der 159. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 135. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 23.02.1999
Beratungsgegenstände:
Vorsitz | Landrat Vollhardt |
Planungsausschuß | 1. Bürgermeister Aidelsburger/Gde. Oberhaching Landrat Bauer/Lkr. Erding Stadtrat Brannekämper/LH München 1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering Landrat Frey/Lkr. Starnberg Stadtrat Hanna/LH München 1. Bürgermeister H. Huber/Gde. Bergkirchen 1. Bürgermeister R. Huber/Markt Schwaben Landrat Janik/Lkr. München Stadträtin Lindner-Schädlich/LH München Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech Stadtrat Otto/LH München Stv. Landrat Philipp/Lkr. Dachau Landrat Pointner/Lkr. Freising 1. Bürgermeister Schneider/Gde. Neufahrn 1. Bürgermeister Schwimmer/Gde. Sankt Wolfgang Stadtrat Steyrer/LH München Stadträtin Tausend/LH Müncheni Stadtbaurätin Thalgott/LH München Stadtrat Wiehle/LH München Stadträtin Wittmann/LH München Ltd. VDir Dr. Wunderlich/LH München Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck 1. Bürgermeister Zeitler/Gde. Unterschleißheim Stadtrat Zöller/LH München |
Planungsbeirat | Van der Burg/Verband Bayer. Elektrizitätswerke |
Regierung von Oberbayern | Ltd. RD Sahm ORR Kufeld |
Gäste | Klaus Wergles, MVV-Geschäftsführer Norbert Specht, MVV-Tarifmanagement |
Geschäftsstelle | Geschäftsführer Breu |
Sitzungsdauer | 14.10 Uhr bis 15.25 Uhr |
Der Vorsitzende, Landrat Vollhardt, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.
Keine Einwände gegen die Umstellung der Tagesordnung, da Herr Wergles sich verspäten wird.
TOP 2
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
Errichtung eines Freizeitcenters (Centro Paradiso) in der Gemeinde Wang, Lkr. Freising
Vollhardt stellt fest, daß sich der PA zum ersten Mal mit einem Projekt in dieser Konglomertion auf dem flachen Land zu befassen habe.
Breu erläutert unter Hinweis auf die Drucksache Nr. 02/99 das Vorhaben.
Von den eingeladenen Gemeinden begrüßt Breu den 1. und 2. Bürgermeister der Gemeinde Wang. Er zitiert auszugsweise ein FAX von 1. Bgm. Neumaier: "... sehe ich mich als 1. Bürgermeister derzeit nicht imstande, eine verbindliche Erklärung für unsere Stadt abgeben zu können. Der Stadtrat der Stadt Moosburg wird sich mit dieser Problematik erst am 18.03.1999 beschäftigen. Ich will jedoch nicht verhehlen, daß das Projekt trotz Verständnis für die Gewerbeansiedlungswünsche der Gemeinde Wang insbesondere wegen des zu erwartenden Besucherverkehrs schon als problembehaftet aus unserer Sicht zu betrachten ist...."
Breu verliest den Beschlußvorschlag.
Pointner ist sich grundsätzlich der Problematik dieses Vorhabens bewußt. Bei eingehender Betrachtung der Beschlußvorlage kämen ihm allerdings Zweifel, ob das Vorhaben gegen den Regionalplan verstoße, zumal Ziele aufgeführt seien, die konkret nicht greifen würden, schwer verständlich, nicht zutreffend und auch nicht nachvollziehbar seien, so z.B. A II 1. Würde man aber die Kriterien des Regionalplans in der jetzigen Fassung konkret anlegen, wäre ein solches Vorhaben seiner Ansicht nach nur in Innenstadtlagen möglich, was aber wegen des Flächenbedarfs sowieso nicht in Frage käme. Die Auswirkungen auf die Innenstädte und die verkehrlichen Folgen seien die gleichen wie in Wang, wenn das Projekt am Stadtrand von Erding, Freising, Moosburg, Landshut oder auch München errichtet würde. Er stellt fest, daß der Markt für solche Einrichtungen vorhanden sei und die Beteiligung der Regionalplanung nur wegen des Multiplexkinos erforderlich sei, weil Vergnügungsstätten in Industriegebieten nicht zulässig seien, während die weiteren vorgesehenen Einrichtungen mit Bauleitplanung erledigt werden könnten. Maßgeblich für die Beurteilung eines derartigen Vorhabens müsse seiner Ansicht nach eine gute Verkehrsanbindung sein, die hier gegeben sei durch Autobahn und Bundesstraße. Die Anbindung an den ÖPNV müsse durch eine noch einzurichtende Busverbindung zum Bahnhof Moosburg eingerichtet werden, weitere zwingende Ziele des Regionalplans stünden nicht entgegen. Zur Lage des Gewerbegebiets im regionalen Grünzug wurde seinerzeit eine Ausnahmeregelung erteilt, weil man glaubte, Wang werde ein Standort für flughafenbezogene Betriebe. Die Praxis zeige aber, daß Wang keine Chancen habe, weil es zu weit vom Flughafen entfernt sei. Solange in den umliegenden Gemeinden ausreichend Flächen vorhanden seien - auch wenn sie teurer sind - bevorzugen die Unternehmen Flughafennähe. Wenn dort keine Flächen mehr vorhanden seien, würden die Gemeinden neue ausweisen.
Pointner stellt den Antrag, dem Vorhaben zuzustimmen unter der Auflage, daß eine Pendelbusverbindung zum Bahnhof Moosburg eingerichtet werde.
Vollhardt erinnert daran, daß die Widmung regionaler Grünzug zugunsten der Ausweisung dieses Gewerbegebietes aufgehoben wurde, um flughafenbezogene Gewerbeansiedlung zu initiieren. Es sei nachvollziehbar, daß die Gemeinde dieses Gewerbegebiet verwerten müsse, nachdem noch nicht abzusehen sei, wann auch externere Standorte angenommen werden. Andererseits erfordere das LEP und der Regionalplan eine abwehrende Haltung, ohne plausible Gegenvorschläge machen zu können, was er sehr bedauere. Der PA müsse mit diesen vorhandenen Instrumentarien arbeiten und versuchen, eindeutig erkennbare Fehlentwicklungen zu vermeiden. Vollhardt spricht in diesem Zusammenhang die Arbeiten zur Kommission Gewerbliche Wirtschaft an, wo versucht werde, Steuerungsmöglichkeiten zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten und Factory Outlet Center zu erhalten. Der Messeverkehr München-Riem z.B. verdeutliche, daß es inkonsequent sei, noch mehr Individualverkehr zu induzieren, weil die Verkehrsinfrastruktur nicht Schritt halten könne. Dagegen könne er sich ein ähnliches Projekt z.B. im Bereich der Stadt Landshut aus regionalplanerischer Sicht vorstellen; was Pointner zu der Feststellung veranlaßt, daß dieser Standort 8 km von Wang entfernt sei und die gleichen verkehrlichen Auswirkungen nach sich ziehe.
Janik bestätigt, daß solche Einrichtungen nicht an den Rand einer Region gehören. Er schließt sich der Meinung Pointners an, daß die in der Beschlußvorlage angeführten Ziele nicht zutreffen bzw. nur Grundsatzcharakter hätten; lediglich B VII 3.3 greife. Janik empfiehlt, sich bei Beschlußvorschlägen hart an den Zielen zu orientieren.
Ergänzungsvorschlag von Janik:
2.... ab, insbesondere weil das Vorhaben dem Ziel B VII 3.3 widerspricht.
Aidelsburger vertritt die Auffassung, daß dieses Gebiet wieder im regionalen Grünzug liege. Das Zielabweichungsverfahren 1996 wurde allein im Hinblick auf die Flughafenbegleit- und -folgenutzung durchgeführt; dazu verweist er auf Seite 2 der Drucksache, vorletzter Absatz.
Breu nimmt die Anregung von Janik auf, künftig im Beschlußvorschlag die Ziele aufzuführen, auf die sich die Beurteilung stützt.
Ergänzungsvorschlag von Breu:
Dem Ergänzungsvorschlag von Janik das Ziel B II 3.3.1 hinzufügen.
Breu klärt auf Rückfrage von Schneider, daß sich die Ablehnung nur auf das Sondergebiet Centro Paradiso beziehe.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmung Antrag Pointner:
6 Stimmen Ja
mehrheitliche Ablehnung.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme mit 6 Gegenstimmen
TOP 1
MVV Tarifreform; Preissprünge im Bartarif an den Zonengrenzen
Bericht von Herrn Klaus Wergles, Geschäftsführer der MVV GmbH
Vollhardt verweist auf die Drucksache Nr. 01/99 und das Schreiben des 1. Bürgermeisters Dr. Kränzlein der Gemeinde Puchheim vom 08.02.1999.
Herr Wergles bedankt sich für die Einladung und stellt in Zusammenarbeit mit Herrn Specht anhand von Folien die Tarifreform vor.
(Anmerkung: Der komplette Foliensatz ist beigefügt, deshalb wird in der Niederschrift auf diese Punkte nicht umfassend eingegangen.)
Wergles sagt, daß der nun 27 Jahre alte MVV-Tarif durch Nachbesserungen, Ergänzungen und Korrekturen unübersichtlich geworden sei, was hohen und teuren Beratungsaufwand erfordere. Daher habe die MVV GmbH im Auftrag der Gesellschafter verschiedene Modelle entwickelt, wobei das Modell 4 x 4 die Vorgaben (Mindereinnahmen von max. 10 Mill. DM/Jahr und max. 10 % Preissteigerung im Einzelfall) erfülle und von den Gesellschaftern einstimmig beschlossen wurde. Spektakulär neu nennt Wergles, daß im Zeitkartentarif (= 70 % der Kunden) die Zonen zwar weiterhin als konzentrische Kreise angeordnet seien, diese aber nicht mehr durch eine Vielzahl von sektoralen Grenzen in kleine Zonen unterteilt, sondern in 16 große Ringe aufgelöst werden. Die Preisdifferenzierung zwischen Innen- und Außenraum werde aufgegeben, alle Zonen werden künftig gleich viel kosten, es werde nur noch 15 Preisstufen geben. Der Wegfall der sektoralen Grenzen habe zur Folge, daß die Zeitkarten künftig Netzkartencharakter haben werden und für Benutzer teilweise erhebliche Preisvorteile bieten.
Zum Teil erhebliche Vorteile ergäben sich im Bartarif durch die Reduzierung auf vier Zonen, bei Tageskarten, Partner-Tageskarten, im Kindertarif und beim U-21-Angebot für Jugendliche. Die Allgemeine Zeitkarte werde künftig "IsarCard" heißen, für deren Erwerb kein Antrag und keine Stammkarte mehr nötig seien. Zahlreiche zusätzliche Kaufmöglichkeiten für Zeitkarten entstünden durch Automaten, Ticketsystem Start und Verkauf in den DER-Reisebüros; im bargeldlosen Zahlen mit Pay- oder GeldCard habe der MVV bereits eine Spitzenstellung. Wergles macht deutlich, daß der MVV nach der Reform eines der günstigsten und einfachsten Tarifsysteme haben werde. Mit Ausnahme von Berlin gebe es keinen Einheitstarif wie in München, überall sonst gebe es auch innerhalb der Städte mehrere Zonen. Trotz der Preiserhöhung im Bartarif, die zur Finanzierung der Reform notwendig sei, werde in keiner vergleichbaren Stadt der ÖPNV so günstig sein. Zum Beispiel werde eine Fahrt durch ganz München künftig 3.-- DM kosten, eine Kinder-Tageskarte für das ganze Netz wird es für 3,- DM und die Partner-Tageskarte für 5 Erwachsene für 13,-- DM für den Innenraum geben.
Wergles nimmt Bezug auf die Initiative von Bürgermeistern der Region und bestätigt, daß es Verbesserungsbedarf gebe, der gelöst werden müsse, nämlich das Problem der Tarifsprünge im Bartarif. Dabei erweise sich die populäre Streifenkarte bei der Preisbildung als sehr unflexibel, da es keine halben Streifen gebe. Die heutige Entwertungsregelung führe zum Preissprung von 100 % bei einer Fahrt von der ersten in die zweite Preisstufe, bei den weiteren sinke er und dann liege man im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden wesentlich günstiger. Eine Änderung dahingehend, daß pro Zone nur ein weiterer Streifen entwertet werden müsse, bedeute 27 Mill. DM/Jahr Mindereinnahmen, die nur durch entsprechende Einschränkungen im Leistungsangebot finanziert werden könnten. Dies sei unter den Gesellschaftern nicht konsensfähig gewesen. Mit dem Beschluß der Gesellschafter, die bisherige Regelung beizubehalten, sei aber ausdrücklich der Auftrag verbunden, andere finanzierbare Lösungen für dieses spezifische Problem zu suchen und sie im Zuge einer Stufe 2 der Tarifreform zu realisieren. Das Problem werde also durchaus gesehen, aber man dürfe es nicht dramatisieren, da von diesem Preissprung tatsächlich nur rd. 1,5 % der MVV- Kunden betroffen seien. Er macht aber auch deutlich, daß nur von einer Reduzierung und nicht von einem völligen Abbau des Preissprungs ausgegangen werden könne, was zwischen finanzierbaren 70 bis 75 % liege und pro Fahrt über 2 Zonen etwa -.50 DM bis günstigstenfalls 1.50 DM ausmachen könne. Er erinnert daran, daß es dabei nur um die gelegentlichen Fahrgäste gehe, deren Zahl sich nach der Tarifreform weiter verringern werde dank übertragbaren IsarCard. In anderen Verkehrsverbünden wurde deshalb schon die Verdrängung der Streifenkarte beobachtet. Im MVV gebe es auch Überlegungen, die heutige Streifenkarte durch eine elektronische Streifenkarte zu ersetzen mit individueller Abbuchungsmöglichkeit. Voraussetzungen für elektronische Streifenkarten seien:
a) Verfügbarkeit entsprechender Trägerkarten mit elektronischer Geldbörse. Technisch sei das möglich, werde aber von den Bürgern noch nicht angenommen, z.B. werde die Funktion Geldkarte der EC-Karte nicht aufgeladen. Aufgrund der Gründung einer Betreibergesellschaft für die PayCard erwarte man positive Auswirkungen, ebenso sei auf der Basis Geldkarte eine MünchenCard im Gespräch.
b) Elektronische Streifenkarten mit abgesenktem Preissprung würden neue Fahrpreise bedeuten. Das System müßte im ganzen Tarifverbund eingeführt werden, was erfordere, daß z.B. auch alle ca. 500 Regionalbusse mit der entsprechenden Technik zu je ca. 10.000 DM ausgerüstet werden müßten; die Finanzierbarkeit sei im Augenblick nicht zu erkennen.
c) Ebenso müßten die Fahrausweisprüfer mit entsprechenden Lesegeräten ausgerüstet werden. Das sei weder vom Finanzvolumen noch von der Technik her ein Thema.
Wegen der Abhängigkeit der Entwicklung von diesen Voraussetzungen sei schwer einzuschätzen, wann ein solches Modell zu realisieren sei, ganz abgesehen von der Finanzierung.
Wergles führt weiter aus, daß vor diesem Hintergrund Bürgermeister von mehreren Umlandgemeinden die Forderung erhoben haben, nach Übergangslösungen zu suchen und in diesem Sinne an den MVV herangetreten seien. Der MVV habe eine Zusammenstellung von 5 prinzipiell denkbaren Lösungen, wie man den Tarifsprung abbauen könnte, zusammengesellt (Anmerkung: Siehe Anlage Ansatz 1 bis Ansatz 5). Am 08.03.1999 wird auf der Basis dieser Ansätze mit den Umlandgemeinden ein ausführliches Gespräch stattfinden.
Abschließend erläutert Wergles die Aktivitäten der MVV GmbH, um möglichst schnell die Stufe 2 der Tarifreform zu verwirklichen: Dazu gehören neben dem bereits erwähnten Gespräch mit den Umlandgemeinden die Bemühungen um die Finanzierung der elektronischen Fahrausweisdrucker für Regionalbusse sowie die Unterstützung für eine rasche Realisierung der MünchenCard und die Förderung der Nutzung von PayCard und Geldkarte. Gemeinsam mit dem VDV werde zudem nach einer gleitenden Übergangslösung der heutigen Streifenkarte zur elektronischen Streifenkarte gesucht.
Dr. Braun erkennt die umfassende Neuregelung und Steigerung der Attraktivität im Zeitkartensystem an, verweist aber nachdrücklich auf das weiterhin bestehende Problem des Tarifsprungs von 100 %. In Germering z.B. führe die Tarifgrenze mitten durch das Stadtgebiet und bewirke städtebauliche Verzerrungen, weil Bauvorhaben mehr an den Stadtrand in Richtung Tarifgrenze gezogen werden, was der Absicht widerstrebe, das Zentrum zu stärken. Es sei klar, daß Grenzen gezogen werden müssen, er weist aber darauf hin, daß der Sprung von 100 % erst nach der vor einigen Jahren durchgeführten sog. "Tarifvereinfachung" geschaffen wurde, während es bis dahin 50 % waren, und erst ab da habe er die öffentliche Diskussion und Unzufriedenheit der Nutzer mit dem ansonsten doch attraktiven Nahverkehrssystems beobachtet. Auf die Vision PayCard hinzuweisen, wertet Dr. Braun als Versuch, über den anerkannt unbefriedigenden Jetztstand hinwegzuhelfen. Die von Wergles gezeigte Grafik, nur 1,5 % der MVV-Benutzer vom Tarifsprung betroffen seien, sei bereits das Ergebnis der Tatsache, daß viele Nutzer aus naheliegenden Gründen mit dem Auto zur nächsten Tarifgrenze fahren. Der so entstandene relativ geringe %-Satz dürfe nicht Anlaß sein, das Problem herunterzuspielen, sondern man müsse die Situation gegenüberstellen, die wäre, wenn nicht diese gewaltigen Tarifsprünge vorhanden wären. Er bittet den MVV, sich mit Nachdruck um eine Lösung zu bemühen, wobei er die Schwierigkeiten der aufkommensneutralen Finanzierung nicht verkenne. Im Zeitkartentarif sei eine mutige und weiterführende Reform ausgearbeitet worden, während sich im Bartarif fast nichts ändere. Er appelliert an den MVV, Anregungen der Bürgermeister aufzugreifen und im Arbeitskreis das Problem nochmals zu behandeln.
Vollhardt begrüßt ausdrücklich die schnelle Terminierung 08.03.1999 durch den MVV für das Gespräch mit den Bürgermeistern. Er lehnt die Bildung des Arbeitskreises im RPV ab, da er die Gefahr sehe, daß sich der RPV in ein nicht gewolltes Exekutivorgan wandle.
Janik sieht ganz deutlich ein Stadt/Umlandproblem. Der Zeitkartentarif sei zwar reformiert worden, ausgefallen sei die Reform des Bartarifes, wenn auch einige Randangebote neu dazugekommen seien.
Ganz entschieden wendet er sich gegen die Aussage, die Gesellschafter hätten die Tarifreform einstimmig beschlossen. Die Einstimmigkeit im Block der Landkreise entstehe durch die Tatsache, daß die Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und München, die als unmittelbar angrenzende Umlandkreise voll im Tarifsprung 100 % lägen, von den anderen 5 Landkreisen überstimmt worden seien.
Es gebe sehr wohl ein Modell, das 2 Streifen für die Innenzone und dann jeweils nur einen weiteren Streifen vorsieht. Das sei mit einem Einnahmeausfall von nur ca. 7 Mill. DM kalkuliert worden. Dieses Modell, das geeignet gewesen wäre, die Tarifsprünge zu beseitigen, sei nicht mehrheitsfähig geworden, weil es das Umland einseitig bevorzugt hätte. Die Nutzer der Umlandkreise hätten ca. 20 Mill. DM Entlastung erfahren - allerdings hätten die Gebietskörperschaften entsprechend mehr bezahlen müssen - und innerhalb des Innenraumes der LH wäre die Belastung um 20 Mill. DM höher gewesen. Janik äußert im Hinblick auf die bevorstehende Oberbürgermeister-Wahl Verständnis für die Ablehnung durch die LH, er möchte aber nochmals klarstellen, daß 3 Landkreise eine andere Position vertreten haben. Sein Fazit sei, daß eine Bartarifreform nicht stattgefunden habe.
Vollhardt stellt klar, daß das Abstimmungsverhalten der anderen Landkreise allein auf die Finanzierungsprobleme zurückzuführen sei. Alle Beschlüsse der MVV-Gesellschafterversammlung seien aber unter der Maßgabe gefaßt worden, daß die MVV-Geschäftsstelle dringend an diesem Problem weiterarbeite.
