgreich bzw. nicht erfolgreich. Auch bei den zentralen Orten überwiegt die Zahl derer, die die Festlegung wenig erfolgreich und überhaupt nicht erfolgreich ansehen.
Die regionalen Grünzüge, Trenngrün, aber auch die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete werden deutlich erfolgreicher beurteilt.
Die Ergebnisse zur Beziehung zwischen Gemeinden und Geschäftsstelle bzw. Regionsbeauftragten ist in den Abbildungen 10 und 11 aufgelistet.
Interessant ist die Auswertung der Antworten zur Verbandsversammlung bzw. zum Planungsausschuss. Danach vertritt der Planungsausschuss eher parteipolitische Belange und kommunale Interessen als Belange der kleineren Gemeinden, der großen Städte oder der Belange der Region. Demgegenüber wird die Verbandsversammlung „positiver" eingeschätzt: sie vertritt eher kommunale Interessen und Belange der Region als die Belange kleiner Städte, großer Städte oder parteipolitische Belange.
Zu Reformoptionen befragt, können sich noch 43 % der Kommunen für die Pflicht erwärmen, Infrastrukturfolgekosten bei der Neuausweisung von Bauland zu prüfen und Ausweisung von Vorranggebieten für den Siedlungsflächenzuwachs (Gewerbe) vorzusehen. Auch die Ausweisung von Vorranggebieten für Siedlungsflächenzuwachs Wohnen erhält noch eine Unterstützung von 36 %. Demgegenüber werden Instrumente zu Rückbau und Umbau kontrovers gesehen. Mindestdichten für Wohnen und Gewerbe, ortsteilscharfe Flächenkontingente zur Eigenentwicklung oder gar gemeindescharfe Baulandkontingente in Form eines ha-Wertes werden nicht akzeptiert.
3. Schlussfolgerungen
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer