Sitzung 14. Juni 2018

Drucksache Nr. 4/18

63. Verbandsversammlung, 14.06.2018

V O R L A G E
des Planungsausschusses an die Verbandsversammlung

TOP 2
Gesamtfortschreibung des Regionalplans München

Anlagen:
1 Text der Gesamtfortschreibung
2 Umweltbericht
3/1 Karte 1 Raumstruktur
3/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung
3/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1
3/4 Karte 2o Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld
3/5 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2
3/6 Karte 2r Lärmschutzbereich für den Flughafen München
3/7 Karte 2v Lärmschutzbereich für den Flughafen München
3/8 Karte 3 Landschaft und Erholung
3/9 Karte Zentrale Orte und Nahbereiche
3/10 Karte Landschaftsräume
3/11 Karte Regionale Grünzüge
3/12 Karte Erholungsräume
3/13 Karte Überörtliche Erholungseinrichtungen
4 Karte Potentialermittlung Windkraftflächen in der Region München


I. VORTRAG

1.  Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München (RPV) hatte am 03.12.2013 die Gesamtfortschreibung des Regionalplans beschlossen und den Planungsausschuss beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten.

Nach drei Anhörverfahren hat der Planungsausschuss am 13.03.2018 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans einstimmig beschlossen und der Verbandsversammlung zum Beschluss empfohlen (Drucksache 1/18).

Begleitend zur Erarbeitung des Entwurfs hatte der Planungsausschuss bereits am 08.10.2013 eine Kommission für diese Gesamtfortschreibung eingesetzt. Vier Vertreter der Landeshauptstadt München (LHM), drei der Landkreise und drei der landkreisangehörigen Kommunen der Region München sind dort vertreten (siehe Drucksachen 24/13 und 10/14):

Für die kreisangehörigen Kommunen:

  • Oberbürgermeister Max Gotz, Stadt Erding
  • Erster Bürgermeister Quirin Krötz, Gemeinde Rott, Landkreis Landsberg am Lech
  • Erster Bürgermeister Stefan Schelle, Gemeinde Oberhaching, Landkreis München

Für die Landkreise:

  • Landrat Thomas Karmasin, Landkreis Fürstenfeldbruck (i.d.R. vertr. durch Frau Kreisbaumeisterin Reinlinde Leitz)
  • Landrat Robert Niedergesäß, Landkreis Ebersberg
  • Landrat Karl Roth, Landkreis Starnberg

Für die Landeshauptstadt München:

  • Stadtrat Paul Bickelbacher
  • Stadträtin Heide Rieke
  • Stadtrat Walter Zöller
  • Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk (i.d.R. vertr. durch den Stadtdirektor Stefan Reiß-Schmidt)

Weitere Mitglieder der Kommission waren der Regionsbeauftrage, Herr Winter, und Geschäftsführer Breu, der die Sitzungen leitete.

Die Kommission hat in zehn Sitzungen die Eckpunkte und Grundkonzeption der Gesamtfortschreibung erarbeitet und den Entwurf der Regionalplanänderung intensiv diskutiert und erarbeitet. Außerdem hat die Kommission zwischen den drei Anhörverfahren sich mit den wichtigsten eingegangenen Themen der Stellungnahmen beschäftigt.

Bereits im Vorfeld der Entwurfsarbeiten wurden zwei Workshops mit Kommissionsmitgliedern, regionalen Akteuren insbesondere aus dem Regionalen Planungsbeirat, und Interessierten durchgeführt. Thema des 1. Workshops war die Bevölkerungsentwicklung und der Erwerbstätigen bis 2030. Thema des 2. Workshops waren die voraussichtlichen Entwicklungen im Verkehrsbereich / Prognosen bis 2025 (siehe dazu Drucksachen 11/14 und 10/14).
    

2. Eckpunkte und wesentliche Themen aus dem Anhörverfahren

  • Einbezogen in die Regionalplanfortschreibung sind die Änderungen am Landesentwicklungsprogramm (LEP), die inzwischen am 01.03.2018 in Kraft getreten sind. Die im LEP festgelegten Zentrale Orte oberhalb der Grundzentren (diese werden im Regionalplan festgelegt), also vom Mittelzentrum aufwärts werden in den Regionalplan nachrichtlich übernommen. Der Regionalplan kann für diese Bereiche keine Festlegungen treffen.
      
    Das LEP hat seit der Neuauflage 2013 keine Ermächtigung mehr, aufgrund der die Regionalen Planungsverbände Lärmschutzzonen für die Flugplätze der Region ausweisen könnten. § 3 der LEP-Verordnung enthielt lediglich eine Übergangsregelung, die nun bis zum 01.09.2023 verlängert wurde. Sie gilt allerdings nur für die Flugplätze München und Lechfeld, für die Lärmschutzbereiche im Regionalplan München festgesetzt sind. Für den Flugplatz Oberpfaffenhofen ist keine Übergangsregelung mehr vorgesehen und deshalb eine Fortgeltung bisheriger Lärmschutzbereiche nicht mehr möglich. Diese Vorschriften sind nicht mehr im Regionalplan enthalten. Auch hier hat der Regionalplan keine eigene Regelungskompetenz, weil er sich nicht auf einen Auftrag aus dem LEP stützen kann.
     