Schneider weist auf die unbefriedigende Regelung hin durch die Einordnung des Flughafens in die Außenbereichszone. So entstehe bei der S 1 die paradoxe Situation, daß die Strecke Neufahrn-Freising als Kurzstrecke mit 1 Streifen zu befahren sei, während die wesentlich kürzere Strecke in den Flughafen 4 Streifen erfordere. Ebenso verhalte es sich bei der S 8: für die Fahrt Hallbergmoos - Flughafen müssen 4 Streifen entwertet werden, obwohl der Flughafen auf Hallbergmooser Gemeindegebiet liege. Schneider bittet, bei der Besprechung am 08.03.1999 sich mit diesem Problem zu befassen.
Wergles glaubt, hinsichtlich der Ausführungen von Dr. Braun ein Mißverständnis ausräumen zu müssen, was die Funktionalität der PayCard betrifft. Es sei nicht so, daß damit leistungsgenau entsprechend der Entfernung abgerechnet werde; das Check-in/Check-out-System sei derzeit im MVV nicht geplant. Die PayCard soll die Streifenkarte aus Papier ersetzen, auf der dann der Preis in DM abgebucht werde, ansonsten bliebe das System unverändert. Diese Art Fahrausweis sei technisch möglich und werde teilweise bei anderen Verkehrsverbünden schon praktiziert. Voraussetzung sei aber, daß PayCard, Geldkarte oder auch MünchenCard von der Bevölkerung angenommen werden, was er in längstens 5 Jahren für möglich halte. Wergles weist nochmals darauf hin, das Angebot der Tages- oder Partner-Tageskarten zu nutzen, die oft einen deutlichen Preisvorteil böten.
Die Aussage Janiks ergänzt Wergles dahingehend, daß sich das Nein der drei Landkreise nicht auf den Gesamtkomplex Tarifreform bezog, sondern nur auf die fehlende Lösung im Bartarif hinsichtlich des Tarifsprungs.
Wergles stimmt Schneider zu, daß der Flughafentarif ein Problem sei, entstanden dadurch, daß die DB für die aufwendige Strecke in den Flughafen - wie in anderen Städten auch - einen Flughafenzuschlag verlangt, was sich erschwerend auf Vertrieb und Verkauf ausgewirkt hätte. Deshalb habe man sich mit der DB geeinigt, seinerzeit für die Strecken der S 8 Ismaning - Hallbergmoos und Hallbergmoos - Flughafen und jetzt auch für die S 1 Neufahrn - Flughafen, einen Kurzstreckenausschluß festzulegen. Eine Lösung für diese Situation könne er deshalb nicht in Aussicht stellen.
Vollhardt könnte sich vorstellen, daß Verhandlungen mit der DB evtl. doch zu einem anderen Ergebnis führen. Er erinnert an einen anderen Aspekt für diese Tarifgestaltung, der seinerzeit maßgeblich geltend gemacht wurde und kommunalpolitisch nicht von der Hand zu weisen sei: Die Gemeinden Ismaning und Hallbermoos könnten den Parkverkehr nicht mehr bewältigen, wenn mit Kurzstrecken-Tarif die Flughafen-Parkgebühren gespart werden können.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Zur Beschlußfassung kommt Vollhardt auf die bereits angesprochene Ablehnung des Antrags der Bürgermeister, beim RPV ein eigenständiges Gremium einzurichten, zurück. Das könne einen erster Schritt zum Einstieg in Exekutiv-Aufgaben bedeuten, die er für den RPV München ablehne.
Deshalb schlägt er die Änderung der Ziff 3 des Beschlußvorschlages vor: Der Planungsausschuß lehnt einen eigenen Arbeitskreis beim RPV ab, begrüßt aber die Gesprächsrunde der Bürgermeister am 08.03.1999 mit dem MVV.
Abstimmung des Änderungsantrages: Annahme ohne Gegenstimmen
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3
München 21
- Sachstandsbericht -
Breu informiert anhand der Drucksache Nr. 03/99.
Keine Wortmeldungen.
Der Planungsausschuß nimmt vom Vortrag Kenntnis.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.
Vorsitzender:
Vollhardt
Landrat
Protokollführer:
Christ
Verw. Angest.