210. Sitzung des Planungsausschusses, 15.12.2009
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 1
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B I Neufassung
Kapitel B II Änderungen und Ergänzungen
Kapitel B III 5 neu
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Text des Fortschreibungsentwurfs zu Kapitel B I, B II und B III 5
( > Begründung ) ( > Anhang: Funktionsbeschreibung Regionale Grünzüge )
Entwurf des Umweltberichts
Karten (nicht online):
- regionale Grünzüge
- Wasserversorgung und landschaftliche Vorbehaltsgebiete
- Begründungskarten Landschaftsräume, Erholungsräume, Erholungsgebiete, Übersicht Grünzüge
I. VORTRAG
1. Der Regionale Planungsverband München hatte in seiner Sitzung am 29.07.2008 die Fortschreibung des Regionalplans München beschlossen und eine Kommission eingesetzt (vgl. DS 09/08). Hintergrund war die Vorlage des fachlichen Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) für die Region München, die der Freistaat Bayern erstellt hat. Die darin enthaltenen rein fachgutachterlichen Aussagen sollten geprüft und in den Regionalplan München übernommen werden, soweit dies sinnvoll erschien.
Zu Mitgliedern der Kommission benannt wurden 4 Vertreter der LH München, Stadtbaurätin Prof. Dr. Merk, Stadtrat Brannekämper, Stadträtin Hacker und Stadtrat Bickelbacher (mit den Stellvertretern Stadtdirektor Reiß-Schmidt, Stadträtin Rieke, Stadtrat Schwarz, Stadtrat Zöller), für die Landkreise Landrat Roth, stv. Landrat Göbel, Landrat Fauth, und für die kreisangehörigen Gemeinden 1. Bürgermeister Dworzak, 1. Bürgermeister Schelle und 1. Bürgermeister Schneider. Die fachlichen Grundlagen wurden vom Regionsbeauftragten für die Region München bei der Regierung von Oberbayern, Herrn Winter, erarbeitet. Die Leitung der Beratungen lag bei Geschäftsführer Breu.
Die letzte Sitzung der Kommission fand am 23.09.2009 statt. Die Kommission legt die beiliegenden Fortschreibungstexte zu Kapitel B I, Kapitel B II und Kapitel B III 5 samt den entsprechenden Karten vor und empfiehlt dem Planungsausschuss, diese Fortschreibung in das Anhörverfahren zu geben. Die Kommission hat den Fortschreibungsentwurf einhellig gebilligt.
2. Zum Inhalt:
a) Kapitel B I natürliche Lebensgrundlagen ist völlig neu gefasst. Es enthält neben einer Leitbildbeschreibung für die Landschaftsentwicklung in der Region München die Festlegung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete, d. h. Flächen, in denen den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege in Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zukommt. Diese landschaftlichen Vorbehaltsgebiete werden 12 Landschaftsräumen in der Region, die ebenfalls näher charakterisiert werden, zugeordnet.
Zweiter wichtiger Bestandteil sind Festlegungen zum Thema Wasser im Kapitel B I. Hinsichtlich der Wasserversorgung werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die langfristige Sicherung nutzbarer Grundwasservorkommen ausgewiesen (vgl. B I 2.1). In den dort genannten Vorranggebieten hat die Nutzung von Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungen. In den dort genannten Vorbehaltsgebieten erhält der Schutz des Grundwassers zur langfristigen Versorgung mit Trinkwasser ein besonderes Gewicht gegenüber anderen Nutzungen. Die Vorschläge in der Karte Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung basieren auf Vorarbeiten der Wasserwirtschaftsverwaltung, sind aber mit regionalen Festlegungen, wie z. B. Siedlungsflächen, bereits abgestimmt. So hat die Kommission vermieden, Vorranggebiete für die Wasserversorgung über Flächen zu legen, die im Regionalplan als besonders zur Siedlungserweiterung geeignet festgelegt sind.
b) In Kapitel B II betreffen die vorgeschlagenen Änderungen vor allem die Erweiterung der regionalen Grünzüge um Gebiete für den Wärmeausgleich und die Kaltluftentstehung sowie Frischlufttransport. Diese Gebiete sind in der beiliegenden karte hellgrün gekennzeichnet. Sie umfassen vor allem die bedeutenden Wälder im Süden der Region und einen Teilbereich im Norden der Region. Diese Erweiterung der regionalen Grünzüge ist für eine vorausschauende Anpassung der Regionalentwicklung an den Klimawandel unerlässlich. Bei zukünftig steigenden Temperaturen müssen die verbliebenen Kaltluftentstehungsgebiete, Gebiete die dem Wärmeausgleich dienen und für die Frischluftversorgung unerlässlich sind, geschützt werden. Nur so kann auch zukünftig die Durchlüftung der Region gesichert werden. Diese Maßnahme ist wohl auch die einzig wirksame Anpassungsmaßnahme an mögliche Klimafolgen, die der Regionalplan leisten kann.
Ebenfalls in Kapitel B II soll das Ziel 5.1.6 geändert werden. Diese Änderung geht auf einen vom Planungsausschuss am 15.02.2005 (vgl. DS 06/05) gefassten Beschluss zurück, Festlegungen zu den eigengenutzten Freizeitwohnanlagen und Campingplätzen mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping dann neu zu fassen, wenn die entsprechende fachliche Unterlage für diese Fortschreibung vorliegt. Das ist mit dem LEK jetzt der Fall.
c) In Kapitel B III Freizeit und Erholung wird der Teil 5 neu aufgenommen. Die vorgeschlagene Fortschreibung legt auf der Grundlage des LEK München Erholungsräume fest, setzt sich für die Errichtung gut erreichbarer überörtlicher Erholungsgebiete und ihre Aufwertung ein und fordert, die innerstädtischen Grün- und Freiflächen der LH München durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz mit den Erholungsgebieten im Stadtumlandbereich zu verbinden.
3. Die Ziele und Grundsätze dieser Fortschreibung samt Karten und Begründung sollen in die Anhörung gegeben werden. Gleichzeitig ist der Umweltbericht zu erstellen. Ein Entwurf liegt vor.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München schreibt den Regionalplan in Kapitel B I (neu), Kapitel B II (Änderungen und Ergänzungen) und Kapitel B III 5 (neu) fort.
Er beauftragt den Geschäftsführer, das Anhörverfahren zu dem dieser Drucksache anliegenden Entwurf einschließlich eines Entwurfs für den Umweltbericht einzuleiten.
i.A.
Breu
Geschäftsführer