  • Die Inhalte des Bürgergutachtens, das 2017 Leitlinien zur Entwicklung der Region diskutiert und entwickelt hatte, wurde in großen Teilen übernommen.
      
  • Grünzüge wurden um die Hauptorte in der gesamten Region zurückgenommen, um den Gemeinden etwas mehr Luft für ihre Entwicklung zu lassen. Wie bisher sind Nebenorte grundsätzlich nicht aus dem Regionalen Grünzug herausgenommen, jedoch wurde durch eine entsprechende Formulierung sichergestellt, dass auch dort eine weitere organische Entwicklung gewährleistet ist (B II Z 4.6.1 Satz 3).
      
    Im Bereich der Trenngrünausweisungen wurde im wesentlichen eine Einzelfalloptimierung angestrebt. Ein gänzlicher Entfall von Trenngrün wurde nur dann vorgenommen, wenn es funktionslos geworden ist. Bei etlichen Trenngrünausweisungen wurde die konkrete Lage geändert.
      
  • Die bisherigen Hauptsiedlungsbereiche sind im wesentlichen beibehalten worden, auch eine ganze Reihe neuer Hauptsiedlungsbereiche insbesondere an den S-Bahnhalten der S 2 Altomünster sind hinzugekommen. 
      
  • Wie im gültigen LEP, Begründung zu 3.2, stehen Potentiale der Innenentwicklung in den Gemeinden dann nicht zur Verfügung, wenn wegen gegenläufiger Eigentümerinteressen eine gemeindlich geplante bauliche Nutzung faktisch der Innenentwicklung nicht zugeführt werden kann. Es kommt also bei der Verfügbarkeit auf die tatsächliche Verfügbarkeit an.
      
  • Alle bisherigen Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte sind als Grundzentren ausgewiesen, soweit sie nicht im LEP höher eingestuft werden.
      
  • Die Vorschriften zur Harmonisierung von Wohnen und Gewerbeentwicklung wurden als Ziel formuliert (B II Z 1.4). Dies auch als Reaktion auf Vorschläge aus dem Bürgergutachten.
      
  • Zu den Herausforderungen der Regionalen Entwicklung sind Voraussetzungen für sozial ausgewogene identitätsschaffende Strukturen 4 zu schaffen. Der Regionalplan sieht in A 1 Z 2.2 deshalb vor, dass bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten Flächenanteile für preisgedämpften geförderten Wohnungsbau vorzusehen sind (z. B. Einheimischen Modelle, sozialgerechte Bodennutzung). Damit soll auch weiterhin eine gemischte Bevölkerungsstruktur gefördert werden und das Entstehen von sozialen Brennpunkten vermieden werden.
      
  • Der Regionalplan enthält wie bisher keine Ablehnung zu der Errichtung einer 3. Start- und Landebahn. Das wurde mehrfach angemahnt. Es wird aber noch einmal festgehalten, dass der Regionalplan kein solches Ziel enthält, sondern dass dies im LEP geregelt ist. Der Regionalplan kann demgegenüber ein Negativziel zur 3. Start- und Landebahn nicht rechtswirksam formulieren. Umgekehrt erübrigt sich auch eine positive Festlegung dazu, weil das LEP nicht wiederholt werden muss (im Übrigen hat sich der Planungsausschuss des RPV im Raumordnungsverfahren kritisch zur Auswahl der konkreten Bahn geäußert).
      
  • Das Kapitel Verkehr enthält umfangreiche Forderungen zum Ausbau vor allem des ÖPNV. Das sogenannte Landräte-Papier (Vorschläge für die S-Bahn München) wurde in großem Umfang übernommen.
     
  • Für Vorbehalts- und Vorranggebiete Wasserversorgung wurde im Laufe des Anhörverfahrens ein Fachbeitrag beim Freistaat Bayern angefordert. Grund dafür ist, dass eine derzeitig breit angelegte fachliche Untersuchung des Freistaats Bayern Ergebnisse für die Region München frühestens 2019/2020 bringen soll. Es ist zu hoffen, dass der angeforderte aktualisierte Fachbeitrag nur für den Bereich der Region München früher kommt und auf dieser Grundlage der entsprechende Passus des Regionalplans erarbeitet werden kann. Wichtig dabei ist, dass der Regionalplan die Festlegungen, insbesondere die in diesen Gebieten zulässigen Nutzungen, selbst definiert und nicht zentral vorgegebene Textbausteine übernimmt. Das wurde von einigen Jahren schon einmal intensiv im RPV diskutiert.
     
  • Eine Festlegungen weiterer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze, die 2012/2014 fortgeschrieben worden sind, ist nicht erfolgt. Die jetzt festgelegten Gebiete reichen aus regionalplanerischer Sicht auch teilräumlich gut aus, um den Bedarf an Rohstoffen in der Region München noch einige Zeit decken zu können. Außerdem kann auch außerhalb der im Regionalplan festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die Nutzung von Bodenschätzen erfolgen. Eine weitere Fortschreibung dieser Festlegungen soll in auch zeitlicher Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Umwelt erfolgen.
     
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie werden nicht ausgewiesen. Auf der Grundlage der sog. 10H-Regelung und einer angenommenen Gesamthöhe von wirtschaftlich zu betreibenden Anlagen von mindestens 200 m und den üblichen sog. „harten Kriterien“, die einer Windkraftnutzung entgegenstehen, ist eine konsistente regionsweite 5 Planung nicht möglich (vgl. Anlage 4 – gepunktete Flächen). Diese Flächen mit einem Umfang von mehr als 10 ha sind überwiegend im Wald und bieten wegen ihrer vereinzelten Lage keine Möglichkeit mehr, eine wirklich regionsweite Planung aufzusetzen. Demgegenüber haben die Kommunen die Möglichkeit, über die Bauleitplanung von der 10H-Regelung abzuweichen.

 

3. Zum Inhalt der Anlagen dieser Drucksache

Anlage 1 Text der Gesamtfortschreibung
Der Text enthält den vom Planungsausschuss vom 13.03.2018 beschlossen Entwurf für die Verbandsversammlung.

Anlage 2 Umweltbericht
Der Umweltbericht ist in der Fassung der Planungsausschusssitzung vom 13.03.2018 aufgenommen. Aus ihm wird die Umwelterklärung formuliert, die der Regierung von Oberbayern zum Antrag auf Verbindlicherklärung der Gesamtfortschreibung vorgelegt werden muss.

Anlage 3/1 Karte 1 Raumstruktur
Enthält auch Festlegungen des LEP zu den Zentralen Orten, auf die der Regionale Planungsverband keinen Einfluss hat. Nur die Grundzentren werden vom Regionalen Planungsverband ausgewiesen.

Anlage 3/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung
Sie enthält den Stand nach der Planungsausschusssitzung vom 13.03.2018, u. a. die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der Bodenschätze unverändert wie bisher.

Anlage 3/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1
Betrifft den übergangsweise noch geltenden Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld.

Anlage 3/4 Karte 2o Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld
Ausnahmen für bauliche Entwicklung:
Enthält ein Gebiet, in dem eine Abweichung von den Baubeschränkungszonen möglich ist.

Anlage 3/5 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2
Enthält die übergangsweise noch geltenden Lärmschutzbereiche für den Flughafen München.

Anlage 3/6 Karte 2r Lärmschutzbereich für den Flughafen München-West – Gebiete für bauliche Entwicklung
Enthält Gebiete, in denen eine Abweichung von den Baubeschränkungszonen möglich ist.

Anlage 3/7 Karte 2v Lärmschutzbereich für den Flughafen München-Ost – Gebiete für bauliche Entwicklung
Enthält Gebiete, für die eine Abweichung von den Baubeschränkungszonen möglich ist.

Anlage 3/8 Karte 3 Landschaft und Erholung
Ist zum unveränderten Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen zu B I Z 1.3.2 aufgenommen.

Anlage 3/9 Karte Zentrale Orte und Nahbereiche
Listet die Struktur der Zentralen Orte mit Nahbereichen auf (zu A II Z 1).

Anlage 3/10 Karte Landschaftsräume
Enthält die Gliederung der Landschaftsräume und Zuordnung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiet – zu B I 1.2.2. 6

Anlage 3/11 Karte Regionale Grünzüge
Gibt einen Überblick über die räumliche Lage der Regionalen Grünzüge – zu B II Z 4.6.1.

Anlage 3/12 Karte Erholungsräume
Enthält die räumliche Lage der Erholungsräume gemäß B V 3.

Anlage 3/13 Karte Überörtliche Erholungseinrichtungen
Enthält die wichtigsten überörtlichen Erholungseinrichtungen – Information zu B V Z 3.2. 

Anlage 4 Karte Potentialermittlung Windkraftflächen in der Region München
Enthält in den gepunktet gekennzeichneten Gebieten diejenigen möglichen Windkraftflächen, die unter Beachtung der 10H-Regelung und der wesentlichen harten Ausschlusskriterien noch übrig bleiben.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die

 „Achte Verordnung zur Änderung des
Regionalplans München
(Gesamtfortschreibung)

Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

§ 1
Festlegungen im Regionalplan München

Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 1 und 3/1 bis 3/13, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“
  

  1. Der Regionale Planungsverband beschließt den Umweltbericht, auch als Grundlage der Umwelterklärung (Anlage 2). 7 4. Der Vorsitzende wird beauftragt, für die Festlegungen der Gesamtfortschreibung die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Er ist ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Entwurf vorzunehmen.
       

Landrat Karl Roth
Verbandsvorsitzender


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