245. Sitzung des Planungsausschusses, 26.09.2017
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Gesamtfortschreibung des Regionalplans – Auswertung des zweiten Anhörverfahrens
Anlagen:
1/1 Synopse
1/2 Berücksichtigung Bürgergutachten
2 Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München
3 Umweltbericht
4/1 Karte 1 Raumstruktur
4/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung
4/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1
4/4 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2
4/5 Karte Zentrale Orte
4/6 Karte Regionale Grünzüge
4/7 Karte Erholungsräume
4/8 Karte überörtliche Erholungseinrichtungen
5 Übersichtskarte Potentialermittlung Windkraftflächen
I. VORTRAG
1. Das zweite Anhörverfahren fand vom März 2017 bis 15. Mai 2017 statt. Anträge zur Verlängerung der Abgabefrist der Stellungnahmen wurden großzügig behandelt, so dass im Endeffekt Stellungnahmen bis Ende Juni eingegangen sind. Die Stellungnahmen sind in der Synopse (Anlage 1.1) zusammengefasst. Sie enthält auch die Abwägungsvorschläge, ggf. mit Änderungsvorschlägen für den Regionalplan.
Die Kommission zur Fortschreibung des Regionalplans hat sich in ihrer 10. Sitzung am 27.07.2017 mit den wesentlichen Einwendungen/Änderungen auf der Grundlage des zweiten Fortschreibungsverfahrens befasst. An der grundsätzlichen Ausrichtung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans besteht nach der zweiten Anhörung kein Anlass (zu den grundsätzlichen Überlegungen vgl. Drucksache Nr. 11/16, Planungsausschusssitzung vom 06.12.2016).
Zu ergänzen sind einige Aspekte aus dem zweiten Anhörverfahren:
2. In die Fortschreibung einbezogen sind die laufenden LEP-Änderungen zu den zentralen Orten und zum Entfall von Baubeschränkungszonen an den Flughäfen. So ist z. B. die Bebauungsbeschränkungszone für den Flughafen Oberpfaffenhofen nicht mehr im Regionalplan aufgeführt (vgl. den Beschluss des Planungsausschusses zur LEP-Anhörung, DS Nr. 1/17, TOP 2 der 243. Sitzung am 07.03.2017). Für den Flugplatz Lechfeld ist mit einem Inkrafttreten der neuen Lärmschutzbereiche nach Bundesrecht noch im Jahr 2017 zu rechnen. Die Übergangsfrist für den Flughafen München wird bis 01.09.2023 verlängert. Aus diesem Grund ist mit den beiden Karten Anlage 4/3 und 4/4 lediglich der derzeitige Stand der Lärmschutzbereiche für Flughafen und Lager Lechfeld aus dem geltenden Regionalplan übernommen worden. Wie bereits beschlossen, sollen diese nicht fortgeschrieben werden. Sobald die Lärmschutzbereiche nach Bundesrecht ausgewiesen sind, entfallen die regionalplanerischen Regelungen und Karten.
Falls sich im Laufe der Regionalplanfortschreibung Änderungen beim LEP, auch hinsichtlich der Zentralen Orte, ergeben, können diese noch berücksichtigt werden.
3. Die vorliegende Drucksache enthält neben der Synopse die zentrale Karte 2 mit Festlegungen zu Grünzügen, Trenngrün, Infrastruktur und die Karte der Raumstruktur nach dem Landesentwicklungsprogramm. Alle anderen Karten treffen keine eigenständigen verbindlichen Aussagen, sondern erläutern in der Regel Ziele, die in Textform im Entwurf zu finden sind. Selbstverständlich sind die Karten redaktionell überarbeitet, so z. B. Gliederungsziffern angepasst.
Durchgängig sind Ziele mit der nach LEP verbindlichen Formulierung wie „müssen“ oder „dürfen nicht“ umschrieben, Grundsätze mit „sollen“ bezeichnet, wenn sich der Inhalt der Norm nicht geändert hat.
4. Die Berücksichtigung des Bürgergutachtens mit seinen Leitlinien zur Regionalentwicklung ist in Anlage 1/2 ersichtlich. Dort ist erläutert, ob und wie die Leitlinien des Gutachtens in der Fortschreibung berücksichtigt werden.
5. Im Textteil – Ziele und Grundsätze sowie Begründung, aber auch im Umweltbericht – sind die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf, die das Ergebnis des zweiten Anhörverfahrens darstellen, farbig kenntlich gemacht. In der Karte 2 sind die Änderungen bei den Grünzügen, bei den Trenngrüns, bei den Hauptsiedlungsbereichen, bei der Infrastruktur ebenso kenntlich gemacht. Einzelheiten finden sich in der Legende der Karte.
Eine weitere Anhörung soll sich auf diese Änderungen beschränken, also nicht mehr den gesamten Inhalt des Regionalplans umfassen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
„Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans München
(Gesamtfortschreibung)
Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
§ 1
Festlegungen im Regionalplan München
Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 2 und 4/1 bis 4/8, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“
Der Planungsausschuss beschließt eine weitere Anhörung zu den Änderungen im Fortschreibungsentwurf in der Fassung der heutigen Sitzung (Anlagen 2 bis 4/8). Er beauftragt den Geschäftsführer, dieses Anhörverfahren einzuleiten.
Der Geschäftsführer ist ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Entwurf vorzunehmen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer